Rechtsanwalt
Sören Grigutsch
Sören Grigutsch
Fachanwalt für Strafrecht
Sören Grigutsch ist angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei und betreut Mandate im Bereich des Strafrechts.
Mit fast 20 Jahren Berufserfahrung kann er als Fachanwalt für Strafrecht auf unzählige bearbeitete Mandate zurückblicken. Er ist mit den Gepflogenheiten der Strafverteidigung in Berlin und bundesweit bestens vertraut.
Expertise als Strafverteidiger
Rechtsanwalt Grigutsch ist „strafrechtlicher Überzeugungstäter“. Seit Beginn seiner juristischen Ausbildung fokussiert er sich konsequent auf das Strafrecht, Jugendstrafrecht und Strafprozessrecht: Mit seinem universitären Schwerpunkt und einer mehrjährigen wissenschaftlichen Tätigkeit an einem strafrechtlichen Lehrstuhl an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) hat er sich bereits ein tiefes theoretisches Wissen über das Strafrecht angeeignet. Dieses nutzt er seit seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und hält es währenddessen durch regelmäßige Fortbildungen stets aktuell.
Darüber hinaus kennt er durch die fast 20-jährige Berufserfahrung in verschiedenen Kanzleien und im Unternehmen auch die ungeschriebenen Regeln der Strafverteidigung. Diese Erfahrung setzt er täglich ein, um seine Mandanten optimal zu verteidigen. Durch seine Tätigkeit als selbstständiger Rechtsanwalt sowie als Syndikusanwalt einer mittelständischen Unternehmensgruppe im Kraftfahrzeuggewerbe sieht er über den juristischen Tellerrand hinaus auch wirtschaftliche Zusammenhänge und ordnet sie ein.
Anwalt mit Persönlichkeit
Oft gelobt wird von den Mandanten der persönliche Umgang mit Rechtsanwalt Grigutsch. Neben fachlich exzellenter Arbeit ist es ihm wichtig, im Umgang stets offen und transparent zu arbeiten. Gerade Strafverfahren sind für die Betroffenen zumeist – gleich ob auf Opfer- oder Täterseite – bedrückend und kräftezehrend. Viele berichten von einem Gefühl der Ohnmacht. Diese Situation erleichtert eine reibungslose und schnelle Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt, die Rechtsanwalt Grigutsch so wichtig ist. Professionalität und Höflichkeit sind wichtige Parameter in seiner Arbeit.
Cyberstrafrecht
Im Cyberstrafrecht greift Rechtsanwalt Grigutsch insbesondere auf seine Kenntnisse aus der Tätigkeit am auf Rechtsinformatik spezialisierten Lehrstuhl zurück. Die rechtlichen Fragestellungen bewegen sich nicht im luftleeren Raum, sondern setzen einen soliden technischen Sachverstand voraus. Dieser ist für eine effektive Strafverteidigung unerlässlich.
Sexualstrafrecht
Das Sexualstrafrecht ist wie wenige andere Bereiche von Scham, Angst und ähnlichen Emotionen geprägt. Rechtsanwalt Grigutsch versteht es hier, die notwendige Distanz zum Geschehen zu wahren und sich in der gebotenen Nüchternheit mit der strafrechtlichen Behandlung des Geschehens zu befassen. Er fungiert nicht als Instanz, bei der man sich für ein Verhalten rechtfertigen müsste, sondern als Rechtsbeistand, der in der Strafverteidigung oder Opfervertretung den Mandanten vertritt.
Opfervertretung
In der Opfervertretung nimmt Rechtsanwalt Grigutsch zum Beispiel die Nebenklage für Opfer von Straftaten wahr. Bei Tötungsdelikten vertritt er die Angehörigen des Opfers. Auch etwaige Schadensersatzansprüche macht er für seine Mandanten ggf. gleich im Strafverfahren mit geltend. Auch hier ist es ihm wichtig, konsequent die Rechte seiner Mandanten zu wahren und auf das Strafverfahren aktiv Einfluss zu nehmen.
Was sagen seine Mandanten?
Tätigkeitsschwerpunkte
- bundesweite Vertretung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
- Beratung und Vertretung bei erfolgten Hausdurchsuchungen oder Inhaftierung (Untersuchungshaft)
- bundesweite Übernahme der Verteidigung in Strafprozessen
- Verteidigung gegen Vorwürfe von Cyberkriminalität wie dem Ausspähen von Daten, Computersabotage, Computerbetrug
- Verteidigung im Sexualstrafrecht: Besitz von Kinderpornografie, Sexueller Nötigung, Kindesmissbrauch
- Opfervertretung / Nebenklagevertretung bundesweit: Schadensersatzansprüche im Strafprozess, Angehörigenvertretung bei Tötungsdelikten
Werdegang
- 1993 – 1999: Studium der Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), Schwerpunkt: Strafrecht, Jugendstrafrecht, Kriminologie
- 1997 – 1999: Studentische Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Gerhard Wolf
- 1999: Erstes Staatsexamen
- 1999 – 2002: Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsinformatik von Prof. Dr. Gerhard Wolf an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder)
- 2002 – 2004: Rechtsreferendariat am Kammergericht
- 2004: Zweites Staatsexamen
- 2005 – 2014: Selbstständiger Rechtsanwalt in Berlin, während dessen freier Mitarbeiter in verschiedenen Kanzleien sowie Gründung einer eigenen Kanzlei in Berlin-Friedrichshain und einer strafrechtlich ausgerichteten Bürogemeinschaft in Berlin-Charlottenburg
- 2012: Verleihung des Titels Fachanwalt für Strafrecht
- 2014 – 2018: Syndikusanwalt in einer mittelständischen Unternehmensgruppe
- seit 2018: angestellter Rechtsanwalt bei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte
Fortbildungen
Fortbildungen 2024
- Verteidigung in Cannabisverfahren
- Was ist Wissenschaft?
