Das Strafverfahren von A bis Z
Der Ratgeber zu allen Bereichen des Strafverfahrens vom Ermittlungsverfahren zum Strafprozess bis zur Revision und beruflichen Folgen
Schnell zum Inhalt:
Viele Mandanten sehen sich das erste Mal mit einem Strafverfahren konfrontiert. Es bestehen viele Unsicherheiten über den Ablauf, das beste Verhalten und natürlich auch die Folgen eines strafrechtlichen Verfahrens. In dem folgenden Bereich möchten wir unseren Mandanten einen Ratgeber an die Hand geben, der einen möglichst umfassend Eindruck der rechtlichen Regelungen aber auch ganz konkrete Tipps vermittelt.
Unsere Übersicht zu den Fragen beim Strafverfahren
B
- Befangenheit des Richters
- Berufliche Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung für Beamte
- Berufliche Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung für Kammerberufe
- Berufsrechtliche Konsequenzen einer strafrechtlichen Verurteilung
- Berufung
- Beschlagnahme
- Beschleunigte Verfahren
- Beschuldigter im Strafverfahren
- Beschwerde
- Bewährungsstrafe
- Beweise im Strafprozess
- Blutentnahme und körperliche Untersuchungen
S
- Sanktionen im Strafrecht
- Schmerzensgeld bei Sexualstraftaten
- Schöffengericht
- Schuld
- Schweigerecht
- Staatsanwaltschaft
- Stadionverbot
- Steuerliche Absetzungsfähigkeit von Kosten für den Strafverteidiger
- Strafanzeige und Strafantrag
- Strafbefehl
- Strafe – Höhe der Strafe
- Strafkammer
- Strafmaßverteidigung
- Strafverfahren – Ablauf
Das Ermittlungsverfahren
Jedes Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Geleitet wird das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft. Zu den Bereichen des Ermittlungsverfahrens zählen insbesondere
- Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen,
- Vorladung der Polizei als Beschuldigter
- Erkennungsdienstliche Maßnahmen,
- ggf. Blutentnahme und körperliche Untersuchungen,
- Telefonüberwachung,
- Zeugenvernehmungen,
- Vermögensarrest und unter Umständen auch
- Festnahmen sowie Untersuchungshaft.
Gerade der Beschuldigte einer Straftat muss aufpassen, wie er sich gegenüber den Ermittlungsbeamten wie der Polizei äußert. Im Grundsatz gilt hier vor der Absprache mit einem Anwalt und Einsicht in die Ermittlungsakten: Schweigen ist Gold! Machen Sie lieber zunächst von Ihrem Schweigerecht als Beschuldigter Gebrauch.
Aus der anwaltlichen Perspektive steht die Analyse der Ermittlungsakte und die Fertigung von Einstellungsanträgen im strafrechtlichen Ermittlunsverfahren im Vordergrund.
Wie endet das strafrechtliche Ermittlungsverfahren?
Es gibt verschiedene Arten der positiven Verfahrensbeendigung bereits im bzw. nach dem Ermittlungsverfahren, wie …
- Einstellung wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts nach § 170 II StPO,
- Einstellung gegen Auflagen und Weisungen nach § 153a StPO oder
- einer Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO.
Ansonsten erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, sodass nach Prüfung des Vorwurfs durch das Gericht dieses nun darüber zu entscheiden hat, ob das Strafverfahren weitergeführt wird.
Bei welchem Gericht Ihre Angelegenheit landet, hängt insbesondere von der Ihnen vorgeworfenen Tat, insbesondere der drohenden Straferwartung ab. Näheres zum sogenannten Instanzenzug im Strafrecht (vereinfacht: welches Gericht befasst sich mit Ihrer Angelegenheit in verschiedenen Situationen / Stadien des Strafverfahrens), haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Unter Umständen wird an dieser Stelle auch der Weg des beschleunigten Verfahrens gewählt. Was das ist und welche Vorteile sowie Nachteile es mit sich bringt, erfahren Sie hier.
Der Strafprozess
Nach der Anklage kommt es zum Strafprozess. Für die Mandanten ist das ein Moment Aufregung, der Angst und der Moment der vielen Fragen:
Wie läuft die Hauptverhandlung vor Gericht ab? Soll man als Beschuldigter aussagen im Strafprozess? Wann ist der Angeklagte verhandlungsunfähig? Wer hat im Strafprozess das Recht, die Aussage vor Gericht zu verweigern? Wann ist ein Richter befangen? Was sollte ich anziehen?
