Vorwurf/Strafantrag
Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel § 305a StGB

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Startseite » Anwalt Strafrecht » Vorladung als Beschuldigter » Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel (§ 305a StGB)

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass das einwandfreie Funktionieren der wichtigen Infrastruktur nicht selbstverständlich ist und deren Ausfall zu erheblichen Problemen für uns alle führen kann. Neben dem Betrieb von Kraftwerken gilt dies insbesondere für den im Einzelfall lebenswichtigen Einsatz der Polizei, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der Rettungsdienste.

Um diese elementaren Institutionen zu schützen und insbesondere Sabotagehandlungen zu verhindern bzw. diese streng zu ahnden, stellt das deutsche Recht in § 305a des Strafgesetzbuches die Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel unter Strafe. Aufgrund der enormen Folgen, die eine schwere Sabotage haben kann, sieht der Straftatbestand der Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel auch einen

eine deutlich härteren Strafrahmen vor, als dies bei einer einfachen Sachbeschädigung der Fall ist.

Mehr Informationen zur Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung finden Sie hier.

Sie haben eine Vorladung mit dem Vorwurf der Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel erhalten?

Bei dem Vorwurf der Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel stehen wir Ihnen im Strafverfahren zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch mit uns.

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht für Sie da:

  • Vorladung als Beschuldigter von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel
  • Hausdurchsuchung  durch die Ermittlungsbehörden
  • Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel
  • Rechtsmittel – Berufung und Revision – nach einer Verurteilung wegen Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel

IM VIDEO ERKLÄRT:

Vorladung erhalten wegen Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel – Was jetzt zu tun ist:

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

  • Top Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
  • Dezernat für Presseberichterstattung
  • Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit

Welche Strafe droht bei einer Verurteilung wegen Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel?

Bei einer Verurteilung wegen Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel sieht das Gesetz entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor (vgl. § 305a StGB).

Wann macht man sich wegen Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel strafbar?

Wie bereits teilweise aus der Überschrift der Strafnorm hervorgeht, steht das Zerstören und auch das teilweise Zerstören bestimmter wichtiger Arbeitsmittel unter Strafe.

Bei Zerstörung welcher Arbeitsmittel droht eine Strafe?

Eine Verurteilung wegen Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel droht, wenn sich die Handlung gegen folgende Gegenstände richtet:

  • technische Arbeitsmittel öffentlicher Betriebe von bedeutendem Wert und wesentlicher Bedeutung,
  • technische Arbeitsmittel von Polizei, Bundeswehr oder Rettungskräften von bedeutendem Wert und wesentlicher Bedeutung oder
  • Kraftfahrzeuge von Sicherheits- und Rettungskräften.

Was ist ein technisches Arbeitsmittel?

Das Gesetz sieht als Arbeitsmittel solche Gegenstände an, die Arbeitsvorgänge entweder ermöglichen oder erleichtern. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Werkzeuge,
  • Arbeitsmaschinen,
  • Hebeeinrichtungen sowie
  • Beförderungsmittel.

Was ist ein Arbeitsmittel eines öffentlichen Betriebes?

Eine Verurteilung wegen Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel droht nur, wenn das Arbeitsmittel der Errichtung eines öffentlichen Betriebs dient.

Als öffentlich in diesem Sinne gelten Anlagen und Unternehmen dann, wenn diese ganz bestimmten Zwecken dienen. Zu diesen Zwecken zählen:

  • der Postdienst,
  • der öffentliche Verkehr,
  • die Energieversorgung und
  • die sonstige lebenswichtige Versorgung.

Daneben werden auch Arbeitsmittel solcher Anlagen erfasst, die der Funktionsfähigkeit oder der Entsorgung eines der genannten Betriebe dienen.

Wann hat ein Arbeitsmittel einen bedeutenden Wert?

Wann ein Arbeitsmittel einen bedeutenden Wert hat, wird im Strafgesetzbuch nicht festgelegt. Auch die Strafgerichte habe bisher keine klaren Wertgrenzen festgesetzt. Die Frage nach dem bedeutenden Wert muss daher immer im jeweils zu entscheidenden Einzelfall beantwortet werden.

Wann kommt dem Arbeitsmittel eine wesentliche Bedeutung zu?

