Anwalt für Musikrecht Hamburg

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Wer im deutschen Musikbusiness Fuß fassen will, kommt an der Medienstadt an der Elbe nicht vorbei.

Die Hamburger Entertainment-Szene prägt Deutschlands musikalische Landschaft maßgeblich. – Und das nicht zuletzt, weil Hamburg das Zuhause der Elbphilharmonie oder die Geburtsstätte der Beatles ist, sondern auch dank zahlreicher Labels und Verlage, die ihren Unternehmenssitz hier haben.

Musikrecht betrifft schon lange nicht mehr nur Musikschaffende. Die Relevanz ist so groß wie noch nie: Social Media, Streamingportale, Indie-Labels und der boomende Startup-Markt leisten dazu ihren Beitrag. Verbraucher und Influencer sehen sich immer öfter mit den Problematiken rund um Lizenzen konfrontiert. Labels haben dank digitaler Selbstvermarktung oft längst nicht mehr den Stellenwert wie noch vor 20 Jahren und der berühmt-berüchtigte Knebelvertrag sorgt nach wie vor für hitzige Vertragsverhandlungen.

BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte steht Ihnen in sämtlichen Fragen zum Thema Musikrecht zur Seite und setzt Ihre Interessen effizient durch. Egal, ob es um Vertragsgestaltungen, Probleme mit Management/Label/Veranstalter und Co. oder Ärger mit GEMA und GVL geht: Wir sind Ihr Ansprechpartner. Von unserem Hamburger Kanzleistandort am Alten Wall aus agieren wir bundesweit in Ihrem besten Interesse. Unter der Dezernatsleitung von Norman Buse, LL.M. IP & Medienrecht, bieten wir Ihnen umfangreiche Expertise im Musikrecht.

Was ist Musikrecht?

Es existiert kein eigenständiges Rechtsgebiet, das als „Musikrecht“ betitelt wird. Es ist eine Querschnittsmaterie aus den Rechtgebieten Urheberrecht inkl. dessen Verwertungsrechte, „allgemeines Vertragsrecht“, Markenrecht, Verlagsrecht und Wettbewerbsrecht. Daher wird das Musikrecht oft einfach dem Oberbegriff „Medienrecht“ zugeordnet.

Musikrecht ist für jeden relevant, der mit Musik in Berührung kommt. Egal, ob Verbraucher, Kunstschaffende oder Akteure auf Management- und Verwertungsebene. Denn das Musikrecht umfasst im Wesentlichen alle Aspekte, die in der Musikbranche von Bedeutung sind. Dazu zählen die Gründung von Bands, Labels und Co., das Abschließen von Verträgen mit Labels, Verlagen, Management-/Touringunternehmen, Veranstalter und anderen Akteuren der Branche ebenso wie der kreative Schaffens- und Produktionsprozess, womit Tonstudios, Leihfirmen, Produzenten und alle anderen Beteiligten dazugehören. Nicht zuletzt fällt auch die wirtschaftliche Verwertung und Nutzung der Musik in den Zuständigkeitsbereich des Musikrechts – vom Tonträgerhersteller (Label), über Ladenkontingente und Streaminganbieter, Social Media-Plattformen bis hin zum Verbraucher, der auf „play“ drückt.

Musikrecht in Hamburg: Who is who?

Während die großen Musiklabels ihren Stammsitz zwar in den USA und Niederlanden haben – und die Indie-Labels oft in UK angesiedelt sind, ist Hamburg für die Tochterunternehmen und Zweigstandorte ein attraktiver place to be: Warner Music Group Germany, Kontor Records, BMG Rights Management Hamburg (Bertelsmann Music Group) gehören zu den ganz Großen. Als Hamburger Exportschlager hat sich daneben Alster Records erwiesen.

