Falsche Versicherung an Eides Statt § 156 StGB
Strafmaß bei falscher Versicherung an Eides statt gem. Paragraf 156 StGB

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Startseite » Anwalt Strafrecht » Vorladung » Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB

Die falsche Versicherung an Eides Statt nach § 156 StGB gehört, ebenso wie die falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB) oder der Meineid (§ 154 StGB), zu den Aussagedelikten und dient dem Schutz der staatlichen Rechtspflege.

Danach macht sich wegen falscher Versicherung an Eides Statt strafbar, wer vor einer hierfür zuständigen Behörde eine eidesstattliche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung an Eides Statt, eine falsche Aussage abgibt (§ 156 StGB).

Welche Aussagedelikte gibt es neben der falschen Versicherung an Eides Statt?

Die Rechtsprechung zu den Aussagedelikten ist weitreichend und die Beurteilung der zugrunde liegenden Situationen von den Umständen des Einzelfalls abhängig.

Eine Übersicht zu den Aussagedelikten finden Sie hier »

Deshalb ist es wichtig, so früh wie möglich einen Rechtsanwalt einzuschalten. Ein Fachanwalt für Strafrecht ist aufgrund seiner Berufserfahrung geübt darin, den Sachverhalt vollständig zu erfassen und rechtlich einzuordnen. Dies stellt die Basis für eine bestmögliche Beratung und Entwicklung einer Verteidigungsstrategie dar.

Vorladung wegen falscher Versicherung an Eides Statt erhalten?

Auch beim Vorwurf der falschen Versicherung an Eides Statt stehen wir Ihnen engagiert und kompetent zur Seite. Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit uns.

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

  • Vorladung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der falschen Versicherung an Eides Statt
  • Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörden
  • Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der falschen Versicherung an Eides Statt

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Vorladung erhalten wegen Falscher Versicherung an Eides Statt – Was jetzt zu tun ist:

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Strafmaß: Wie werden Aussagedelikte nach § 156 StGB bestraft?

§ 156 StGB sieht für eine falsche Versicherung an Eides Statt eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht die Strafe mildern oder von ihr absehen, wenn der Täter seine Angaben rechtzeitig berichtigt (§ 158 Abs. 1 StGB).

Wie hoch die Strafe im Einzelfall ausfällt, hängt von verschiedenen Umständen ab, wie beispielsweise der Schwere und den möglichen Folgen der Tat.

Zum Beispiel wurde ein nicht vorbestrafter Angeklagter, der gegenüber einer Gerichtsvollzieherin eine Eidesstattliche Versicherung abgab, kein Kfz zu besitzen, zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 5 Euro (einkommensbedingt) verurteilt (LG Lübeck, Urteil v. 22.12.2009 – 1 Kl Ns 21/09).

Was ist eine strafbare falsche Versicherung an Eides Statt?

Eine Strafbarkeit wegen falscher Versicherung an Eides Statt kommt dann in Betracht, wenn vor einer hierfür zuständigen Behörde, eine Versicherung an Eides Statt falsch abgegeben wird oder der Aussagende falsch aussagt und sich dabei auf eine zuvor abgegebene Versicherung an Eides Statt beruft (§ 156 StGB).

Wann ist die Versicherung an Eides Statt falsch?

Die Versicherung an Eides Statt ist im Unterschied zu einem Eid eine förmliche Angabe, deren Richtigkeit beteuert wird. Dabei bezieht sich das Tatbestandsmerkmal „falsch“ auf die inhaltliche Unrichtigkeit der Erklärung oder der Aussage.

In der Regel muss der Erklärende unter Verwendung der Worte „an Eides Statt“ die Richtigkeit seiner Angaben beteuern. Aber auch andere gleichbedeutende Formulierungen sind möglich.

Der Umfang und die Grenzen der Wahrheitspflicht ergeben sich aus der jeweiligen Norm, aus der sich diese Verpflichtung ergibt und aus der Art des Verfahrens.

Wann ist die Versicherung an Eides Statt abgegeben?

Die eidesstattliche Versicherung kann sowohl mündlich, als auch schriftlich erfolgen. Wichtig ist, dass es sich dabei um eine eigene Erklärung handelt.

Im Falle einer mündlichen Versicherung an Eides Statt, muss sie gegenüber der Behörde vollständig ausgesprochen worden sein, damit sie abgegeben ist. Sofern sie schriftlich erfolgt, gilt sie als abgegeben, wenn das Original beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift bei der Behörde eingeht.

Vor welcher Behörde kann die (falsche) Versicherung an Eides Statt abgegeben werden?

Eine Strafbarkeit wegen falscher Versicherung an Eides Statt kommt dann in Betracht, wenn diese vor einer Behörde, die zur Abnahme einer derartigen Versicherung zuständig ist, abgegeben wird.

Falsche Versicherung an Eides Statt ist ein Aussagedelikt und steht unter Strafe.
Falsche Versicherung an Eides Statt ist ein Aussagedelikt und steht unter Strafe. Welche Behörden sind befugt entsprechende Versicherung abzunehmen?

Im Strafprozess ist zwar das Gericht eine zuständige Behörde, bei der eine entsprechende Aussage eine Strafbarkeit wegen falscher Versicherung an Eides Statt nach sich ziehen kann, nicht jedoch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei.

In welchen Situationen kommt eine Strafbarkeit wegen falscher Versicherung an Eides Statt in Betracht? Beispiele aus der Praxis

Eine (falsche) Versicherung an Eides Statt kann nicht nur im Rahmen eines Strafverfahrens abgegeben werden, sondern zum Beispiel auch in einem Zivilprozess.

Eine große praktische Bedeutung kommt der eidesstattlichen Versicherung im Bereich der Zwangsvollstreckung zu.

Der Schuldner muss hier ein Vermögensverzeichnis aufstellen, deren Richtigkeit er nach bestem Wissen und Gewissen an Eides Statt zu versichern hat (§ 802c Abs. 3 Zivilprozessordnung)

Das Vermögensverzeichnis muss solche Angaben zum Inhalt haben, die in § 802c Abs. 1 und 2 ZPO genannt sind.

Der Umfang der Wahrheitspflicht richtet sich nach dem Zweck des § 802c ZPO. Das heißt die Angaben müssen so genau sein, dass der Gläubiger die Umstände erkennen kann, welche einen Zugriff auf seine zu vollstreckende Forderung erschweren können.

Im Umkehrschluss sind ungenaue Angaben, die das Gläubigerinteresse nicht berühren, ohne Belang.

Gerade die Aussagedelikte, wie die falsche Versicherung an Eides statt, sollten im Hinblick auf den Strafrahmen nicht unterschätzt werden. Deshalb ist es wichtig, sich so früh wie möglich an einen Anwalt für Strafrecht zu wenden. Dieser wird Ihren Fall prüfen und eine bestmögliche Verteidigungsstrategie für Sie erarbeiten.

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