Bildung krimineller Vereinigungen §129 StGB
Der Paragraf 129 StGB stellt kriminelle Vereinigungen unter Strafe

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Startseite » Anwalt Strafrecht » Vorladung » Bildung krimineller Vereinigungen (§129 StGB)

Die Vereinigungsfreiheit ist grundgesetzlich geschützt. Dies aber nicht grenzenlos. Die Bildung krimineller Vereinigungen oder die Gründung oder Beteiligung an einer etwaigen Vereinigung, die den Zweck oder die Tätigkeit hat, bestimmte Straftaten zu begehen, ist strafbar.

Kriminelle Vereinigung: Was bedeutet das?

Das Ziel der Vorschrift ist der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor kriminellen Gruppen. Dies bedeutet, dass diese Vorschrift die Allgemeinheit an sich und alle durch die Rechtsordnung geschützten Güter schützen soll. Das Gefährliche an Gruppen ist die Anzahl der Beteiligten. Vereinigungen bestehen grundsätzlich aus mindestens drei Personen, wenn nicht sogar mehr.

Dieser Zusammenschluss von Menschen bildet aufgrund des Zusammenwirkens eine höhere Gefährlichkeit als ein einzelner Mensch. Die Norm trägt der Gefährlichkeit Rechnung, die aus der Menge resultiert.

Sie haben eine Vorladung mit dem Vorwurf der Bildung krimineller Vereinigungen erhalten?

Bei dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung stehen wir Ihnen im Strafverfahren zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch mit uns.

 

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

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Welche Strafe droht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung?

Die Strafen für die Bildung einer kriminellen Vereinigung sind unterschiedlich.

Wer eine kriminelle Vereinigung bildet oder ein Mitglied einer Vereinigung darstellt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

Dabei ist die Vereinigung kriminell, wenn der Zweck, auf Grund dessen die Vereinigung geschlossen wurde, oder die Tätigkeit der Vereinigung, in der Begehung von Straftaten besteht, die in der Höchststrafe mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren bedroht sind, also zum Beispiel Körperverletzungen  oder Freiheitsberaubungen.

Wer eine derartige Vereinigung nur unterstützt oder Mitglieder bzw. Unterstützer für sie anwirbt, dem droht eine etwas geringere Strafe, nämlich eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.

Wann ist die Strafe für Bildung krimineller Vereinigungen höher?

In einem sogenannten besonders schweren Fall ist die Straferwartung eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt regelmäßig (nicht zwingend) dann vor, wenn der Täter ein Rädelsführer oder ein Hintermann der Vereinigung ist. Unter dem Rädelsführer einer Gruppe ist ihr Anstifter oder Anführer zu verstehen. Umgangssprachlich wird der Ausdruck ausschließlich in abwertendem Zusammenhang verwendet. Ein Anstifter ist ein Mensch, der einen anderen Menschen dazu ermutigt, animiert, eine Straftat zu begehen, da er sie nicht selbst begehen möchte.

Ein Anstifter ist im strafrechtlichen Sinne kein Täter, sondern ein Teilnehmer an einer Straftat. Er wird aber genauso bestraft, als wäre er Täter. Er kommt also nicht in den Genuss einer Strafmilderung, wie es beispielsweise bei einer „bloßen“ Beihilfe zu einer Straftat der Fall wäre. Somit trifft der besonders schwere Fall der Bildung krimineller Vereinigungen die Menschen im Hintergrund, die das Vorgehen steuern und nicht selbst tätig werden. Die Straferwartung ist in diesen Fällen höher, da diese Hintermänner andere Menschen benutzen, um ihre Taten zu begehen.

Die Strafe kann aber noch höher ausfallen. In bestimmten Fällen droht eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.

Das nämlich, wenn ganz bestimmte Straftaten Zweck bzw. Tätigkeit der Vereinigung sind.

Wir erinnern uns: Der Kreis der möglichen Straftaten, zu deren Zweck sich die Vereinigung zusammengeschlossen haben kann, ist ohnehin schon eingeschränkt (Höchststrafe mindestens eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren). Wenn aus diesem Kreis aber bestimmte, schwere, Straftaten durch die Vereinigung begangen werden sollen, droht eine höhere Strafe.

Solche Straftaten sind zum Beispiel …

Letzterer Fall einer erhöhten Strafandrohung gilt aber nur, wenn man die Vereinigung gründet oder sich als Mitglied beteiligt, nicht wenn man lediglich Mitglieder bzw. Unterstützer anwirbt oder sonst die Vereinigung unterstützt.

Wann macht man sich wegen Bildung krimineller Vereinigungen strafbar?

