Anwalt für Internetstrafrecht
Anwalt informiert über strafrechtliche Konsequenzen im Internet

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Als Rechtsanwälte für Strafrecht vertreten wir Sie kompetent im Bereich des Internetstrafrecht aus unseren Standorten Berlin, Hamburg und München. Durch eine immer konzentrierte Einbindung der IT in unsere gesellschaftlichen Strukturen eröffnen sich viele neue Möglichkeiten, aber auch rechtliche Herausforderungen. Gerade die strafrechtlichen Konsequenzen für Fehlverhalten im Internet sollten nicht unterschätzt werden. Leichtfertige Fehler können durch eine kompetente Beratung durch einen Fachanwalt für Strafrecht vermieden werden. Rufen Sie uns daher zeitnah an, um einen Termin zu vereinbaren und die ersten Schritte zu besprechen. Als Anwalt für Internetstrafrecht sind wir an Ihrer Seite.

Wieso ist das Strafrecht auch im Internet relevant?

Der Bereich des Internetstrafrechts hat sich im Laufe der letzten zehn Jahre entwickelt. Durch die Möglichkeiten der digitalen Revolution und die stetige Verfügbarkeit des Internets haben sich auch Straftaten in die virtuelle Welt verlagert. Aktuelle Ermittlungszahlen der Polizeistatistik belegen, dass bei bis zu 300.000 Cyber-Straftaten jährlich ermittelt wird, mit zunehmend steigender Tendenz. Die Zahl der polizeilich erfassten Fälle ist außerdem um einiges höher anzusetzen. Die Gesetzgebung versucht, mit umfangreichen Änderungen und Ergänzungen im Strafgesetzbuch, den neuen Entwicklungen zu begegnen. Dabei können Phishing, Pharming, IP-Spoofing oder DDoS-Attacken von den Ermittlungsbehörden nur schlecht nachvollzogen werden. Dennoch kommt es immer häufiger zu Strafverfolgungen und Anklagen. An dieser Stelle setzt die Verteidigung des Rechtsanwalts für Internetstrafrecht an.

 

Insbesondere in folgenden Situationen sind wir für Sie da:

  • Vorladung der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Verdacht auf die Begehung einer Internetstraftat
  • Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft / die Polizei
  • Untersuchungshaft / Festnahme wegen des Verdachts der Begehung einer Internetstraftat
  • Anklage der Staatsanwaltschaft wegen der Begehung einer Internetstraftat
  • Rechtsmittel– Berufung und Revision nach einer Verurteilung wegen einer Internetstraftat

 

Bei einem telefonischen Erstgespräch können wir die anstehenden Fragen, Hinweise zum Umgang mit den Ermittlungsbehörden und die Kosten einer Strafverteidigung besprechen.

Womit muss ich bei einem Ermittlungsverfahren im Internetstrafrecht rechnen?

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens haben Sie regelmäßig vor allem mit einer Hausdurchsuchung und der Beschlagnahmung des Computers zu rechnen. Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto eher kann auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss genommen werden.

IM VIDEO ERKLÄRT:

Vorladung erhalten wegen einer Internetstraftat – Was jetzt zu tun ist:

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Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

  • Top Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
  • Dezernat für Presseberichterstattung
  • Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit

Welche wichtigen Verhaltensregeln sollte ich bei einer Hausdurchsuchung beachten?

Auch beim Internetstrafrecht kann es zu einer Hausdurchsuchung kommen. Wenn es zu einer Durchsuchung bei Ihnen kommt, rufen Sie schnellstmöglich einen Anwalt für Internetstrafrecht bzw. Fachanwalt für Strafrecht an. Sie haben das Recht zu schweigen, nutzen Sie es. Leisten Sie keinen Widerstand und bleiben Sie ruhig, sonst drohen weitere Strafbarkeiten wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB. Verlangen Sie die Hinzuziehung von Durchsuchungszeugen und geben Sie keine Sachen oder Daten freiwillig heraus. Wenn auf Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses bei Ihnen durchsucht wird, lassen Sie sich diesen zeigen. Drängen Sie darauf, dass alle beschlagnahmten Dinge möglichst genau im Protokoll festgehalten werden.

Wichtige Verhaltensregeln – Tipps vom Anwalt für Internetstrafrecht

  • Schweigen Sie zur Sache und reden Sie so wenig wie möglich mit den Beamten. Jedes Wort wird dokumentiert und kann unter Umständen gegen Sie verwendet werden.
  • Es werden keine Zugangsdaten wie Pin – Nummern und Wischcodes herausgegeben.
  • Sie sollten gar nichts unterschreiben, auch nicht das Sicherstellungsprotokoll.
  • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen oder die Gründe für die Gefahr im Verzug erklären.
  • Prüfen Sie das Erlassdatum des Durchsuchungsbeschlusses, da diese nur innerhalb von 6 Monaten nach Erlass vollstreckt werden können.
  • Rufen Sie schnellstmöglich Ihren Rechtsanwalt für Internetstrafrecht an.

IM VIDEO ERKLÄRT:

Hausdurchsuchung wegen einer Internetstraftat – Was gilt es zu beachten:

Anwalt Internetstrafrecht erklärt: Wie kann ich mich im Internet strafbar machen?

Die Internetkriminalität ist ein mittlerweile sehr weites Feld. Unsere Kanzlei vertritt Sie selbstverständlich im gesamten Bereich des Internetstrafrechts. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die häufigsten Straftaten gegeben werden, die in Betracht kommen und wie man sich bei solchen strafbar zu machen droht. Sie werden weiter zu jedem Bereich gesondert auf Texte zugreifen können, die tiefergehende Informationen und einen Überblick über unser rechtliches Vorgehen enthalten.

