Sachbeschädigung § 303 StGB
Vorwurf der fahrlässigen Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB

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Startseite » Anwalt Strafrecht » Vorladung als Beschuldigter » Sachbeschädigung (§ 303 StGB)

Wir stehen ihnen anwaltlich beim Vorwurf der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB zur Seite. Das Zerkratzen des Autos des Ex-Mannes, das Besprühen von Hauswänden oder S-Bahnen mit Graffiti, das Abreißen eines Zaunelements des unbeliebten Nachbarn.

Bei allen drei beispielhaften Handlungen kann sich der oder die Handelnde strafbar gemacht haben. Diese Handlungen verwirklichen nämlich objektiv die Straftat der Sachbeschädigung (§ 303 StGB).

Geschützes Rechtsgut ist das Eigentum. Der Eigentümer einer Sache möchte diese in der Regel besonders schützen. Niemand soll diese Sache beschädigen oder sogar zerstören.

Diesen Schutz soll der Straftatbestand der Sachbeschädigung von strafrechtlicher Seite sichern.

Die körperliche Unversehrtheit, die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit und das äußere Erscheinungsbild der Sache soll gewährleistet werden.

Für juristische Laien sind oftmals wichtige Details, die über Strafbarkeit oder Straflosigkeit entscheiden können, nicht hinreichend erkennbar.

Ein Fachanwalt für Strafrecht ist geübt darin, einem Tatvorwurf zugrunde liegende Sachverhalte zu erfassen und rechtlich beurteilen zu können. Auf dieser Grundlage ist eine umfassende Beratung des Mandanten möglich.

Sie haben eine Vorladung wegen Sachbeschädigung erhalten?

Auch beim Tatvorwurf der Sachbeschädigung stehen wir Ihnen engagiert und kompetent zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für ein Erstgespräch.

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

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Vorladung erhalten wegen Sachbeschädigung gem. § 303 StGB – Was jetzt zu tun ist:

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

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Welche Strafe droht bei einer Sachbeschädigung?

Für eine Sachbeschädigung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren.

Wird jede Sachbeschädigung strafrechtlich verfolgt?

Die Sachbeschädigung ist ein sogenanntes Antragsdelikt. Hierbei darf die Strafverfolgungsbehörde grundsätzlich erst ermitteln, wenn ein entsprechender Strafantrag gestellt wurde. Hierzu berechtigt ist insbesondere der Geschädigte der Tat.

Ein Strafantrag ist vereinfacht ausgedrückt der Antrag einer Person, dass eine andere Person strafrechtlich wegen eines Delikts verfolgt werden soll.

Mehr Informationen zum Thema Strafantrag (wann, wie und wo dieser zum Beispiel gestellt werden kann), erhalten Sie hier.

Es gibt aber auch Fälle, in denen ein Strafantrag entbehrlich ist: Bejaht nämlich die Strafverfolgungsbehörde ein besonderes öffentliches Interesse daran, dass die Sachbeschädigung im Rahmen eines Strafverfahrens verfolgt wird, so kann die Tat auch ohne entsprechenden Strafantrag verfolgt werden (§ 303c StGB).

Wann macht man sich wegen Sachbeschädigung strafbar?

Nach § 303 StGB wird die rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache sowie die unbefugte Veränderung einer solchen Sache von nicht lediglich unerheblichem Ausmaß und nicht lediglich vorübergehender Dauer unter Strafe gestellt.

Was ist eine fremde Sache?

Eine Sache ist ein körperlicher Gegenstand. Dieser kann sowohl beweglich als auch unbeweglich sein.

Auch Tiere stellen im Strafrecht eine Sache dar.

Fremd ist eine Sache, wenn sie nicht im alleinigen Eigentum des Täters steht und auch nicht herrenlos ist, also nicht niemand Eigentum an der Sache hat.

Positiv ausgedrückt bedeutet das, dass eine andere Person zumindest auch Eigentum (Miteigentum) an der Sache haben muss.

Wann wird eine Sache beschädigt?

