Nebenklagevertretung und Opfervertretung bei Tötungsdelikten
Rechte der nahen Angehörigen bei Tötungsdelikten
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Kann sich ein Opfer am Strafverfahren gegen den Täter beteiligen? Was können Angehörige von getöteten Opfern tun? Welche Möglichkeiten bietet eine Nebenklage?
Schnell zum Inhalt:
Als Opfer eines versuchten Tötungsdeliktes (Mord oder Totschlag) oder Angehöriger eines Opfers eines Tötungsdelikts hat man das Recht, eine Nebenklage zu führen und sich als Nebenkläger am Strafprozess zu beteiligen. Als Rechtsanwalt für Nebenklage und Opfervertretung vertreten wir Sie als Anwälte für Strafrecht und Opferrechte bundesweit. Nehmen Sie Ihre prozessualen Rechte im laufenden Strafverfahren gegen den Täter wahr und vereinbaren Sie einen. Persönliche Termine führen wir in unseren Standorten Berlin-Köpenick, Berlin-Kurfürstendamm, Hamburg und München durch.
Vorteile unserer Kanzlei im Bereich der Nebenklage und Opfervertretung
- Top Bewertungen unserer Mandanten
- Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
- Fingerspitzengefühl im Umgang mit Geschädigten einer Straftat
- Zusammenarbeit mit den Dezernaten Medien- und Verwaltungsrecht
- Faire und transparente Kosten
- sehr gute Erreichbarkeit
Unsere Kanzlei betreut dabei im Schwerpunkt Verfahren im Bereich der Tötungsdelikte und Sexualstrafverfahren.
Wann sind wir als Anwälte für Opferrechte bei Tötungsdelikten für Sie da?
Wenn ein Angehöriger durch einen anderen Menschen zu Tode gekommen ist, leitet die Staatsanwaltschaft meist von Amtswegen ein Strafverfahren ein. Dieses Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Bereits in dem frühen Stadium sollten Sie sich an uns als Kanzlei für Nebenklage und Opfervertretung wenden.
© Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte,, Max Woyack
In Deutschland wird ein Strafprozess nicht durch das Opfer oder die Angehörigen selbst geführt, sondern von der Staatsanwaltschaft. Das Opfer fungiert in der Regel nur als Zeuge. Dies kann unter Umständen unbefriedigend sein, da Sie als Zeuge kein dauerhaftes Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung haben und keine Akteneinsicht bekommen.
Als Nebenkläger wird man folglich aus der bloßen Zeugenstellung zu einem aktiven Prozessteilnehmer aufgewertet.
Sie dürften nun nicht nur an jeder Sitzung der Verhandlung unmittelbar im Saal teilnehmen, sondern haben auch ein eigenes Fragerecht, sowie Beweisantragsrecht.
Dies ist als unmittelbar Betroffener deswegen sinnvoll, da Sie mögliche Beweismittel, wie Zeugen oder Gegenstände, unmittelbar mit in die Beweisaufnahme einführen können und eine Überwachung über die richtige Berücksichtigung haben.
Darüber hinaus wird einem die Möglichkeit geboten ein eigenes Schlussplädoyer zu halten, um rechtliche Sichtweisen deutlich zu machen und eine angemessene Strafe zu beantragen.
Das Recht zur Akteneinsicht besteht allerdings nur, wenn man zur Führung der Nebenklage einen Rechtsanwalt beauftragt.
Im Falle eines Tötungsprozesses ist dem Nebenkläger ein Anwalt also Beistand durch das Gericht beizuordnen. Die Kosten für die Nebenklage und die damit zusammenhängenden Anwaltskosten werden allein von der Staatskasse übernommen.
Zusammenfassend ist eine umfangreiche Beteiligung und Verhinderung prozessualer Umgehungen der Hauptverhandlung durch eine solche Nebenklageführung möglich.
© Arman Zhenikeyev
Rechte als Verwandte von Opfern eines Tötungsdelikts (Mord und Totschlag)
Bei einem vollendeten Tötungsdelikt kann das Opfer folgerichtig selber kein Nebenkläger mehr sein. Die Rechtsordnung sieht daher die Besonderheit hier vor, dass die nahen Angehörigen sich als Nebenkläger dem Prozess gegen den Täter anschließen können. Das Gleiche gilt für den Antragssteller im Klageerzwingungsverfahren. Dieser erhält durch § 395 Abs. 2 Nr. 2 StPO eine Anschlussbefugnis.
Zu den nahen Angehörigen zählen folgende Personen:
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Ehegatte und Lebenspartner
Diese Regelungen gelten auch bei einer fahrlässigen Tötung, verursacht durch ein Verkehrsunfall beispielsweise, da jede rechtswidrige Tat erfasst ist.
Die Vorteile einer Nebenklage für nahe Angehörige sind, dass sie zum einen durch einen Rechtsanwalt eine vollständige Akteneinsicht zum Fall bekommen. Sie erhalten damit die potentielle Möglichkeit den genauen Tötungshergang nachvollziehen zu können und auch alle weiteren Informationen zum Fall zu erfahren.
Sollte dies für manche Angehörige nicht wünschenswert sein, so kümmert sich der beauftragte Rechtsanwalt um alle inhaltlichen Detailfragen und Sie als Nebenkläger übernehmen lediglich die Überwachung über den justiziablen Vorgang.
Sie können sicherstellen, dass für sie alle relevanten Aspekte, wie beispielsweise Sachverständigengutachten, Urkunden, Zeugen und ähnliches, mit in die Beweisaufnahme genommen werden und auch berücksichtigt werden.
Darüber hinaus werden nahe Angehörige oftmals als Zeugen über die Opferperson bestellt. Dies führt dazu, dass sie nicht als Zuschauer mit im Verhandlungssaal sitzen dürfen.
Als Nebenkläger können Sie hingegen an den vollständigem Verhandlungsablauf unmittelbar als aktiver Prozessteilnehmer teilnehmen. Sie sitzen dabei direkt neben ihrem Rechtsanwalt und können daher jederzeit über prozessuale, taktische Ergänzungen und Erweiterungen sprechen.
Zusätzlich ist zu erwähnen, dass die Kosten für die Nebenklage sowie die damit zusammenhängenden Anwaltskosten in der Regel im Wege einer gerichtlichen Beiordnung durch die Staatskasse übernommen werden.
Veröffentlichung zu den Rechten Angehöriger bei Tötungsdelikten im Leitfaden des ANUAS e.V.
In Zusammenarbeit mit dem Bundesverband ANUAS e.V. – Hilfsorganisation und Selbsthilfeorganisation für Angehörige von Mord-/Tötungs-/Suizid- und Vermisstenfällen.
Aktuelles: Berichte zum Bereich der Opfervertretung bei Tötungsdelikten unserer Kanzlei
Unsere Kanzlei ist regelmäßig in den Medien vertreten und betreut Mandanten in Verfahren in den Bereichen der Tötungsdelikte. Folgend ein paar weiterführende Berichte:
Aktuelle Beiträge zum Thema Nebenklagevertretung
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