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Anwalt für Urheberrecht München

München, die bunte Medienstadt an der Isar,

steht neben rot-weißen Trikots vor allem für Kultur, Kunst, Innovation und eine florierende Unternehmenslandschaft. Egal, ob Urheber, Unternehmen oder die Personen, die dahinterstehen – Urheberrecht ist allgegenwärtig und betrifft jeden, der selbst Werke schafft oder sie nutzen will. Unsere Münchener Anwälte für Urheberrecht unterstützen sie dabei in sämtlichen Rechtsfragen.

München ist somit neben Berlin und Hamburg eine der wichtigsten Anlaufstellen für Vertreter aus denjenigen Bereichen, die mit Urheberrecht am meisten zu tun haben: Kunst, Fotografie, Theater, Film, Musik, Architektur und Wissenschaft.

Unsere Kanzlei mit Münchener Standort in der Antonienstraße unweit vom Englischen Garten ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Anwalt für Urheberrecht. Wir widmen uns Ihrem Anliegen mit Sorgfalt, individuellem Problembewusstsein und einem starken Team mit jahrelanger Expertise im Recht des Geistigen Eigentums. – Und vertreten Sie dabei bundesweit außergerichtlich sowie gerichtlich.

Wir als Medienrechtskanzlei und unser Team aus Anwälten für Urheberrecht haben besonderes Verständnis für die enge Beziehung zwischen Urhebern und ihren Werken und freuen uns, Ihre Urheberrechte für Sie durchsetzen zu können. Auch juristische Personen sind eng an das Urheberrecht gebunden, oftmals in Form von erworbenen Lizenzen. Auch für Sie und Ihr Unternehmen sind wir der richtige Ansprechpartner. Und sollten Sie wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden sein, übernehmen unsere Münchener Anwälte für Urheberrecht schnell und effizient die Abwehr.

Anwälte für Urheberrecht erklären: Was kann das Urheberrecht?

Das Urheberrecht ist ein Immaterialgüterrecht und somit dem Recht des Geistigen Eigentums zuzuordnen. Geistiges Eigentum (engl. Intellectual Property, kurz „IP“) ist das, was dem Geist des Schöpfers entspringt. Daher hat das Urheberrecht primär den Schutz der Interessen von Urhebern zum Ziel.

Dafür muss keine extra Eintragung erfolgen, das Urheberrecht entfaltet insofern unkomplizierter Schutzwirkung als beispielsweise das Marken- oder Patentrecht. Die Schutzwirkung ist jedoch erst dann gegeben, wenn es sich bei dem zu schützenden Werk um ein Werk im urheberrechtlichen Sinne handelt. Erreicht es diesen Werkstatus nicht, wie es beispielsweise bei einem Schnappschuss im Gegensatz zu einer professionellen Fotoaufnahme mit besonderen Lichteinstellungen etc. der Fall ist, kommen noch die verwandten Schutzrechte in Frage. Dieses von Anwälten für Urheberrecht oft liebevoll als „kleines Urheberrecht“ bezeichnete Teilgebiet verleiht dem Schaffenden ebenso Rechte. – Die wir dann für Sie durchsetzen.

Ein Urheber hat nach dem UrhG vor allem zwei Arten von Rechten: Verwertungsrechte, die vor allem die materiellen Interessen bedienen, da diese über Lizenzverträge anderen eingeräumt werden können. Und dann noch die Urheberpersönlichkeitsrechte, die nicht übertragen werden können und die ideellen Interessen schützen. Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft.

Das Lizenzvertragsrecht ist das Herzstück des Urheberrechts, da auf diesem Wege Werke (neben Verkauf) einen materiellen Wert erhalten und aus der Sphäre des Urhebers getragen werden. Urheber müssen bei diesen Lizenzverträgen besonders aufpassen, dass sie nicht über die Gebühr „ausgenutzt“ werden. Ein Anwalt für Urheberrecht kann hier Abhilfe schaffen. Die eingeräumten Nutzungsrechte können daher beschränkt werden; und zwar zeitlich, räumlich und inhaltlich. – Egal, ob dem anderen ein einfaches Nutzungsrecht oder ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt wurde.