Die vielen Fragen klären wir natürlich in der Vorbereitung auf die Hauptverhandlung.
Gegen bestimmte Entscheidungen des Gerichts kann unter Umständen Beschwerde eingelegt werden. Auch hierauf achtet ein Strafverteidiger im Strafprozess.
Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?
- Mehr als 900 Top Bewertungen unserer Mandanten
- Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
- Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
- Dezernat für Presseberichterstattung
- Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
- Faire und transparente Kosten
- Sehr gute Erreichbarkeit
Ablauf der Mandatserteilung für die Strafverteidiger aus Berlin, Hamburg & München
Im Grundsatz gilt: Je früher Sie sich melden, desto besser kann die Strafverteidigung gegen die Vorwürfe angegangen werden. Die meisten Mandanten erfahren durch den Erhalt einer Vorladung der Polizei, durch eine Durchsuchung der Ermittlungsebörden oder durch die Zustellung eines Strafbefehls von den strafrechtlichen Ermittlungen.
Melden Sie sich umgehend bei uns als Strafverteidiger, um keine Fristen zu verpassen.
In einer ersten Kontaktaufnahme mit einem unserer erfahrenen Strafverteidiger wird zunächst die aktuelle Situation besprochen und ermittelt, ob sofortige Maßnahmen zu ergreifen sind, wie etwa bei einer Verhaftung oder einer laufenden Durchsuchung. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Ihnen ausführlich die Kosten einer Strafverteidigung erklärt und Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragt.
Nach dem Erhalt der Ermittlungsakte werden der aktuelle Stand und die realistischen Ziele in dem Strafverfahren besprochen. Die Besprechung umfasst die Analyse der erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe, der abstrakten Folgen und insbesondere der möglichen strafrechtlichen Nebenfolgen wie Jobverlust und Disziplinarverfahren. Besonders wichtig sind dabei die Angaben zu Ihrem Beruf und den möglichen strafrechtlichen Nebenfolgen wie Berufsverboten oder Berufsverfahren bei verkammerten Berufen. Strafrechtliche Verurteilungen können auch die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Entziehung eines Waffenscheins nach sich ziehen. Wenn absehbar ist, dass in naher Zukunft Ermittlungsmaßnahmen auf Sie zukommen, werden Verhaltenstipps zu Ermittlungsmaßnahmen durch die Strafverteidiger gegeben. In vielen Verfahren drohen auch weitere zivilrechtliche Folgen hinsichtlich von Schadensersatzforderungen.
Die Strafverteidiger der Berliner Kanzlei mit Standorten in Berlin-Köpenick, Berlin-Kurfürstendamm, Hamburg und München erarbeiten dann die für Sie passende Strategie zum erfolgreichen Abschluss des Strafverfahrens.
Wir übernehmen auch Strafrechtsfälle im Rechtsmittelverfahren. Sie haben ein erstinstanzliches Urteil hinnehmen müssen? Unsere Strafverteidiger vertritt Sie auch im Berufungs- und Revisionsverfahren.
Was sollte ich meinem Strafverteidiger alles erzählen?
Thema jeder strafrechtlichen Beratung ist zumeist, was der Mandant seinem Strafverteidiger erzählen sollte. Um die Frage verständlich zu beantworten, sollten ein paar berufsrechtliche und strafprozessuale Erwägungen vorweg gestellt werden.
Der Mandant hat im strafrechtlichen Verfahren keine Wahrheitspflicht. Anders der Rechtsanwalt für Strafrecht, welcher sich immer in einem Spannungsverhältnis befindet. Auf der einen Seite ist der Strafverteidiger Interessenvertreter des Mandanten und auf der anderen Seite ist er Organ der Rechtspflege.
Der Fachanwalt für Strafrecht braucht von Ihnen Informationen, um Sie bestmöglich zu verteidigen. Auf der anderen Seite verbietet das Berufsrecht bewusst unwahre Erklärungen abzugeben oder Beweisanträge hinsichtlich eines falschen Alibizeugen zu stellen. Der Strafverteidiger kann sich dabei selbst strafbar machen. Ein erfahrener Strafverteidiger nimmt daher zunächst Akteneinsicht und klärt den Mandanten für den jeweiligen Fall auf, welche Informationen nützlich sind und welche Informationen der Mandant gegenüber dem Rechtsanwalt für Strafrecht nicht offenbaren sollte.