- Sachverständige im Strafprozess
- Sachverständige oder Ermittlungshelfer?
- KI-basierte Lügendetektoren zur Tatsachenfeststellung
- Forensische Psychiatrie – Disziplin im Zwielicht
- Wissenschaftliche Standards der Aussagepsychologie
- DNA
- Aus(sen)sichten auf den Strafprozess
- KI im Alltag der Strafverteidigung
Fortbildungen 2023
- Praktikerseminar: Überprüfung von Zeugenaussagen auf Ihre Zuverlässigkeit
- Neuere Rechtsprechung des BGH zum Strafrecht und Strafverfahrensrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
Fortbildungen 2022
- Wir sind Marionetten unserer Unbewussten – Seien Sie der Puppenspieler
- Verhandeln mit Hirn
- Die Vernehmung des polizeilichen Berufszeugen
- Urkundenbeweis in der Strafverteidigung
- Aktuelles zur Verteidigung in BtM-Sachen
- Verteidigung in Sexualstrafverfahren einschl. den Neuregelungen
Fortbildungen 2021
- Innovative digitale Verteidigungsansätze
- Die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen
- Verteidigung im BtM-Strafrecht
- Vernehmungstaktik und Vernehmungstraining
Fortbildungen 2020 und früher
- Fortbildung 2008: Taktik der Zeugenbefragung im Strafverfahren – tatsächliche Handhabung und rechtliche Probleme
- Fortbildung 2008: Moderne Strafverteidigungstrategien
- Fortbildung 2009: Psychologische Begutachtung im Strafverfahren
- Fortbildung 2009: Glaubhaftigkeitsgutachten unter besonderer Berücksichtigung des Sexualstrafrechts
- Fortbildung 2010: Glaubwürdigkeit von Personen und Glaubhaftigkeit von Angaben/ Aussageanalyse
- Fortbildung 2010: Vernehmungslehre/Vernehmungstaktik
- Fortbildung 2011: Strafverfahrensrecht Update
- Fortbildung 2011: Ermittlungsverfahren/ Untersuchungshaft
- Fortbildung 2011: Aktions- und Reaktionsmuster für die Hauptverhandlung
- Fortbildung 2013: Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht und materiellem Strafrecht, zu strafrechtlichen Nebenfolgen u.a.
- Fortbildung 2014: Steuerstrafrecht – Aktuelles aus Rechtsprechung und Verwaltungspraxis
- Fortbildung 2015: Die Verteidigung in der Hauptverhandlung mit Blick auf die Revision
- Fortbildung 2015: Aktuelles zur Rechtsstellung des Beschuldigten, zum Selbstleseverfahren sowie zum Konfrontationsrecht im Strafverfahren
- Fortbildung 2015: Rechtsfehler in der Strafzumessung
- Fortbildung 2016: Ausgewählte Ermittlungsmaßnahmen im Strafprozess – Vernehmungen, Verwertungsverbote, Beiordnung (Beschuldigter, Opferanwalt, Psychosozialer Prozessbegleiter), Durchsuchung und Beschlagnahme, Rechtsbehelfe, Telekommunikationsüberwachung, Revision, Verdeckte Ermittler, V-Mann, Informant, Tatprovokation
- Fortbildung 2016: Rechtsfragen der Untersuchungshaft – Problematik der vorläufigen Festnahme, Haftgründe, Neue Möglichkeiten der Haftaussetzung bei EU-Ausländern nach dem IRG, OLG-Rechtsprechung)
- Fortbildung 2016: Verteidigung in der Hauptverhandlung – Entwicklung von Verteidigungsziel und Verteidigungsstrategie, Verständigung, Reaktions- und Interventionsmöglichkeiten in der Beweisaufnahme, Zeugen, Beweisantragsrecht, Beanstandungen nach § 238 Abs. 2 StPO
- Fortbildung 2017: Die Verlesung von schriftlichen Erklärungen, Vernehmungsprotokollen und anderen Urkunden (§§ 249 ff. StPO)
- Fortbildung 2017: Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und aktuelle Rechtsfragen aus dem Strafrecht und Strafprozessrecht
- Fortbildung 2017: Die aktuellen Gesetzesänderungen im Strafrecht aus Sicht der Strafverteidigung (mit Vermögensabschöpfung und StPO-Reform)
- Fortbildung 2019: „Was man als Strafverteidiger „drauf“ haben muss“ – Schwerpunkt Drogenstrafrecht / Sexualstrafrecht
- Fortbildung 2019: Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung – neue Rechtsprechung zur Pflichtverteidigung
- Fortbildung 2020: Vernehmungstaktik Aussage – und Vernehmungspsychologie mit den Schwerpunkten Wahrnehmungsfähigkeit und Aufdecken von Lügen
- Fortbildung 2020: Abwehr von Manipulationsstrategien im strafrechtlichen Verfahren
- Fortbildung 2020: Entzug der Fahrerlaubnis im Straf- und Verwaltungsrecht / Alkohol- und Drogenmissbrauch mit Blick auf die charakterliche Ungeeignetheit
Kontakt
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB
RA Sören Grigutsch
Bahnhofstraße 17, 12555 Berlin
Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin (Zweigstelle)
Alter Wall 32, 20457 Hamburg (Zweigstelle)
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