Anwalt bei Vorladung
fahrlässiger/schwerer Brandstifung
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Droht eine höhere Strafe, wenn ein Mensch stirbt? Wie ist die Strafe, wenn der Brand versehentlich verursacht wurde? Entfällt die Strafe, wenn das Löschen gelingt?
Schnell zum Inhalt:
Die Brandstiftung ist in den Nachrichten ein häufiges Strafdelikt. Ob es brennende Autos, angezündete Notunterkünfte oder brennende Wälder und Felder sind: Eine Brandstiftung kann in vielfältiger Art und Weise vorkommen.
Wann, ob und um welche Art einer Brandstiftung es sich handelt, muss im Einzelfall genau geprüft werden. Die verschiedenen Ausgestaltungen sind dabei besonders genau voneinander abzugrenzen, denn dies kann sich maßgeblich auf die mögliche Strafhöhe auswirken.
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Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:
- Vorladung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der Brandstiftung
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Welche Strafe droht bei einer Brandstiftung?
Hinsichtlich der Strafhöhe kommt es insbesondere auf die Art und Gefährlichkeit der Brandstiftung und damit zusammenhängend auf das verwirklichte Strafgesetz an.
Die Strafe kann dabei von einfacher Geldstrafe bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe reichen. Gerade wenn es um die Gefahr für das Leben und den Körper von Menschen geht, ist man schnell bei einer Freiheitsstrafe von mehreren Jahren. Kommt ein Mensch sogar zu Tode, so ist die Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren (also grundsätzlich eine Freiheitsstrafe zwischen 10 und 15 Jahren).
Ganz konkret, sind die Strafen je nach Gesetz, wie folgt:
- Einfache Brandstiftung, § 306 StGB → Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren
- Schwere Brandstiftung, § 306 a StGB → Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren
- Besonders schwere Brandstiftung, § 306 b StGB → Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis zu fünfzehn Jahren
- Brandstiftung mit Todesfolge, § 306 c StGB → Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren
- Fahrlässige Brandstiftung, § 306 d StGB → Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
- Herbeiführen einer Brandgefahr, § 306 f StGB → Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
- Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, § 308 StGB → Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu fünfzehn Jahre
Wann mache ich mich wegen einer „einfachen“ Brandstiftung strafbar?
Wegen „einfacher“ Brandstiftung nach § 306 StGB wird bestraft, wer folgende fremde Sachen in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört:
- Gebäude, Hütten,
- Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
- Warenlager oder -vorräte,
- Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
- Wälder, Heiden, Moore oder
- land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse.
Was bedeutet in Brand setzen oder durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstören?
Eine Sache ist in Brand gesetzt, wenn sie von selbst, auch nach Entfernen des Zündstoffs, weiterbrennt.
Für eine Brandlegung reicht jede Handlung, die einen Brand verursachen soll. Hierfür kann bereits ein Schwelbrand, durch den Rauch oder Ruß entsteht, oder die Explosion des Zündstoffs reichen. Eines Brennens mit heller Flamme bedarf es dafür nicht.
Durch die Brandlegung muss die Sache vernichtet, deren Brauchbarkeit aufgehoben oder wesentliche, für den normalen Gebrauch der Sache nötige Teile unbrauchbar geworden sein.
Wann ist ein Gebäude in Brand gesetzt?
Ein Gebäude ist erst in Brand gesetzt, wenn wesentliche Gebäudeteile selbstständig brennen. Solche sind zum Beispiel der Dachstuhl, Wände, Stützen, Böden und Treppen.
Brennt lediglich ein Papierkorb oder einzelne Möbel, so liegt noch kein in Brand setzen im Sinne einer strafbaren Brandstiftung vor. In einem solchen Fall handelt es sich in Bezug auf das Möbel um eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB. Auch diese hat eine Geldstrafe oder im Ernstfall eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zur Folge.
Ist es strafbar, einen Papierkorb in Brand zu setzen, damit die Flammen auf das gesamte Gebäude übergreifen, er jedoch zuvor von allein wieder erlischt?
Ja. Da es sich bei der Brandstiftung um ein Verbrechen handelt, ist bereits der Versuch, also das Ansetzen zur Tat mit dem Willen zur Verwirklichung der Brandstiftung strafbar.