Im Grunde ist hier zunächst der Name Programm. Wer eine Vereinigung bildet oder sie unterstützt und diese Vereinigung zum Zwecke der Begehung bestimmter Straftaten gebildet wurde, der macht sich strafbar.

Doch es bleiben einige Fragen zu klären. Welche Straftaten sind gemeint? Wann ist eine Vereinigung eine Vereinigung? Gibt es Ausnahmen, Besonderheiten, die zu beachten sind? Wird man immer bestraft?

Was versteht man unter einer kriminellen Vereinigung?

Eine Vereinigung ist ein auf gewisser Dauer angelegter, freiwilliger, organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen. Hierbei kommt es nicht aus den Willen des Einzelnen, sondern auf den Willen der Gruppe an. Entscheidend ist das Verfolgen gemeinsamer krimineller Ziele und sich derart verbunden zu fühlen, dass sich die Beteiligten untereinander als einheitlicher Verband fühlen.

Dabei sind vier Merkmale elementar:

  1. Es muss ein Zusammenschluss von mindestens drei Personen sein,
  2. der auf eine gewisse Dauer angelegt ist.
  3. Es müssen gemeinsame kriminelle Ziele verfolgt werden. Maßgeblich ist hier eine Gruppen-Identität.
  4. Es bedarf außerdem ein gewisses Mindestmaß an fester Organisation mit gegenseitiger Verpflichtung der Mitglieder (Willensbildung)

Wann liegt vielleicht doch keine Bildung einer kriminellen Vereinigung vor?

Es gibt Vereinigungen, die ausnahmsweise doch keine kriminelle Vereinigung im Sinne des Gesetzes sind. § 129 Abs.3 StGB normiert, wann das der Fall ist. Es handelt sich dabei um folgende Fälle …

Politische, nicht verfassungswidrige Parteien

Keine kriminelle Vereinigung in diesem Sinne ist eine politische Partei, die aber vom Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt wurde.

Politische Parteien sind dabei Parteien, die sich aufgrund eines gemeinsamen politischen Zwecks zusammengefunden haben. Ihre Interessen sind dieselben und sie haben ein politisches Ziel. Das Bundesverfassungsgericht überprüft regelmäßig, ob solche Parteien gegen die Grundordnung Deutschlands verstoßen. Wurde dies jedoch noch nicht für die Bildung dieser Partei beschlossen, kann diese weiter ihre Ziele verfolgen.

Die Straftaten sind von bloß untergeordneter Bedeutung

Dann hat Vereinigung zwar den Zweck der Begehung von Straftaten bzw. tut dies, diese sind aber lediglich von geringer, untergeordneter Bedeutung. Damit sind vor allem die Gruppen gemeint, die gelegentliche kriminelle Aktionen durchführen.

Die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung betreffen die folgenden Straftaten …

Wenn die Tätigkeit der Vereinigung folgende Straftaten betrifft, handelt es sich auch nicht um eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB.

  • Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei (§ 84 StGB),
  • Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot (§ 85 StGB),
  • Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86 StGB),
  • Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger terroristischer Organisationen (§ 86a StGB) oder
  • Agententätigkeiten zu Sabotagezwecken (§ 87 StGB)

Damit soll eine Doppelbestrafung verhindert werden. Die Doppelbestrafung ist ein Verfahrensgrundsatz im Strafrecht und ist gemäß Artikel 103 Abs.2 GG – also verfassungsrechtlich – verboten. Man soll wegen einer Tat nur einmal bestraft werden. Da diese Art von Vereinigungen schon wegen der genannten Straftaten bestraft werden, können sie somit nicht mehr nach dem § 129 StGB bestraft werden. 

Was ist der Unterschied zwischen einer Vereinigung und einer Bande?

Eine andere, auch im Strafgesetzbuch festgesetzte Gruppierung ist die Bande. Die Bande findet sich an verschiedenen Stellen im Strafgesetzbuch wieder zum Beispiel in den §§ 244 Absatz 1 Nr. 2, 244a Absatz 1 StGB. Diese Normen beschreiben den Diebstahl mit Waffen oder den Bandendiebstahl.

Eine Bande ist der Zusammenschluss von mindestens 3 Personen. Diese müssen sich mit dem Willen zusammengeschlossen haben, in Zukunft und ebenso für eine bestimmte Dauer mehrere eigenständige zum Beispiel (beim Bandendiebstahl) Diebes- oder Raubtaten zu verüben, die im Einzelnen noch ungewiss sind. Wie wir oben schon festgestellt haben, sind Banden und Vereinigungen ähnlich bestimmt. Beide müssen zum Beispiel aus mindestens drei Personen bestehen.