Praktisch gesehen sollte der grundsätzliche Ablauf daher folgender sein: Gespräche zum vorgeworfenen Sachverhalt erfolgen erst nach der Akteneinsicht durch den Strafverteidiger. Vor der Akteneinsicht wird natürlich ausführlich die allgemeine Situation (Beruf, Vorstrafen, Verhalten, Kosten) besprochen, sodass man sich keine Verteidigungsmöglichkeiten abschneidet.
Was passiert, wenn der Mandant kein Deutsch versteht?
Die sprachliche Hürde stellt für den nicht deutsch sprechenden Mandanten eine zusätzliche Schwierigkeit dar. Zu beachten bleibt dabei, dass die Beiordnung eines Dolmetschers beantragt werden kann. Die Kosten für die Dolmetscherleistungen trägt dabei die Staatskasse. In einzelnen Fällen kommt durch die Sprachhürde auch eine Beiordnung als Pflichtverteidiger in Betracht. Wichtig wäre, dass jemand mit Deutschkenntnissen angibt, welche Sprache der zukünftige Mandant spricht.
Strafverteidiger im Strafbefehlsverfahren
Spätestens mit Erhalt eines Strafbefehls sollte man dringend einen spezialisierten Strafverteidiger beauftragen. Die kurze (!) Frist für den Einspruch gegen den Strafbefehl muss dringend eingehalten werden, ansonsten steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich und dass obwohl keine gerichtliche Verhandlung vor dem Strafgericht stattgefunden hat. Weitere Informationen finden Sie in dem folgenden Video und in unseren Verhaltenstipps nach Erhalt eines Strafbefehls.
Welche Fristen Sie sonst im Strafverfahren beachten müssen, erfahren Sie hier.
Konsequenzen einer Verurteilung wegen einer Straftat – was erwartet mich durch ein Urteil eines Strafgerichts?
Welche Strafe auf Sie im Falle einer Verurteilung zukommt, bemisst sich anhand der begangenen Tat bzw. der begangenen Taten. Bei fast allen Straftaten ist ein Strafrahmen vorgesehen, also beispielsweise eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Die konkrete Festsetzung der Strafe obliegt auch dem Gericht. Maßgeblich für die konkrete Strafhöhe ist die Schuld, also der persönliche Vorwurf, der dem Beschuldigten gemacht wird. Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise die Auswirkungen der Tat.
Ein erfahrener Strafverteidiger weiß, welche Faktoren hier eine besondere Rolle spielen, erkennt diese in Ihrem konkreten Fall und kann entsprechend vor Gericht argumentieren. Auch die Strafmaßverteidigung – also das Hinwirken auf eine möglichst geringe Strafe – kann wesentlicher Bestandteil der Strafverteidigung sein.
Werden mehrere Straftaten begangen, so werden die einzelnen Strafen für die jeweilige Straftat nicht aufeinander addiert. Stattdessen kann eine sogenannte Gesamtstrafe gebildet. Wann eine Gesamtstrafe gebildet werden kann und wie sie funktioniert, erklären wir Ihnen hier.
Eine Freiheitsstrafe kann bis zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Weitergehende Informationen zur Freiheitsstrafe, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Für die Höhe der Geldstrafe ist neben der Schuld des Verurteilten auch dessen Einkommen relevant. Wie genau sich eine Geldstrafe bemisst, haben wir Ihnen hier ausführlich dargestellt.
Ab einer Verurteilung zu mindestens 90 Tagessätzen (Geldstrafe) bzw. drei Monaten Freiheitsstrafe sowie bei bestimmten Katalogstraftaten (insbesondere Sexualstraftaten), erfolgt eine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis. Welche Arten von Führungszeugnissen es gibt, wann genau eine Eintragung droht und wie Sie Einsicht in das Führungszeugnis erhalten können, erklären wir Ihnen hier.
Was finanziell dem Beschuldigten möglicherweise besonders „schmerzen“ kann, ist die sogenannte Vermögenseinziehung. Insbesondere erlangte Vermögensvorteile durch Begehung der Straftat werden grundsätzlich eingezogen. Die Einziehung von Vermögenswerten kann aber sogar ohne eine Verurteilung drohen. Näheres zur Vermögenseinziehung haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Der Aspekt der Vermögenseinziehung kann auch im Zusammenhang mit der Einziehung von Kryptowährungen eine Rolle spielen.