Mache ich mich auch strafbar, wenn das Gebäude, dass ich in Brand gesetzt habe, mir gehört?
Ja. Zwar ist eine „einfache“ Brandstiftung nur in Bezug auf fremde Sachen oder Gebäude strafbar.
Jedoch ist in diesem Fall eine Strafbarkeit wegen Versicherungsmissbrauchs nach § 265 StGB möglich. Wer hierbei eine entsprechend versicherte Sache beschädigt oder zerstört, um sich dadurch Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen, dem droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Andere Möglichkeit ist eine Strafbarkeit wegen Versicherungsbetruges nach § 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 5 StGB. Hier droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren, wenn ein Versicherungsfall vorgetäuscht wird, nachdem zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört wird. Eine Sache von bedeutendem Wert kann angenommen werden, wenn der Verkehrswert mindestens eine Höhe von 1000.00 € hat.
Im Rahmen der Brandstiftungsdelikte ist hier allerdings wichtig, dass in diesem Fall eine schwere Brandstiftung nach § 306 a StGB in Betracht kommt, da es bei dieser unerheblich ist, wem das Gebäude oder die Räumlichkeit gehört.
Wann mache ich mich wegen schwerer Brandstiftung nach § 306 a StGB strafbar?
Wegen einer schweren Brandstiftung wird bestraft, wer folgende Sachen in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört:
- ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient
- eine Kirche oder ein andere der Religionsausübung dienendes Gebäude
- eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen
Ebenso macht man sich wegen einer schweren Brandstiftung strafbar, wer eine Räumlichkeit die von der einfachen Brandstiftung erfasst wird, wie zum Beispiel Gebäude, Hütten, Betriebsstätten, Wälder etc. in Brand setzt und dadurch einen anderen Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt.
Die Gesundheitsschädigung muss also noch nicht tatsächlich eingetreten sein. Es reicht aus, dass eine sehr große Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Situation ohne weiteres jederzeit zu einer solchen Schädigung führt.
Was unterscheidet die schwere Brandstiftung von der einfachen Brandstiftung?
Auch bei der schweren Brandstiftung ist das in Brand setzen oder eine durch Brandlegung ganz oder teilweise Zerstörung unter Strafe gestellt.
Auch der Eigentümer kann Täter sein
Maßgeblicher Unterschied ist, dass es bei der schweren Brandstiftung nicht relevant ist, dass es sich bei der betreffenden Sache oder dem betreffenden Gebäude um ein Fremdes handeln muss. Auch der Eigentümer eines Hauses, der dieses in Brand setzt, kann sich also strafbar machen.
Bei schwerer Brandstiftung droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
Anders als die einfache Brandstiftung, die die Beschädigung des Eigentums bestraft, richtet sich die schwere Brandstiftung gegen die vom Feuer ausgehende Gefahr für Menschen.
Strafbarkeit wegen Gefährdung, nicht wegen Schädigung
Bei der einfachen Brandstiftung ist die konkrete Beschädigung einer Sache nötig. Diese muss als sogenannter Erfolg bereits eingetreten sein.
Die schwere Brandstiftung bestraft jedoch schon die Möglichkeit, dass ein Feuer eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen darstellt. Diese Gefahr muss sich jedoch noch nicht konkret verwirklicht haben. Es muss nicht bereits zu einer Schädigung von Menschen gekommen sein.
Die schwere Brandstiftung schützt daher solche Räumlichkeiten, in denen sich üblicherweise Menschen aufhalten. Es kommt aber eben nicht darauf an, ob sich zum Tatzeitpunkt auch tatsächlich Menschen dort aufhielten.
Die konkrete Gefährdung von Menschen
In Absatz 2 des § 306a StGB, der schweren Brandstiftung, muss der Täter durch das in Brand setzen vorsätzlich, also mit Willen und Kenntnis dahingehend, eine ganz konkrete Gesundheitsgefährdung einer anderen Person verursachen.
Im Unterschied zum generellen Schutz von Gebäuden in denen sich Menschen aufzuhalten pflegen, muss hier eine Schädigung von Menschen ganz konkret bei ungehindertem weiterem Verlauf des Geschehens kurz bevor gestanden haben, sodass es also nur noch vom Zufall abhing, ob es zu einer Verletzung kommt.