Jedoch setzt eine Vereinigung im Gegensatz zu der Bande eine feste Struktur und ein übergeordnetes Ziel voraus. Die Handlungen aller Täter müssen sich diesem Ziel unterordnen. Das Ziel steht bei der Vereinigung demnach an erster Stelle. Laut der Rechtsprechung fallen zum Beispiel Rockerclubs und Zuhälterkartelle unter die kriminellen Vereinigungen. Räuber- oder Betrügerbanden habe keine dem gemeinsamen Verdienst übergeordneten Ziele und sind daher auch nicht unter die Straftat der Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB) zu fassen.

Warum gibt es eine solche gesonderte Strafandrohung für kriminelle Vereinigungen?

Weil kriminelle Vereinigungen, der Zusammenschluss mehrerer Personen zur Begehung von Straften, besonders gefährlich ist.

Die besondere Gefährlichkeit der Gruppierung und damit der Grund für seine höhere Strafwürdigkeit liegt zum einen in der abstrakten Gefährlichkeit der auf eine gewisse Dauer angelegten allgemeinen Verbrechensverabredung.

Zudem kommt es auch auf die Gruppendynamik und den untergeordneten Willen des Einzelnen an. Die Vereinigung lebt sozusagen von dem Willen der Gemeinschaft und hat sich auf kriminelle Vorhaben spezialisiert.

Des Weiteren muss man auch die netzwerkartigen Zusammenschlüsse beachten. In der „Unterwelt“ kennen sich die Täter untereinander und helfen sich auch gegenseitig. Auch die hierarchisch strukturierten Organisationen sind hier zu beachten. Oftmals gibt es einen „Anführer“ und die Mitglieder halten sich dann auch strickt an dessen Anweisungen. Die Gesamtschau der Beispiele macht die kriminelle Vereinigung so gefährlich.

Was ist ein Beispiel für die Bildung einer kriminellen Vereinigung?

Das Alles klang nun relativ abstrakt. Daher im Folgenden einmal ein Beispiel, bei dem eine Strafbarkeit wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Raum stand.

Die Angeklagten waren Mitglieder in einer Gruppe von Hooligans.

Die Mitglieder waren im zeitlichen und räumlichen Umfeld von Fußballspielen unterwegs. Jedoch trugen sie ihre Kämpfe auch an anderen Orten aus. Sie führten ihre Kämpfe immer gegen andere Hooligans. Sie verabredeten sich dafür in der Regel vorher. Für die geplanten Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Gruppen gab es ungeschriebene, aber in den einschlägigen Kreisen bekannte Regeln. Daran hielten sich die Angeklagten auch.

Die Kämpfe waren beendet, wenn alle Mitglieder einer Gruppierung am Boden lagen, flohen oder wenn sonst die Niederlage anerkannt wurde. Der Tatzeitraum, in dem die Angeklagten unterwegs waren, dauerte mehr als zwei Jahre. In dieser Zeit wurden diverse Kämpfe ausgetragen.

Der Bundesgerichtshof verurteilte diese Mitglieder der Gruppierung nun unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Richter hielten fest, dass es sich bei den Mitgliedern dieser Gruppierung um eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 Abs.1 StGB handelte.

Einer der Angeklagten übernahm die Führungsarbeit und koordinierte die Treffen. Die Anderen folgten dem dann. Weitere Merkmale der Organisationsstruktur waren die festen Trainingstermine an einem bestimmten Ort, bei denen alle Mitglieder anwesend sein mussten, da sie sonst aus der Gruppe ausgeschlossen wurden.  Auch die einheitliche Willensbildung aller Mitglieder war gegeben. Sie stellten sich selbst hinter den Gruppenwillen.

Beispiel für die Bildung krimineller Vereinigungen gem. § 129 StGB

Dieses Merkmal macht die Vereinigung gerade so gefährlich, da für das Ziel der Gruppe gearbeitet wird und eigene Interessen oder Gefühle in dem Moment ausgeschaltet werden. Der erforderliche Gruppenwille wurde von den Richtern festgestellt. Die Unterordnung der Mitglieder unter den so gebildeten Gruppenwillen ergab sich in dem Beispiel schon aus dem Zusammenwirken über den Tatzeitraum von etwa zwei Jahren, in dem es zu zahlreichen verabredeten gewalttätigen Auseinandersetzungen mit anderen Gruppen kam.

