Sexuelle Belästigung
Anwalt bei Vorladung und Anklage wegen sexueller Belästigung gem. 184i StGB
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Wann ist „Grapschen“ strafbar? Welche Strafe bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?
Schnell zum Inhalt:
Vom expliziten Kompliment bis zum Griff an das Gesäß ist die Bandbreite an Handlungen mit Sexualbezug groß. Zugleich variieren die Präferenzen und Toleranzen der Betroffenen stark. Was der oder die eine noch als nette Aufmerksamkeit oder kleine Neckerei empfinden mag, stellt sich dem oder der anderen als nicht mehr hinnehmbare Verletzung der eigenen sexuellen Selbstbestimmung dar.
Nicht zuletzt als Reaktion auf die Kölner Silvesternacht 2015 hat der Gesetzgeber mit § 184i Strafgesetzbuch (StGB) deshalb die sexuelle Belästigung mit Strafe bedroht. Sie tritt neben die Strafvorschriften etwa zum sexuellen Übergriff/der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung. Diese stellten nach der Gesetzesbegrünung bestimmte strafwürdige Verhaltensweisen wie etwa den flüchtigen Griff an die Genitalien einer bekleideten Person oder das Küssen des von hinten umschlungenen Geschädigten nicht unter Strafe (BT-Drs. 18/9097, 29 f.), weshalb mit dem Tatbestand der sexuellen Belästigung auch diese Verhaltensweisen pönalisiert werden sollen.
Sie haben eine Vorladung wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB erhalten?
Als Rechtsanwälte für Sexualstrafrecht vertreten wir Sie kompetent und erfahren bundesweit beim Vorwurf der sexuellen Belästigung.
Insbesondere in folgenden Situationen sind wir als Anwalt für Sexualstrafrecht für Sie da:
- Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit Verdacht sexuelle Belästigung
- Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde
- Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts einer sexuellen Belästigung
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- Top Bewertungen unserer Mandanten
- Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
- Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
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Vorladung erhalten wegen sexueller Belästigung – Was jetzt zu tun ist:
Wie hoch ist die Strafe für sexuelle Belästigung?
Sexuelle Belästigung wird grundsätzlich mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 184i Abs. 1). Eine höhere Strafe kann jedoch bei einem sogenannten besonders schweren Fall sexueller Belästigung drohen: Dann kommt eine Geldstrafe nicht mehr in Betracht, sondern nur noch eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren (§ 184i Abs. 2 S. 1).
Wenn im konkreten Fall „sexueller Belästigung“ rechtlich betrachtet Delikte wie sexueller Übergriff/sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung verwirklicht sind, gelten die dortigen (höheren) Strafen.
» Weitere Informationen zum sexuellen Übergriff und zur sexuellen Nötigung finden Sie hier.
Wann macht man sich wegen sexueller Belästigung strafbar?
Strafbar macht sich wegen sexueller Belästigung nach dem Gesetz, „wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt“ (§ 184i Abs. 1 Hs. 1 StGB).
Für die Strafbarkeit wegen sexueller Belästigung braucht es demnach eine körperliche Berührung, eine sexuelle Bestimmung dieser Berührung und eine darauf beruhende Belästigung des Opfers.
Was ist eine körperliche Berührung? Sind auch respektlose Ansprachen sexuelle Belästigung?
Die sexuelle Belästigung ist ein sog. „Hands-on-Delikt“. Das bedeutet, dass der Körper des Beschuldigten und der des Opfers miteinander Kontakt haben müssen, wofür jedenfalls unmittelbarer Körperkontakt ausreicht. Dass das Opfer möglicherweise bekleidet ist, steht der Berührung nicht entgegen. Verbale Belästigungen sind demnach keine strafbare sexuelle Belästigung.
Zu beachten ist, dass verbale „Belästigungen“ aber unter Umständen eine sexuelle Beleidigung darstellen können. Dann sind auch sie strafbar. Die sexuelle Beleidigung ist nicht besonders bestraft; ihre Strafbarkeit ergibt sich aus dem allgemeinen Straftatbestand der Beleidigung.