Die Annahme dieser Gefahr wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass der Schaden für die Person ausgeblieben ist, weil sie sich noch in Sicherheit bringen konnte.
Es reicht, dass ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, dass “das noch einmal gut gegangen sei”.
Wann dient ein Gebäude der Wohnung von Menschen?
Ein Gebäude dient zur Wohnung von Menschen, wenn es tatsächlich als Wohnung benutzt wird. Es reicht aus, wenn dies nur vorübergehend oder nur zu bestimmten Zeiten der Fall ist. Das Merkmal ist auch erfüllt, wenn sich zur Tatzeit keine Menschen in dem Gebäude aufhalten. Eine vorübergehende, unter Umständen auch monatelange Abwesenheit des Bewohners, beispielsweise durch einen Krankenhausaufenthalt oder eine Reise, ändert hieran nichts. Auch Gebäude, die nur zeitweise zur Wohnung dienen, wie Ferien- oder Wochenendhäuser, erfüllen diese Voraussetzung.
Die Funktion, das Dienen als Wohnung von Menschen, ist erst aufgehoben, wenn der einzige Bewohner es nicht mehr für sich als Wohnung nutzen will und es in Brand setzt. Wird das Gebäude von mehreren bewohnt und trifft einer davon diese Entscheidung, reicht das nicht aus.
Muss man wissen, dass sich Menschen in der Wohnung befinden?
Man könnte nun auf die Idee kommen, einer Strafbarkeit jedenfalls wegen schwerer Brandstiftung zu entgehen, wenn man vor der Brandlegung durch das Gebäude oder die Wohnung geht und sich vergewissert, dass sich dort keine Menschen aufhalten.
In diesem Fall sind die Gerichte aber sehr streng. Von einer Bestrafung wegen schwerer Brandstiftung kann höchstens und nur dann abgesehen werden, wenn der Täter durch seine Kontrollmaßnahmen sich derart umfangreich und umfassend vergewissert hat, dass sich keine Menschen in dem betreffenden Gebäude aufhalten, dass deren Aufenthalt sicher ausgeschlossen ist.
Diese Möglichkeit besteht jedoch von vornherein nur bei sehr kleinen Räumlichkeiten, wie zum Beispiel einräumigen Hütten oder Häusern.
Es muss auf einen Blick überschaubar sein, dass sich dort keine Menschen aufhalten. In einem größeren Haus mit mehreren Stockwerken ist das nie der Fall.
Wie mache ich mich strafbar, wenn ein Mensch durch den Brand, den ich gelegt habe, wirklich verletzt wird?
Wird ein Mensch tatsächlich durch den Brand verletzt, so hat dies zur Folge, dass eine Strafbarkeit wegen besonders schwerer Brandstiftung nach § 306 b StGB vorliegt.
Konkret muss dabei durch eine Brandstiftung eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht werden, wie es der Fall sein kann, wenn zum Beispiel eine Notunterkunft oder andere Gemeinschaftsunterkunft in Brand gesetzt wird.
Als Folge droht eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren.
Wird durch die Brandstiftung ein Mensch sogar in die Gefahr des Todes gebracht, handelt der Brandstifter in der Absicht, eine andere Straftat mit der Brandstiftung zu ermöglichen oder zu verdecken oder verhindert oder erschwert der Täter das Löschen des Brandes, so ordnet § 305b Abs. 2 StGB sogar eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren an.
Ist die Strafe höher, wenn ein Mensch durch den Brand tatsächlich zu Tode kommt?
Ja. In diesem Fall – bei einer Brandstiftung mit Todesfolge – droht eine lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe jedenfalls nicht unter zehn Jahren (§ 306 c StGB).
Der Täter muss dafür den Tod eines anderen Menschen zumindest leichtfertig verursachen.
Leichtfertig handelt, wer die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt. Bei seinem Handeln also nicht beachtet, was sich jedem verständigen Menschen nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten geradezu aufdrängen muss.