Anwaltliche Hilfe bei Beleidigungen im Internet

Die Zahl der Straftaten in sozialen Medien oder Leseforen hat stark zugenommen. Für uns als Strafanwälte geht es dabei nicht nur um die Täter-, sondern auch um die Opferperspektive. Denn regelmäßig kann das Opfer Schadensersatz- und Unterlassensansprüche wegen zum Beispiel ehrverletzender Äußerungen geltend machen. Neben der Beleidigung kommt weitere Strafbarkeiten wie die üble Nachrede und Verleumdung in Betracht.

Weitere Infos finden Sie zum Thema Beleidigungen im Internet finden Sie hier.

Anwalt für Internetstrafrecht hilft beim Vorwurf der Verletzung des persönlichen Intim- und Geheimbereichs

Das Recht am eigenen Bild entspringt dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wonach jeder Mensch selbst darüber bestimmen darf, ob und wie Bilder von ihm veröffentlicht werden. Sowohl im alltäglichen realen Leben als auch im Bereich des Internets werden diese Rechte oft missachtet. Wenden Sie sich in solchen Fällen unbedingt an einen Fachanwälte für Strafrecht, um rechtlich vorgehen und die Sie betreffende Konsequenzen eindämmen zu können. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht außerdem eine Erweiterung des § 201a StGB vor, insbesondere das „Upskirting“ und die Verbreitung solcher ungefragt angefertigter Bilder, werden strafbar.

Für weitere Infos lesen Sie hier mehr Informationen zur Strafbarkeit nach § 201a StGB.

Anwalt für Internetstrafrecht hilft bei Datenveränderung oder Computersabotage

Auch auf dem Gebiet der Straftatbestände, die mit der Nutzung, Verarbeitung und Löschung von Daten zu tun haben, können Sie sich an unsere Kanzlei für Strafrecht mit besonderem Fokus auf Internetstraftaten wenden. In solchen Fällen, in denen Unbefugte über Ihre Daten verfügen oder diese verfälschen, ob privat oder in einem Arbeits- und Dienstverhältnis, ist es wichtig erfahrene anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies ist insbesondere erforderlich, da in aller Regel technische Vorkenntnisse und Erfahrung auf diesem Gebiet nötig sein werden, um technische prozessuale Vorgänge nachvollziehen und Probleme der Beweisbarkeit angehen zu können.

Mehr Tipps und Verhaltensregeln finden Sie hier zu den Themen Datenveränderung und Computersabotage.

Strafverteidigung beim Vorwurf des Betrugs oder des Computerbetrugs in Zusammenhang mit Internetstrafsachen

Der Bereich der Cyberkriminalität rückt weiter in den Fokus. Als Strafrechtskanzlei vertreten wir Mandanten mit dem Vorwurf des Betrugs oder des Computerbetrugs. Nehmen Sie ihr Schweigerecht wahr und treffen Sie keine Aussagen ohne ihren Strafverteidiger. Die Fallkonstellationen sind hier vielseitig und werden von uns individuell analysiert, um die für die beste Strafverteidigung zu erreichen.

Tipps und Hinweise zur Strafverteidigung beim Betrug und Computerbetrug im Internetstrafrecht.

Strafverteidigung durch Anwalt für Internetstrafrecht bei urheberrechtlichen Straftaten

Durch das Urheberrecht wird das geistige Eigentum geschützt. Dazu gehören vor allem Rechte, die dem Urheber bei einer Verwendung seiner Werke zustehen und die dieser rechtlich geltend machen kann. Dazu gehören beispielsweise die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe des urheberrechtlich geschützten Werks.

Besonders in Bezug auf Onlinevorgänge läuft ein unbedachter Nutzer schnell Gefahr sich schon allein aufgrund technischer Unkenntnisse strafbar zu machen. Rechtlich relevant ist hierbei oft die Strafbarkeit wegen unerlaubten Eingriffs in technische Schutzmaßnahmen.

Verhaltenstipps und Informationen von unserem Kanzleiteam zu urheberrrechtlichen Straftaten finden Sie hier.

Strafverteidigung bei Volksverhetzung im Internet

Die Strafvorschrift des § 130 StGB stellt Hetze gegen einen Teil der Bevölkerung oder einer Gruppe unter Strafe, wenn diese dazu geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu gefährden. Dabei gibt es verschieden Tatvarianten und unsichere Variablen, die es rechtlich zu bewerten gilt. Insbesondere anwaltlich in Augenschein zu nehmen sind computertechnologische Besonderheiten bzgl. Äußerungen und der Strafbarkeit im Internet, wie beispielsweise die Tätereigenschaft, eine Kollision mit der Meinungsfreiheit oder mögliche Auslandsbezüge.

Mehr Hinweise und Informationen beim Vorwurf Volksverhetzung im Internet finden Sie hier.

Der Anwalt für Internetstrafrecht und Fachanwalt für Strafrecht Benjamin Grunst vertritt Sie im gesamten Bereich des Internetstrafrechts. Folgend finden Sie eine Beschreibung einzelner Bereiche des Internetstrafrechts.

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Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in unseren Standorten in Berlin, Hamburg und München. Wir stehen Ihnen effizient mit jahrelanger Expertise zur Verfügung.

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