Ein Arbeitsmittel hat dann eine wesentliche Bedeutung, wenn die einwandfreie Errichtung des Betriebes ohne jenes Arbeitsmittel erheblich erschwert werden würde. Wann dies der Fall ist, kann nicht allgemeingültig festgelegt werden, sondern muss immer für den jeweiligen Einzelfall entschieden werden.

Was ist ein technisches Arbeitsmittel von Polizei, Bundeswehr oder Rettungskräften von bedeutendem Wert und wesentlicher Bedeutung?

Eine Verurteilung wegen Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel droht auch dann, wenn sich die Handlung gegen Arbeitsmittel von Sicherheits- oder Rettungskräften von erheblichem Wert richtet und diese von enormer Bedeutung sind. Dazu können z.B. zählen:

  • Waffen,
  • Computer,
  • Mobiltelefone,
  • Tablets,
  • Werkzeuge,
  • IT-Anlagen.

Für die Frage, ob das Arbeitsmittel einen erheblichen Wert hat und diesem eine enorme Bedeutung zukommt, sind auch hier die jeweiligen Umstände des Einzelfalls entscheidend.

Bei Einwirken auf welche Kraftfahrzeuge von Sicherheits- und Rettungskräften droht eine Strafe wegen Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel?

Eine Verurteilung wegen Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel droht dann, wenn auf Fahrzeuge eingewirkt wird, die durch Motorkraft angetrieben werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Streifenwagen,
  • Mannschaftswagen,
  • Transportfahrzeuge,
  • Krankenwagen,
  • Motorräder,
  • Wasserwerfer und
  • Panzer

Wann wird ein Arbeitsmittel zerstört oder teilweise zerstört?

Ein Arbeitsmittel ist dann zerstört, wenn es nicht mehr zweckentsprechend eingesetzt werden kann. Oder anders formuliert: Eine Sache ist dann zerstört, wenn diese nicht mehr brauchbar ist.

Teilweise zerstört ist ein Arbeitsmittel dann, wenn nur einzelne Teile des Arbeitsmittels betroffen sind, diese aber für das Arbeitsmittel wesentlich sind. Ein kleinerer Schaden führt also nicht zwingend zu einer Verurteilung wegen Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel.

Ob ein Arbeitsmittel ganz oder teilweise zerstört wurde, muss aber immer unter Beachtung des konkreten Einzelfalls entschieden werden.

Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied beispielsweise im Jahr 2011, dass ein Kraftfahrzeug dann noch nicht teilweise zerstört ist, wenn eine Scheibe eine Fahrzeugs eingeschlagen oder ein Reifen zerstochen wird (Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 27. April 2011, Az. 1 Ss 66/11). Diese Handlungen dürften aber regelmäßig eine strafbare Sachbeschädigung gemäß § 303 des Strafgesetzbuches darstellen.

Mehr Informationen dazu, wann man sich wegen Sachbeschädigung strafbar macht, finden Sie hier.

Mache ich mich wegen Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel auch strafbar, wenn mir das zerstörte Arbeitsmittel gehört?

Nein. Eine Verurteilung wegen Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel droht nur dann, wenn das betroffene Arbeitsmittel dem Täter nicht gehört.

Kann ich mich auch strafbar machen, wenn das Arbeitsmittel schlussendlich gar nicht zerstört wird?

Ja, das ist möglich. Gemäß § 305a Absatz 2 des Strafgesetzbuches ist auch die versuchte Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel strafbar. Dafür muss dem Gericht aber der Nachweis gelingen, dass der Beschuldigte tatsächlich ein Arbeitsmittel zerstören wollte. Der Beschuldigte muss außerdem unmittelbar zur Zerstörung angesetzt haben.

 

Der Straftatbestand der Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel ist für den Laien recht unverständlich. Hinzu kommt, dass selbst wenn die Ermittlungsbehörden den Vorwurf der Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel fallen lassen, immer noch eine Verurteilung wegen anderer ähnlicher Strafnormen drohen kann. Gerade deshalb empfehlen wir Ihnen, schnellstmöglich mit einem Strafverteidiger in Kontakt zu treten, um eine auf Ihren Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Als Strafverteidiger und Anwalt für Strafrecht stehen wir Ihnen im gesamten Strafverfahren mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz gerne zur Seite.

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Strafbefehl erhalten wegen Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel – Was jetzt zu tun ist:

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