Verursacht ist der Tod auch, wenn das Opfer durch den Rauch oder einen Sprung aus dem Fenster stirbt, als typische Folge eines Brandes.
Mache ich mich einer Brandstiftung strafbar, wenn ich im Wald ein Lagerfeuer mache oder einen Grill betreibe?
Ein Wald ist in Brand gesetzt, wenn wesentliche Bestandteile, der Waldboden, Sträucher und Bäume, auch nach Löschen des Zündmittels selbstständig weiterbrennen.
Es liegt also noch kein in Brand setzen vor, wenn lediglich ein Lagerfeuer oder ein Grill entzündet wird.
Dies kann jedoch eine Ordnungswidrigkeit darstellen, ist häufig in der Sommerzeit verboten und kann Bußgelder zur Folge haben.
Vorsicht ist jedoch immer geboten, denn im Zweifel kann es bei Überspringen des Feuers zu einer Strafbarkeit wegen versuchter oder fahrlässiger Brandstiftung kommen, dies unter Umständen auch bereits durch das Fallenlassen von Zigaretten.
Ist auch die fahrlässige Brandstiftung strafbar?
Nach § 306d StGB ist auch die fahrlässige Brandstiftung strafbar.
Fahrlässig handelt, wer diejenige Sorgfalt nicht beachtet, zu der er nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet und fähig ist. Im Zusammenhang mit Brandstiftung handelt insbesondere fahrlässig, wer
- achtlos brennende oder glimmende Gegenstände wegwirft, z.B. beim Rauchen im Wald
- entsprechende Schutzmaßnahmen unterlässt bei beispielsweise Schweiß- oder Brennarbeiten, das Überlassen von Feuerwerk an Minderjährige
- in Gebäuden nicht sorgfältig mit offenem Feuer umgeht, z.B. unvorsichtiges Aufstellen von brennenden Kerzen und unbeaufsichtigtem Brennen lassen
Bei fahrlässiger Brandstiftung kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren drohen.
Kann ich schon wegen des Herbeiführens einer Brandgefahr bestraft werden?
Ja. Im Ernstfall ist bereits das Herbeiführen einer Brandgefahr nach § 306f StGB strafbar.
Es muss hierbei nicht zu einem Brand gekommen sein. Es reicht die vorsätzliche, also die zumindest erkannte und in Kauf genommene Schaffung einer konkreten Brandgefahr für zum Beispiel feuergefährdete Betriebe oder Anlagen durch Rauchen, offenes Feuer oder Licht, durch Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände.
In Betracht kommt hier zum Beispiel das Rauchen an Tankstellen oder bestimmten Fabriken.
Es droht in diesem Fall eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Kann ich verhindern wegen Brandstiftung bestraft zu werden, wenn ich den Brand selber lösche?
Bei der Brandstiftung gibt es die Möglichkeit der tätigen Reue nach § 306e StGB. Das bedeutet, dass das Gericht von der Strafe absehen kann oder sie zumindest mildern kann, wenn der Täter freiwillig den Brand löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht.
In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs, ließ dieser bereits ausreichen, wenn der Täter anstatt den Brand zu löschen, die Lebensgefahr für das Opfer freiwillig durch anderweitige Rettungshandlungen beseitigt, wie Heraushelfen aus dem Gebäude, Wegziehen etc. Im zu entscheidenden Fall setzte der Täter seinen Wohnwagen zunächst in Brand, um sich und seiner Freundin das Leben zu nehmen. Dann entschied er sich jedoch um. Es gelang ihm, ein Fenster aufzuklappen und dem Opfer durch dieses herauszuhelfen und schließlich selbst zu entkommen. Für den Bundesgerichtshof reichte das für die Annahme der tätigen Reue aus. (BGH (1. Strafsenat), Beschluss vom 27.5.2020 – 1 StR 118/20 (LG Heilbronn), NJW 2020, 2971)
Die Brandstiftung darf vor allem aufgrund ihrer möglichen hohen Strafen und vielfachen Varianten nicht unterschätzt werden. Deshalb ist es wichtig, sich so früh wie möglich an einen Strafverteidiger zu wenden. Dieser wird Ihren Fall prüfen und eine bestmögliche Verteidigungsstrategie für Sie erarbeiten.
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