Ein einfaches Nutzungsrecht bedeutet, dass mehrere Personen/Unternehmen das Werk gleichberechtigt zeitgleich und auch auf die gleiche Art nutzen können. Möchte man als einziger die Nutzung des Werks für sich beanspruchen, muss ein ausschließliches Nutzungsrecht vereinbart werden. Damit sind andere von der Nutzung ausgeschlossen.

 

Woher kommen Nutzungsrechte? Der Urheber hat wie gesagt Verwertungsrechte inne. Sobald er diese Verwertungsrechte ganz oder teilweise an Dritte „abgibt“, nennt man sie Nutzungsrechte. Man unterscheidet körperliche und unkörperliche Verwertungsrechte. Zu den körperlichen zählen das Recht auf Vervielfältigung, auf Verbreitung und auf Ausstellung des Werks. Unkörperliche Rechte sind gerade im digitalen Zeitalter besonders wichtig und umfassen u.a. das Aufführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger und das Senderecht.

 

Was ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk? Eine nicht abschließende Aufzählung liefert das Gesetz. Man zählt zum Beispiel Sprach- und Schriftwerke (Drehbücher, Romane. Gedichte, …), Musikwerke (Melodien, Tonsequenzen, …), Kunstwerke (Gemälde, Plastiken, …), Filmwerke (Spielfilm, Trailer, …) und Lichtbildwerke (Fotografien) dazu. Aber auch wissenschaftliche Skizzen und Pläne, sofern sie keine Erkenntnisse enthalten, die als Gemeingut gelten.

Außerdem muss das Werk eine sinnlich wahrnehmbare persönliche geistige Schöpfung mit gewisser Schöpfungshöhe sein. Damit sind beispielsweise bloße Ideen kein Werk.

Wie können wir Ihnen als Kanzlei für Urheberrecht helfen?

Unsere Anwälte für Urheberrecht in München setzen sich für Sie als Privatperson, Urheber, Inhaber von Nutzungsrechten und verwandten Schutzrechten von München aus ein. Unsere Leistungen im Überblick:

  • Abwehr von Urheberrechtsverletzungen
  • Hilfe bei Erhalt von urheberrechtlichen Abmahnungen
  • Abwehr von Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung und Vertretung im Fotorecht
  • Beratung und Vertretung im Musikrecht
  • Beratung und Vertretung im Filmrecht
  • Beratung und Vertretung im Verlagsrecht
  • Beratung zur Nutzung von Musik in den Sozialen Medien
  • Beratung zum Thema verwandte Schutzrechte (Leistungsschutzrechte)
  • Erstellung von Lizenzverträgen

Warum ist ein Fachanwalt für Urheberrecht für Münchener Unternehmen und Urheber wichtig?

Selbstredened benötigen nicht nur Münchener Unternehmen benötigen urheberrechtliche Expertise durch Anwälte für Urheberrecht. Falls Sie jedoch aus München und Umgebung kommen oder Ihr Unternehmen den Sitz dort hat, freuen wir uns, Ihnen vor Ort unkompliziert und schnell helfen zu können. – Bundesweit.

Schnelligkeit ist im Urheberrecht das oberste Gebot. Die Existenz eines Unternehmens könnte davon abhängen oder die Reputation eines Urhebers. Daher muss sofort ab Kenntnisnahme einer (bevorstehenden) Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung an den Verletzer versendet werden. Wichtig ist, um weitere Verzögerungen zu vermeiden, das Anhängen einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weigert sich der Verletzer endgültig, eine Unterlassungserklärung abzugeben, kann sodann eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Mit diesem Verfahren kann die geschädigte Partei ihre Ansprüche wesentlich schneller als in einem „normalen“ Klageverfahren durchsetzen. Versäumt man es allerdings an irgendeinem Punkt, eilig zu handeln, kann das Eilbedürfnis infrage gestellt und ggf. die einstweilige Verfügung aufs Spiel gesetzt werden.

Wir Anwälte für Urheberrecht im Team BHG blicken auf jahrelange Erfahrung und Routine zurück und bieten Ihnen genau den effizienten Rückhalt in Sachen Urheberrecht, den Sie verdienen.