Der Täter beschädigt eine Sache, wenn er auf sie so eingewirkt hat, dass sie in ihrer Substanz nicht nur unerheblich verletzt wurde oder nicht nur unerheblich in ihrer Brauchbarkeit eingeschränkt ist. Dabei kann zum Beispiel schon ein Ankratzen einer CD genügen, denn in diesem Fall kann ihre Qualität in erheblichen Maße beeinträchtigt worden sein, sodass sie (nahezu) unbrauchbar gemacht wurde.

Wann wird eine Sache zerstört?

Zerstört wird eine Sache, wenn sie infolge der körperlichen Einwirkung vernichtet oder so wesentlich beschädigt wird, dass sie ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig verliert.

Hierzu zählt beispielsweise das Verbrennen eines Autos.

Wann wird das Erscheinungsbild einer Sache verändert?

Das Erscheinungsbild einer Sache wird verändert, wenn ihre visuell wahrnehmbare Oberfläche infolge unmittelbarer körperlicher Einwirkung in einen anderen als den ursprünglichen Zustand versetzt wird.

Es kommt demnach jede visuell wahrnehmbare Veränderung der Sache in Betracht. Hierzu kann zum Beispiel auch das Besprühen von Hauswänden mit Graffiti zählen.

Ist es strafbar, wenn ich eine fremde Sache versehentlich beschädige?

Nein. Eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung setzt voraus, dass der Täter vorsätzlich gehandelt hat. Er muss also sowohl Kenntnis darüber haben, dass er eine fremde Sache beschädigt (oder zerstört oder ihr Erscheinungsbild verändert) und dies auch zumindest in Kauf nehmen.

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Unterschied Sachbeschädigung und gemeinschädliche Sachbeschädigung – Was ist eine gemeinschädliche Sachbeschädigung

Das Besondere an der gemeinschädlichen Sachbeschädigung ist, dass dadurch dass sie mit Strafe bedroht ist, das öffentliche Nutzungsinteresse geschützt werden soll. Die Strafbarkeit erfordert von daher immer, dass der betroffene Gegenstand einem öffentlichen Zweck gewidmet war, also dem Allgemeinwohl zugute kam.

Wegen dieser Besonderheit ist die gemeinschädliche Sachbeschädigung auch mit einer höheren Strafe bedroht als eine einfache Sachbeschädigung.

Die Unterscheidung zwischen beiden Delikten erfordert ein fachlich geschultes Auge und spezifische Kenntnisse, wie die eines Fachanwalts für Strafrecht, um einen Sachverhalt vollständig zu erfassen, rechtlich einzuordnen und den Mandanten, ob Beschuldigter oder Geschädigter, bestmöglich zu beraten.

Gemeinschädliche Sachbeschädigung Beispiele

Ein riesiges Graffiti auf einem Straßenbahnwaggon, eine brennende Ruhebank, ein zerbrochenes  Ausstellungsstück in einem Museum, eine zertrampelte Blumenrabatte im Park, ein zerschlagenes Fenster im Linienbus, ein bis zur Unkenntlichkeit verbogenes Verkehrsschild.

Eine Sache haben all diese Gegenstände gemein. Sie können unter Umständen eine Strafbarkeit wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung begründen.

Gemeinschädliche Sachbeschädigung Strafe – wie hoch ist die Strafe für gemeinschädliche Sachbeschädigung?

Die gemeinschädliche Sachbeschädigung ist mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bedroht.

Wann macht man sich wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung strafbar? Was bedeutet gemeinschädliche Sachbeschädigung?

Gemäß § 304 StGB ist die rechtswidrige Beschädigung und Zerstörung sowie das Verändern des Erscheinungsbildes von

  • religiösen Gegenständen,
  • Grab- und Denkmälern,
  • Gegenständen in öffentlichen Sammlungen und
  • Gegenständen des öffentlichen Nutzens

unter Strafe gestellt.

Erforderlich ist immer, dass das betreffende Objekt dem öffentlichen Nutzen gewidmet war. Das bedeutet, dass es der Allgemeinheit unmittelbar zugute kommen sollte.

Wann mache ich mich wegen Beschädigung eines religiösen Gegenstands strafbar?

Ein religiöser Gegenstand in diesem Sinne ist ein Gegenstand einer im Inland bestehenden Religionsgemeinschaft oder eine Sache, die dem Gottesdienst gewidmet ist. Es muss sich um einen Gegenstand der „Verehrung“ handeln, das heißt, dass die Mitglieder der Religionsgemeinschaft das Objekt als heilig oder gottgeweiht betrachten.