Eine strafrechtliche Verurteilung kann insbesondere auch berufliche Konsequenzen haben. Vor allem Beamte und Angehörige eines Kammerberufs müssen im Falle der verurteilung wegen einer Straftat mit beurflichen Konsequenzen rechnen.
Wie kann ich gegen eine Verurteilung wegen einer Straftat vorgehen? Berufung und Revision im Strafverfahren
Wir begleiten unsere Mandanten vom Ermittlungsverfahren (z.B ab Erhalt einer Vorladung von der Polizei oder ab der Hausdurchsuchung) bis in die Revisionsinstanz durch das gesamte Verfahren.
Ein Strafverfahren kann sich für die Mandanten und seinen Strafverteidiger über einige Jahre erstrecken. Das Ermittlungsverfahren dauert zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren je nach Umfang und angedachten Maßnahmen. Die Auswertung von elektronischen Medien wie PCs, Tablets und Mobiltelefonen kann in den verschiedenen Bundesländern mehr als ein Jahr dauern. Das Ermittlungsverfahren endet mit der Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft (z.B. Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts, Einstellung wegen Geringfügigkeit oder Anklage der Tat).
Wenn die Staatsanwaltschaft sich für eine Anklage entscheidet, beginnt das gerichtliche Verfahren mit dem Zwischenverfahren. Die erste Instanz zieht sich durchschnittlich nochmal sechs Monate bis zum Urteil der ersten Instanz. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Strafverteidigung im Strafprozess.
Aber selbst wenn es in der ersten Instanz zu einer Verurteilung kommen sollte, so muss das Verfahren an dieser Stelle noch nicht enden. Es gibt sogenannte Rechtsmittel im Strafprozess, durch die man sich gegen ein Urteil des Strafgerichts zur Wehr setzen kann. Über die Erfolgsaussichten sowie das Für und Wider eines solchen Vorgehens in Ihrem Fall, berät Sie Ihr Strafverteidiger.
Strafverteidiger in der Berufungsinstanz
Gegen Urteile des Amtsgerichts ist die Berufung zulässig. Die Berufung ist eine nochmalige Tatsacheninstanz, die am Landgericht verhandelt wird. Eine Berufung gibt der Strafverteidigung die Chance neue Erkenntnisse in den Prozess einzuführen, die Zeugen nochmals zu vernehmen und den Sachverhalt von einen neuen Gericht bewerten zu lassen. Die Berufungskammer ist zu meist mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt. Zwischen dem erstinstanzlichen Urteil und dem landgerichtlichen Berufungsverfahren liegen zu meist 1 bis 2 Jahre.
Wenn nur die Strafverteidigung gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung einlegt, gilt ein Verböserungsverbot. Die ausgesprochene Strafe des Amtsgerichts darf vom Landgericht nicht erhöht werden. Der Zeitraum zur Berufungsinstanz kann von den Mandanten genutzt werden, um positive Punkte für die Berufung zu sammeln. Häufig ist es möglich in der Berufungsinstanz die gewünschte Bewährung zu erhalten, während in der ersten Instanz noch eine unbedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen wurde.
Mehr Infos zur Strafverteidigung in der Berufungsinstanz.
Strafverteidiger in der Revisionsinstanz
Eine Revision ist gegen erstinstanzliche Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte möglich, aber auch als „Sprungrevision“ gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts. In der Revision wird die Beweisaufnahme nicht nochmals wiederholt. Die Revision ist eine Rechtsinstanz, bei der es auf die rechtlichen Fähigkeiten und die Genauigkeit des Strafverteidigers ankommt. Für die Verfassung der Revisionsbegründung muss man sich der Hilfe eines Strafverteidigers bedienen oder der Hilfe der Geschäftsstelle des Gerichts.
In der Revision unterscheidet der Strafverteidiger zwischen Sachrügen und Verfahrensrügen. An die Verfahrensrügen werden dabei besondere Herausforderungen gestellt für die Strafverteidigung, die ausreichend Erfahrung und Sorgfalt bedürfen. In der Sachrüge wird die Anwendung des materiellen Rechts auf den festgestellten Sachverhalt geprüft. Einfach gesprochen beschäftigt sich das Revisionsgericht damit, ob der festgestellte Sachverhalt tatsächlich unter die angewendete Strafnorm fällt.
Mehr Informationen zur Verteidigung in der Revisionsinstanz
Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf
Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in unseren Standorten in Berlin, Hamburg und München. Wir stehen Ihnen effizient mit jahrelanger Expertise zur Verfügung.