Buse Herz Grunst Rechtsanwälte
© Collage D.Schmidt, engel.ac – stock.adobe.com

Münchener Urheberrechtsstreit: „Vom Ernst des Lebens verschont…“ – Eugen Roth-Zitat und warum Urheberrechte nicht grenzenlos gelten

Jeder Münchner kennt ihn. Den in München geborenen und ebenda verstorbenen Lyriker und Autoren Eugen Roth. Eines seiner berühmteren Zitate war 2009 Zentrum eines Urheberrechtstreits, der groß durch die Medien ging. Ein Gewinn für die Kunst- und Zitatfreiheit und wichtige Erkenntnis für das Urheberrecht.

Das streitige Zitat „Vom Ernst des Lebens halb verschont, ist der schon, der in München wohnt“ fängt die Seele dieser lebenswerten Stadt ein. Es wurde wohl deshalb auch als Motto für die Ausstellung „Typisch München“ gewählt und auf dem Ausstellungskatalog in verschiedenen Sprachen abgedruckt. – Ohne eine entsprechende Lizenz.

Die Erben klagten daraufhin wegen Urheberrechtsverletzung.

Das OLG München bestätigte zwar den urheberrechtlichen Schutz an diesem Vers, der in seiner individuellen Gestaltungshöhe eine persönliche geistige Schöpfung in Form eines Sprach- bzw. Schriftwerks darstellt. So weit, so gut. Entscheidend ist hier jedoch gewesen, zu welchem Zweck das Zitat abgedruckt wurde. Es handelte sich nicht um eine Werbetaktik, um etwas zu verkaufen bzw. war der Zweck nicht rein finanzieller Natur. Die Ausstellung verfolgte einen künstlerischen Zweck. Das OLG München erkannte dies und stellte fest, dass die Kunstfreiheit hier gegenüber den urheberrechtlichen Interessen überwiegt. Das Motto so abzudrucken, wie es geschah, fiele zudem unter die Zitatfreiheit und die Erben (welche lediglich die verwertungsrechtlichen Ansprüche geltend machen können) hätten dadurch keinen finanziellen Verlust zu erwarten. Außerdem sei es im Sinne der Zitatfreiheit zulässig, ein Zitat eigenhändig in andere Sprachen zu übersetzen, wenn keine offiziellen Übersetzungen existieren und der Sinngehalt des Ursprungszitates korrekt wiedergegeben wird (vgl. OLG München, 17.09.2009, 29 U 3271/09).

 

Also: Urheberrechte an dem Zitat bestehen. Urheberrechte gelten aber nicht grenzenlos; insbesondere die Kollision mit Gütern von Verfassungsrang (Kunstfreiheit, Meinungsfreiheit, …) ist ein häufiger Streitpunkt. Dann geht es darum, beide Interessen zu vergleichen und, wenn möglich, in Ausgleich zu bringen. Die Zitatfreiheit hat hier den entscheidenden Faktor gehabt. Man findet sie in § 51 UrhG:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.“

Das OLG München zeigt hier die Grenzen des Urheberrechts auf und wir helfen Ihnen dabei, zu erkennen, wo diese liegen und setzen Ihre Ansprüche für Sie durch.

Anwalt für Urheberrecht in München: Warum BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte der richtige Ansprechpartner im Urheberrecht sind

Wir setzen uns für Ihre Urheberrechte ein und setzen Ihre Ansprüche als Urheber oder Inhaber von Nutzungsrechten durch. Wir verhandeln Lizenzverträge und wehren den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung für Sie ab. Wir handeln Vergleiche aus und unterstützen Sie in Belangen der Verwertungsrechte, Nutzungsrechte und Ihrer Urheberpersönlichkeitsrechte.

Wir sind effizient, schnell und behandeln jeden Sachverhalt individuell.  Wir sind Experten für Urheberrecht.

Anwalt für Markenrecht sowie Markenrecherche. Jetzt Marke schützen und verteidigen lassen.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in unseren Standorten in Berlin, Hamburg und München. Wir stehen Ihnen effizient mit jahrelanger Expertise zur Verfügung.

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