Auch international agierende Musikverlage wie die Universal Music Publishing Group (bis 2002, seitdem in Berlin) und Warner Chappell Production Music haben das Potential Hamburgs erkannt. Auf Indie-Ebene ist das Lokalphänomen Hanseplatte tonangebend und vereint Künstler und Hamburger Labels unter einem Dach.

Wie können Ihnen unsere Anwälte für Musikrecht helfen?

Wir sind der richtige Ansprechpartner für Fragen und Anliegen rund um das Musikrecht. Einen Fachanwaltstitel für Musikrecht gibt es nicht. BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte ist allerdings eine auf Immaterialgüterrecht spezialisierte Medienkanzlei und daher bestmöglich breit aufgestellt, um Ihnen mit bester Expertise im Musikrecht zur Seite zu stehen.

Unter der Dezernatsleitung von Kanzleipartner Norman Buse, LL.M. Medienrecht & IP (Intellectual Property), Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheber- und Medienrecht steht gemeinsam mit u.a. Kanzleipartner David Herz, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht sowie Marc Faßbender, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht unseren Mandanten bei musikrechtlichen Anliegen ein eingespieltes Anwaltsteam zur Verfügung. Jahrelange Erfahrung und Anspruch auf schnellstmögliche Erledigung bei bestmöglicher Qualität machen uns zur effizienten Kanzlei für Musikrecht in Hamburg.

Welche Leistungen bieten Ihnen unsere Anwälte im Musikrecht an?

  • Erstellen und Prüfen von Künstlerverträgen: Künstler(exklusiv)vertrag, Bandübernahmevertrag
  • Erstellen und Prüfen von Musikverlagsverträgen
  • Erstellen und Prüfen von Managementverträgen und Bookingverträgen
  • Erstellen und Prüfen von Musik-Lizenzverträgen
  • Markenanmeldung und -recherche; Markenüberwachung
  • Allgemeine (Urheber)Persönlichkeitsrechtsberatung
  • Allgemeine urheberrechtliche Beratung
  • Allgemeine wettbewerbsrechtliche Beratung
  • Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen und Wettbewerbsrechtsverletzungen
  • Abwehr von urheberrechtlichen, markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen (inkl. GEMA), gerichtliche Durchsetzung oder Verteidigung (einstweilige Verfügung, Klageverfahren)
Mischpult
Foto © Generative AI – stock.adobe.com

Hamburg: Zuständige Gerichte für Rechtsstreits im Musikrecht

Da es sich bei Musikrecht um kein eigenständiges Rechtsgebiet handelt, variiert die Zuständigkeit je nach Streitgegenstand. Die erste Instanz ist das LG Hamburg. Innerhalb des Landgerichts erfolgt die Aufteilung in einzelne Kammern. Die 10. Zivilkammer ist für Urheberrechtssachen zuständig. Für Wettbewerbssachen sind die 6. und 16. Zivilkammer gleichsam zuständig wie für markenrechtliche Angelegenheiten. Für sämtliche vorgenannten Rechtsgebiete ist die erste Instanz stets das Landgericht, nicht ein Amtsgericht. Im Gegensatz zu letzteren herrscht vor Landgerichten der sogenannte Anwaltszwang. Das bedeutet, dass die gerichtliche Vertretung nicht durch einen selbst, sondern durch einen zugelassenen Rechtsanwalt stattfinden muss.

Gleiches gilt für das OLG Hamburg. Innerhalb des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist der 3. Zivilsenat für Markensachen und auch wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten rund um das Lauterkeitsrecht zuständig. Der 5. Zivilsenat ist ebenso für Markensachen und darüber hinaus auch für Streitigkeiten aus dem Urheberrecht zuständig.

Die nächsthöhere Instanz ist der BGH in Karlsruhe.

