Beschädigung wichtiger Anlagen
( § 318 StGB )
Ist das Beschädigen einer Schleuse strafbar, wenn niemand zu Schaden kommt? Wie schwer muss die Anlage beschädigt werden? Droht eine höhere Strafe, wenn sich ein Opfer schwer verletzt?
Schnell zum Inhalt:
Die Bilder der Flutkatastrophe im Sommer 2021 haben einmal mehr gezeigt, welche Kraft und Zerstörungswucht von dem Element Wasser ausgehen kann.
Wasser kann aber nicht nur durch Extremwetterereignisse zu einer Gefahr werden, sondern auch durch gezieltes menschliches Handeln. So können beispielsweise durch das Beschädigen von Schleusen, Deichen oder Dämmen massive Überschwemmungen entstehen, die im Ernstfall ganze Stadtteile oder Ortschaften unter Wasser setzen und diese von der Außenwelt abschneiden.
Aufgrund der damit verbundenen Gefahren für die betroffenen Menschen stellt das deutsche Recht in § 318 des Strafgesetzbuches die Beschädigung wichtiger Anlagen unter Strafe und droht im Falle einer Verurteilung erhebliche Strafen an.
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Auch beim Vorwurf der Beschädigung wichtiger Anlagen stehen wir Ihnen im Strafverfahren zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch mit uns.
Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:
- Vorladung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der Beschädigung wichtiger Anlagen
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Wie wird die Beschädigung wichtiger Anlagen bestraft?
Bei einer Verurteilung wegen Beschädigung wichtiger Anlagen droht gem. § 318 des Strafgesetzbuches im Regelfall eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Wann mache ich mich wegen Beschädigung wichtiger Anlagen strafbar?
Wie sich aus der Überschrift der Strafnorm bereits ergibt, droht eine Verurteilung dann, wenn bestimmte Anlagen beschädigt oder zerstört werden. Das allein genügt aber noch nicht. Darüber hinaus muss nämlich durch die Beschädigung ein Mensch gefährdet werden.
Bei Beschädigung welcher Anlagen mache ich mich strafbar?
Eine Verurteilung wegen Beschädigung wichtiger Anlagen droht nur, wenn sich die Handlung gegen ganz bestimmte Anlagen richtet, die im Gesetz aufgelistet sind. Zu diesen Anlagen zählen:
- Wasserleitungen,
- Schleusen,
- Wehre,
- Deiche,
- Dämme,
- andere Wasserbauten,
- Brücken,
- Fähren,
- Wege,
- Schutzwehre und
- dem Bergwerksbetrieb dienende Vorrichtungen.
Droht eine Verurteilung bei jeder Beschädigung wichtiger Anlagen?
Nein. Die reine Beschädigung allein kann nicht zu einer Verurteilung wegen Beschädigung wichtiger Anlagen führen. Eine Verurteilung kann nur dann erfolgen, wenn durch die Beschädigung das Leben bzw. die Gesundheit mindestens eines Menschen gefährdet wird.
Wann droht eine höhere Strafe für Beschädigung wichtiger Anlagen?
Eine höhere Strafe droht zum Beispiel, wenn der Täter durch die Beschädigung einer wichtigen Anlage bei einem Menschen eine schwere Gesundheitsschädigung hervorruft. Für einen solchen Fall sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren vor.
Eine schwere Gesundheitsschädigung kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn bei dem Opfer eine langwierige und ernsthafte Erkrankung hervorgerufen wird und das Opfer nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt arbeitsfähig ist.
Eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren droht auch dann, wenn es durch die Beschädigung wichtiger Anlagen zu einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen kommt. Wann eine große Zahl von Menschen betroffen ist, hat der Gesetzgeber aber bisher nicht klar festgelegt.
Wenn es durch eine Beschädigung wichtiger Anlagen sogar zum Tod eines anderen Menschen kommt, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren vor.
Allerdings sieht das Gesetz auch die Möglichkeit eines weniger strengen Strafrahmens vor. Dafür muss aber ein sogenannter minder schwerer Fall vorliegen.
Wenn also ein minder schwerer Fall einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen vorliegt, kann das Gericht auch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängen.
Auch wenn durch die Beschädigung wichtiger Anlagen ein Mensch stirbt, kann das Gericht unter Umständen einen minder schweren Fall annehmen. Der Strafrahmen des Gesetzes sieht dann eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor.
Ob ein minder schwerer Fall vorliegt, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles. Dies kann ein Ansatzpunkt einer Strafverteidigung sein. Zu erkennen, ob das dem Tatvorwurf zugrunde liegende Geschehen die Voraussetzungen eines minder schweren Falls erfüllen kann, bedarf spezifischer Fachkenntnisse und Berufserfahrung. Es empfiehlt sich also, wenn man mit dem Vorwurf der Beschädigung wichtiger Anlagen konfrontiert ist, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich auf das Strafrecht spezialisiert hat, wie etwa ein Fachanwalt für Strafrecht.
Mache ich mich auch strafbar, wenn es zu gar keiner Beschädigung kommt?
Ja. Gemäß § 318 Absatz 2 des Strafgesetzbuches ist auch die versuchte Beschädigung wichtiger Anlagen strafbar. Eine Verurteilung droht aber nur dann, wenn das Gericht dem Beschuldigten nachweisen kann, dass dieser eine wichtige Anlage beschädigen wollte und bereits unmittelbar dazu angesetzt hat.
Kann ich mich auch strafbar machen, wenn ich die Anlage gar nicht beschädigen wollte?
Ja. Eine Strafe droht gerade nicht nur dann, wenn der Beschuldigte tatsächlich wichtige Anlagen beschädigen wollte. Vielmehr steht gemäß § 318 Absatz 6 des Strafgesetzbuches auch die fahrlässige Beschädigung wichtiger Anlagen unter Strafe. Das Gesetz sieht für den Fall einer fahrlässigen Beschädigung wichtiger Anlagen die Verhängung einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.
Der Vorwurf der Beschädigung wichtiger Anlagen geht mit einer zum Teil enormen Strafandrohung einher. Der stellenweise aber nicht ganz eindeutig formulierte Straftatbestand bietet häufig Argumentationsansätze für die Strafverteidigung. Wir empfehlen Ihnen daher, so früh wie möglich Kontakt zu einem erfahrenen Strafverteidiger aufzunehmen. Als Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht stehen wir Ihnen im gesamten Strafverfahren mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz gerne zur Seite.
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