Diese zeichneten sich durch einen hohen Grad an Organisation aus, weil An- und Abreise zu dem Ort der Auseinandersetzung zu koordinieren und dafür teilweise Transportfahrzeuge zu beschaffen waren. Nach Beendigung der Kampfhandlungen waren die Mitglieder der Gruppierung stets darauf bedacht, den Tatort schnellstmöglich zu verlassen. All dies wäre ohne eine Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Gruppenwillen nicht möglich gewesen.

Somit lag hier eine Bildung einer kriminellen Vereinigung vor. Die Angeklagten wurden wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt.

Kann man trotz Bildung einer kriminellen Vereinigung straflos bleiben?

Gemäß § 129 Absatz 6 StGB kann das Gericht in speziellen Fällen der Bildung krimineller Vereinigungen auch von der Strafe absehen. Dies ist dann möglich, wenn die Schuld der Beteiligung gering und der Tatbeitrag sich als untergeordnet erweist. Voraussetzung ist jeweils, dass das fragliche Verhalten an der unteren Schwelle eines bereits strafbaren Mitwirkens liegt.

Damit sind zum Beispiel einfache Unterstützungshandlungen gemeint. Zudem liegt auch beim bloßen „Werben“ die Schwere des Tatbeitrags im untergeordneten Bereich. Daher kann das Gericht auch dann von einer Strafe absehen. Jedoch liegt diese Handlung im Ermessen des Gerichts. Dies bedeutet, dass es dem Gericht freigestellt ist, wie es handelt. Es ist nicht verpflichtet von der Strafe anzusehen.

Hier kann ein Ansatzpunkt für die Strafverteidigung liegen. Gerade die Anhaltspunkte in dem konkreten Fall zu erkennen, die für ein solches Absehen von der Strafe sprechen, bedarf Berufserfahrung und spezieller Fachkenntnisse.

Ein Strafverteidiger wird zunächst Akteneinsicht beantragen und nach Analyse der Ermittlungsakten eine für Ihren konkreten Fall geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten.

 

Es gibt aber auch noch in anderen Fällen die Möglichkeit einer Strafmilderung oder sogar der Straflosigkeit trotz Bildung einer kriminellen Vereinigung. Diesen Fällen des § 129 Abs.7 StGB ist gemein, dass der Täter etwas für diese „Belohnung“ getan haben muss.

Entweder …

  1. der Täter bemüht sich ernsthaft darum, dass die Vereinigung nicht weiter besteht oder dass die Begehung einer ihrer Straftaten verhindert wird

Oder …

  1. Der Täter meldet sich bei einer entsprechenden Dienststelle und gibt sein Wissen über die Vereinigung preis. Und zwar so rechtzeitig, dass ihm bekannte geplante Straftaten noch verhindert werden können.

 

  1. In beiden Fällen muss der Täter freiwillig handeln. Also aus eigenen, selbstgesetzten Motiven heraus. Wenn er dazu gezwungen wurde, wird er also dennoch bestraft.

 

Diese Fälle beschreiben, dass der Täter sich bemüht. Gelingt es, den Fortbestand der Vereinigung zu verhindern, so steht eine Straflosigkeit nicht einmal mehr im Ermessen des Gerichts, sondern wird direkt vom Gesetz angeordnet.

An solchen Regelungen, die den Täter „belohnen“, erkennt man übrigens auch, wie gefährlich die Bildung krimineller Vereinigungen ist. Der Gesetzgeber ist hier gewillt, eine Person, die sich strafbar gemacht hat, nicht zu bestrafen, wenn dafür die kriminelle Vereinigung oder ihre Aktivität unterbunden werden kann.

Brauche ich einen Anwalt, wenn mir die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird?

Wie bereits erläutert ist die Bildung oder die Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung mit empfindlichen Strafen bedroht. Die Straferwartung liegt hier mindestens bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Daher gilt hier in besonderem Maße, wenn Sie Beschuldigter der Bildung einer kriminellen Vereinigung sind: Machen Sie zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und wenden Sie sich dann so schnell wie möglich an einen Anwalt für Strafrecht.

Die Straftat der Bildung einer kriminellen Vereinigung ist ein nicht alltägliches Delikt, für das auf Grund seiner hohen Gefährlichkeit ein hoher Strafrahmen angeordnet wird. Da bei dem Verstoß  schlimmstenfalls eine Freiheitsentziehung droht, ist es wichtig, dass Sie kompetent beraten werden. Die besonderen Fachkenntnisse eines Fachanwalts für Strafrecht sind in diesem Fall besonders wichtig. Wir als Strafrechtler sind besonders darauf bedacht, Ihnen bei solchen Problemen zur Seite zu stehen und Sie bestmöglich zu beraten.

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