Musikrecht: Hamburg ist Schauplatz eines Urheberrechtsstreits, der seit mehr als 20 Jahren andauert: Moses Pelham gegen Kraftwerk wegen Audio-Sampling

Ein 2-sekündiges Sample, das die Musikwelt seit den späten 90ern in Atem hält: Pelham hatte eine Audio-Sequenz aus dem Kraftwerk Klassiker „Metall auf Metall“ in dem von ihm produzierten Song „Nur mir“ verwendet – ohne eine entsprechende Lizenz erworben zu haben. Die Sequenz wurde dabei nicht 1:1 übernommen, sondern verlangsamt und als Loop eingefügt. Kraftwerk hatte daraufhin vor dem LG Hamburg geklagt und seitdem liest sich der Instanzenzug wie die (sehr lange) Gästeliste zum Wiener Opernball – Und zeigt damit auf beeindruckende Weise die Unnachgiebigkeit auf dem Weg zu Rechtssicherheit: 5 mal beim BGH und nun zum 2. Mal beim EuGH. Zu Beginn ging es noch um die Klärung der Frage, ob auch kleinste Tonfetzen bereits urheberrechtlichen Schutz genießen (ja, tun sie).

Seitdem hat sich gesetzlich einiges getan. Die wichtigste Errungenschaft war wohl 2021 das Streichen des sog. „starren Melodienschutzes“ aus dem UrhG (wer nachlesen will: § 24 alte Fassung) und die Möglichkeit, eine Bearbeitung eines Werkes ohne Lizenz vorzunehmen, solange es gem. § 23 UrhG einen hinreichenden Abstand zum genutzten Werk aufweist.

Der EuGH hatte zuvor nämlich bestimmt, dass Samples verwendet werden dürfen, solange sie stark verfremdet werden. Vor dem BGH hatte Pelham damit allerdings Pech: Das reine Verlangsamen kreiert keinen hinreichenden Abstand zum Original und ist damit unzulässig.

Doch damit ist im Fall Kraftwerk gegen Pelham noch nicht das Ende aller Tage erreicht: Denn auch die neue Karikatur-, Parodie- und Pastiche-Schranke in § 51a UrhG, die die Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Werkes zu eben diesen Zwecken ermöglicht, hat 2021 das Urheberrecht revolutioniert. Allgemeine Begeisterung herrschte dabei allerdings genauso wie allgemeine Verwirrung. Denn: Was genau soll denn eigentlich dieser „Pastiche“ sein? Und kann ein Sample ein Pastiche sein? Muss die Bearbeitung allein künstlerischer Natur sein oder darf sie auch kommerziellen Interessen entsprungen sein? Wie weit muss die Verfremdung zum benutzten Werk reichen? Der Begriff der Pastiche kommt aus der europäischen „InfoSoc“-Richtlinie (Art. 5 Abs. 3 lit. k) RL 2001/29/EG) und ist daher ein unionsrechtlicher Begriff. Der Frage der Auslegung widmet sich daher nun der EuGH (EuGH C-590/23). Es bleibt also spannend im Musikrecht!

Anwalt für Musikrecht in Hamburg:
Warum BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte Ihr richtiger Ansprechpartner sind

Das Musikrecht ist kein starres Rechtsgebiet, wie uns der „Metall auf Metall“-Fall so anschaulich vor Augen führt. Da es sich stetig weiterentwickelt, sind wir der festen Überzeugung, dass Leidenschaft für Musik und alle damit verbundenen Vorgänge ebenso wichtig sind wie bestmögliche fachliche Expertise.

Wir verstehen die individuellen Anliegen, nehmen uns Zeit für unsere Mandanten und stellen so sicher, dass ihr musikrechtliches Anliegen so schnell und effizient wie möglich zu Ihrer Zufriedenheit erledigt ist. Die Kombination aus verschiedenen Fachanwälten und auf Immaterialgüterrechte spezialisierten Anwälten bietet die Möglichkeit, rechtsgebietsübergreifend zu agieren.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt für Musikrecht Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen zum Musikrecht gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in einem unserer Kanzleistandorte in Berlin, Hamburg oder München.

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