Dazu gehören zum Beispiel Heiligenbilder, Reliquien oder Kirchenfenster. Nicht aber das Kruzifix in einer Privatwohnung, da dieses nicht dem Nutzen durch andere Religionsmitglieder gewidmet ist.

Höhere Strafe wegen Sachbeschädigung bei Beschädigung von Grabmälern, öffentliche Denkmälern und Naturdenkmälern?

Von der gemeinschädlichen Sachbeschädigung erfasst sind Grabmäler, die dauerhaft dazu dienen an Verstorbene zu erinnern. Bei normalen Grabsteinen ist das oft nicht der Fall.

Als Denkmäler erfasst sind öffentlich zugängliche Erinnerungszeichen und Bauwerke, die von geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung sind. Das können zum Beispiel Statuen, Säulen oder auch Burgen sein.

Ein Naturdenkmal unterfällt nur dann der gemeinschädlichen Sachbeschädigung, wenn es vorher von einer Behörde rechtsverbindlich zu einem solchen erklärt wurde.

Höhere Strafe bei Beschädigung von Gegenständen in öffentlichen Sammlungen?

Die gemeinschädliche Sachbeschädigung umfasst auch Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich ausgestellt sind.

Dazu gehören insbesondere Anschauungsobjekte in Museen und Gemälde in Kunsthallen, aber auch Bücher in staatlichen Bibliotheken.

Was sind Gegenstände des öffentlichen Nutzens?

Die praktisch bedeutsamsten Fälle der gemeinschädlichen Sachbeschädigung betreffen Gegenstände, welche dem öffentlichen Nutzen dienen. Dazu gehören zum Beispiel Verkehrszeichen, Straßenbahnwagen, Bushaltestellen sowie öffentliche Bänke, die zum Ausruhen gedacht sind.

Aber auch Gegenstände, die der Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze und Anlagen dienen, werden erfasst, wie Alleebäume oder Anpflanzungen in einem Park.

Nicht von der gemeinschädlichen Sachbeschädigung erfasst sind dagegen Gegenstände, die nur dazu dienen, dass eine Behörde ihre Aufgaben wahrnehmen kann. Hier fehlt es am unmittelbaren öffentlichen Nutzen. Das ist zum Beispiel bei Streifenwagen und Blitzern der Fall.

Wodurch macht man sich wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung strafbar?

Der Täter hat etwas beschädigt, wenn durch seine körperliche Einwirkung die Substanz einer Sache nicht nur unerheblich verletzt wurde oder die Brauchbarkeit einer Sache nachhaltig beeinträchtigt wurde. Bei der gemeinschädlichen Sachbeschädigung fehlt es daran zum Beispiel, wenn durch die Beschädigung der öffentliche Nutzen der Sache nicht beeinträchtigt ist.

gemeinschädliche sachbeschädigung

Wodurch macht man sich wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung durch Veränderung Erscheinungsbild einer Sache strafbar?

Das Erscheinungsbild einer Sache wird geändert, wenn der Täter den äußeren Zustand einer Sache unbefugt ändert. Diese Veränderung des optischen Gesamterscheinungsbildes muss dabei eine gewisse Nachhaltigkeit aufweisen.

In diesem Zusammenhang entschied das Kammergericht Berlin, dass das Besprühen eines Straßenbahnwaggons der gemeinschädlichen Sachbeschädigung unterliegt, wenn der weitere Einsatz des Fahrzeuges vor der Beseitigung der Schmierereien unzumutbar ist und aufwendige Reinigungsarbeiten zu einem Ausfall des Fahrzeuges führen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28. April 2014 – (4) 161 Ss 47/14 (72/14) –, juris).

 

Wenn Sie mit dem Vorwurf der Sachbeschädigung oder gemeinschädlichen Sachbeschädigung konfrontiert sind, wenden Sie sich am Besten so früh wie möglich an einen Anwalt für Strafrecht. Gerade in den frühen Stadien eines Strafverfahrens, ist eine effektive Strafverteidigung von großer Bedeutung.

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