In folgenden Konstellationen droht eine Strafe wegen sexueller Belästigung:
✓ Kuss
✓ Anfassen des Intimbereichs
✓ Begrapschen des bekleideten Gesäßes
✓ Herunterziehen der körpernah getragenen Hose und Unterhose (BGH v. 09.03.2021 – 3 StR 489/20)
In folgenden Situationen droht keine Strafe wegen sexueller Belästigung:
× Onanieren im Sichtbereich
× Bezeichnen als „Schlampe“
× Andeuten von Klapsen auf das Gesäß
Wann ist eine Berührung sexuell bestimmt?
Die körperliche Berührung muss „in sexuell bestimmter Weise“ erfolgen. Wann dies der Fall ist, bestimmt sich danach, ob sie ihrem äußeren Erscheinungsbild nach eindeutig einen Bezug zum Geschlechtlichen aufweist. Anhaltspunkte geben etwa Art, Intensität und Dauer der Berührung. Für die juristische Einordnung kommt es dabei stets auf den Einzelfall an. Im Strafverfahren ist hier deshalb besonders das Argumentationsgeschick des Strafverteidigers gefragt.
Als Testfrage wird empfohlen (Hörnle, NStZ 2017, 13, 20): Setzt der Körperkontakt typischerweise eine bereits bestehende intime Beziehung voraus? Ist dem so, liegt eine sexuell bestimmte Berührung nahe.
Die Gesetzesbegründung des § 184i liefert einige Beispiele, bei denen die sexuelle Bestimmung vorläge (BT-Drs. 18/9097, 30):
- bei tatsächlicher sexueller Motivation des Beschuldigten,
- die Berührung des Opfers an seinen Geschlechtsorganen,
- das Küssen des Mundes,
- das Küssen des Halses,
- das Begrapschen des Gesäßes.
Je nach Situation liegt es aber auch nahe, dass leichtere Berührungen wie zB ein Kuss auf die Wange bei einem völlig Fremden eine sexuelle Bestimmung aufweisen (Ziegler, in: BeckOK StGB, 60. Ed. 2024, § 184i Rn. 4).
Die Berührungen können aber auch ersichtlich anderen Zwecken dienen. Dann liegt eine sexuelle Bestimmung eher fern, so zB:
- das Vermessen des Körpers durch den Maßschneider,
- das Anfassen der Genitalien im Rahmen einer ärztlichen Behandlung,
- die Enthaarung des Intimbereichs,
- die Hilfestellung beim Ankleiden von Kindern oder Pflegebedürftigen.
Droht eine Strafe wegen sexueller Belästigung nur, wenn sich das Opfer sexuell belästigt fühlt?
Ja, das Opfer muss sich durch die Berührung belästigt fühlen. Dafür muss es in seinem individuellen Empfinden nicht unerheblich beeinträchtigt werden und diese Reaktion auch von außen nachvollziehbar sein. Empfindet das Opfer bspw. Ekel, Schock oder eine Verletzung seines Schamgefühls durch das überraschende Streicheln seiner Brust, liegt die belästigende Wirkung vor.
Die Belästigung muss auch ohne Umwege aus der Berührung hervorgehen. Es reicht demnach nicht aus, wenn die Berührung als solche nur belustigt, die Reaktionen der umstehenden Passanten dann aber zu Pein und Scham führen. An der Belästigung fehlt es auch, wenn die betroffene Person der Berührung zugestimmt hat oder aber (möglicherweise unerwartet) an ihr Gefallen findet. Ebenso stellen bloße Distanzlosigkeiten wie eine ungebetene einfache Umarmung in der Regel noch keine strafbare sexuelle Belästigung dar.
Strafbare sexuelle Belästigung nur bei sexueller Absicht?
Für eine Strafbarkeit des Täters ist es erforderlich, dass er bezüglich der genannten Merkmale wissentlich und willentlich handelt. Er muss es demnach mindestens billigen, dass
- er das Opfer körperlich berührt,
- diese Berührung sexuell bestimmt ist und
- das Opfer dadurch belästigt wird.
