Fahrlässige Körperverlet­zung § 229 StGB
Definition und Schema sowie Strafe und StGB

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In den folgenden Kapiteln erläutern wir das Thema fahrlässige Körperverlet­zung. Wir beleuchten das genau Schema der fahrlässigen Körperverletzung, die Strafe und erklären, wie die fahrlässige Körperverletzung im Strafgesetzbuch definiert und was beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung zu tun ist. Der § 229 StGB stellt die fahrlässig herbeigeführte Körperverletzung unter Strafe. Fahrlässigkeit liegt im Gegensatz zur Vorsätzlichkeit immer dann vor, wenn der Erfolgseintritt nicht wissentlich und willentlich herbeigeführt wurde.

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Welche Strafe droht bei fahrlässiger Körperverletzung ?

Sollten am Ende alle Tatbestandsvoraussetzungen der fahrlässigen Körperverletzung erfüllt worden sein, so droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Die Grenze für die Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis wird dabei schnell erreicht.

Was sind die Tatbestandsvoraussetzung der fahrlässigen Körperverletzung?

Bei der Körperverletzung wird wie bei anderen Straftatbeständen im Strafrecht zwischen der bewussten und unbewussten Fahrlässigkeit unterschieden – daraus ergibt sich die bewusste und fahrlässige Körperverletzung. Die bewusste Fahrlässigkeit kennzeichnet sich dadurch, dass der Handelnde mit dem möglichen Erfolgseintritt rechnet, aber pflichtwidrig und vorwerfbar darauf vertraut, es würde schon alles gut gehen.

Die unbewusste Fahrlässigkeit liegt hingegen vor, wenn der Handelnde den Erfolgseintritt gerade nicht vorhersieht, ihn aber bei der im Verkehr erforderlichen und ihm zumutbaren Sorgfalt hätte voraussehen und verhindern können.

Darüber hinaus gibt es noch die Form der Leichtfertigkeit. Dabei handelt der Täter grob achtlos und beachtet nicht, was sich unter den Voraussetzungen seiner Erkenntnis und Fähigkeiten aufdrängen muss. Es bedeutet, er hätte den Erfolgseintritt erkennen müssen und kann sich nicht darauf berufen, diesen nicht vorhergesehen zu haben.

Der Erfolg ist bei § 229 StGB die einfache Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB. Auf die Schwere der Körperverletzung kommt es hierbei im Gegensatz zu Qualifikationen, wie beispielsweise §§ 224, 226, 227 StGB, nicht an, denn der Fahrlässigkeitstatbestand ist eben keine Qualifikation, sondern ein für sich stehendes Strafbarkeitsdelikt.

Kann eine fahrlässige Körperverletzung auch durch Unterlassen verwirklicht werden?

Eine fahrlässige Körperverletzung kann sowohl durch aktives Tun als auch durch pflichtwidriges Unterlassen eines Garanten strafbar herbeigeführt werden.

Ein pflichtwidriges Unterlassen kann beispielsweise bei der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch Unterlassen einer Überprüfung von Anlagen auf Gefahrenquellen oder durch Vernachlässigung einer Streupflicht bei Schneefall vorliegen.

Auch das Unterlassen gebotener Maßnahmen von Pflegepersonal, das zur Gesundheitsbeeinträchtigung eines pflegebedürftigen Heimbewohners führt, kann die Strafbarkeit wegen Körperverletzung durch Unterlassen begründen.

Das Nichtverhindern vorsätzlicher Körperverletzungen anderer kann für einen Garanten die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Mitverursachung der Verletzung durch Unterlassen begründen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter des Jugendamtes als Beschützergarant trotz konkreter Hinweise auf Kindesmisshandlungen nicht einschreitet.

Art und Maß der anzuwendenden Sorgfalt bestimmt sich nach den Anforderungen, die bei objektiver Betrachtung der Gefahrenlage zum Tatzeitpunkt an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und sozialen Rolle des Handelnden zu stellen sind. Oftmals werden hierfür als Maßstab Gesetze (bei einer möglichen fahrlässigen Körperverletzung aufgrund eines Autounfalles beispielsweise die Straßenverkehrsordnung) oder Erfahrungssätze und Lebenserfahrung herangezogen. Im Zweifel oder bei komplexen Sachverhalten, in denen beispielsweise technische Vorgänge zu analysieren sind, ist ein Sachverständiger heranzuziehen.

Bei dieser Prüfung der Sorgfaltspflichtverletzung darf von der konkreten Tatsituation nichts weggelassen, ihr nichts hinzugedacht und an ihr nichts verändert werden. Dabei spielt auch das eigene Verhalten des Opfers eine große Rolle. Allerdings ist der Grundsatz zu beachten, dass jeder grundsätzlich auf sorgfaltsgemäßes Verhalten anderer und die Einhaltung seiner Sorgfaltspflicht vertrauen darf.

Zusätzlich zur Feststellung der Sorgfaltspflichtverletzung muss geprüft werden, ob eine objektive Voraussehbarkeit der Tatbestandsverwirklichung möglich gewesen ist.

Dabei muss zur Begründung des Schuldvorwurfs konkret darauf abgestellt werden, ob der Täter nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage gewesen ist, die objektive Sorgfaltspflichtverletzung zu vermeiden und die Tatbestandsverwirklichung vorauszusehen. Mögliches Sonderwissen von Fachleuten ist zu berücksichtigen.

Welche Beispiele kennt der Rechtsanwalt für Strafrecht bei der fahrlässigen Körperverletzung?

In diesem Zusammenhang lassen sich folgende Beispiele erwähnen, in denen eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt:

So hat der Gastwirt, der dem Gast so viel Alkohol ausschenkt, dass dieser völlig fahruntüchtig wird, die Pflicht, dessen anschließende Fahrt zu verhindern, wenn diese ihm bekannt ist.

Der Hundehalter ist verpflichtet, sein Tier so zu überwachen und zu sichern, dass Verletzungen anderer verhindert werden. Die notwendigen Vorkehrungen richten sich danach, welche Anforderungen in der konkreten Situation im Rahmen des Zumutbaren an einen umsichtigen und vorsichtigen Hundehalter zu stellen sind.

Eine fahrlässige Körperverletzung kann genauso wie auch eine vorsätzliche Körperverletzung gerechtfertigt sein. Dabei gelten dieselben Voraussetzungen.

Auch eine behördliche Erlaubnis könnte eine Tat rechtfertigt. Allerdings nur, wenn das betroffene Rechtsgut zur Verfügung der öffentlichen Gewalt steht. Dies ist insbesondere bei Leib und Leben nicht der Fall, weshalb insbesondere bei Unfällen im Baubereich behördliche Erlaubnisse die Strafbarkeit des Verantwortlichen nicht hindern.

Fahrlässige Körperverletzung – ist ein Strafantrag notwendig?

Die fahrlässige Körperverletzung ist allerdings genauso wie die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB ein Antragsdelikt. So wird eine strafbare Handlung nur dann verfolgt, wenn im Sinne des § 230 StGB ein Strafantrag eingereicht worden ist.

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