Strafbar macht sich demnach in der Regel nicht, wer irrig davon ausgeht, das Gegenüber werde durch sein Handeln nicht belästigt oder wünsche sich eine solche (etwa als Kompliment aufgefasste) Berührung. Diese Umstände aber überzeugend darzulegen, ist mitunter nicht leicht. Hier zeigt sich erneut, dass es auf den Erfahrungsreichtum, die Kenntnis einschlägiger Rechtsprechung und das Argumentationskönnen des eigenen Rechtsanwalts für Sexualstrafrecht ankommt.
Wann droht eine höhere Strafe wegen sexueller Belästigung?
Unter verschiedenen Voraussetzungen können dem Beschuldigten einer sexuellen Belästigung auch höhere Strafen drohen. Das kommt etwa dann in Betracht, wenn mehrere die sexuelle Belästigung gemeinschaftlich begehen oder die Tat schwerere Delikte (z.B. sexuelle Nötigung) verwirklicht.
Ist die Strafe für sexuelle Belästigung höher, wenn mehrere gemeinschaftlich handeln?
In der Regel ja. Wenn mehrere gemeinschaftlich die sexuelle Belästigung begehen, liegt regelmäßig ein besonders schwerer Fall vor. Dann ist eine Geldstrafe nicht mehr möglich; es droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Zuweilen kann es gelingen, trotz der gemeinschaftlichen Begehung das Gericht davon zu überzeugen, einen besonders schweren Fall nicht anzunehmen. Ob das im entsprechenden Einzelfall aussichtsreich ist, kann ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht einschätzen.
Welche schwereren Sexualdelikte gibt es?
Schwerere Sexualdelikte als die sexuelle Belästigung sind etwa der sexuelle Übergriff/die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung.
Beide Delikte sind mit schwereren Strafen bedroht:
- bei einem sexuellen Übergriff/einer sexuellen Nötigung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
- bei einer Vergewaltigung droht in der Regel eine Freiheitsstrafe von zwei bis zu fünfzehn Jahren.
Der schwerer bestrafte sexuelle Übergriff/die sexuelle Nötigung ist von der milder bestraften sexuellen Belästigung nicht immer leicht abzugrenzen. Erstere setzen neben dem entgegenstehenden Opferwillen eine sexuelle Handlung „von einiger Erheblichkeit“ voraus. Demnach gibt es Berührungen, die zwar eine sexuelle Belästigung, aber keinen Übergriff/keine Nötigung darstellen. Für eine trennscharfe Abgrenzung kommt es auch hier entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls an.
An dieser Unterscheidung wird regelmäßig ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegen. Mit Blick auf die unterschiedlichen Strafandrohungen (Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe; Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren) kann es sich lohnen, darauf besondere Verteidigungsarbeit zu investieren.
» Weitere Informationen zum sexuellen Übergriff und zur sexuellen Nötigung finden Sie hier.
■ VIDEO:
Wie hoch ist die Strafe für sexuelle Belästigung? – Fachanwalt für Strafrecht klärt auf
Anwalt für Sexualstrafrecht bei sexueller Belästigung
Nach erfolgter Akteneinsicht wird der Strafverteidiger alle Umstände des Einzelfalls würdigen. Dazu zählen nicht nur die genauen Tatumstände und die Beweissituation, sondern auch Formalitäten wie die ordnungsgemäße Stellung des hier grundsätzlich erforderlichen Strafantrags. Auf dieser Grundlage kann er mit seinem Mandanten ein individuelles Verteidigungskonzept erstellen.
Der Beschuldigte ist gut beraten, vor Rücksprache mit seinem Anwalt zur Sache nichts zu sagen. Andernfalls läuft man Gefahr, dadurch bereits frühzeitig aussichtsreiche Verteidigungsansätze zunichte zu machen.
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Nach Erhalt eines Strafbefehls – Was jetzt zu tun ist:
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