Anwalt für Musikrecht München

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München ist nicht nur die Stadt der Marken, sondern auch in Sachen Musikrecht einer der Big Player auf dem Bundesgebiet.

Musik ist da, wo Medien sind. Medien wiederum dort, wo viele Kreative aufeinander treffen. Die Filmindustrie ist neben allem rund um Oktoberfest einer von Münchens großen Exportschlagern. Und beide brauchen Lizenzen und Co. genauso wie Fans vom musikalischen Schlager. – Der ja bekanntlich besonders im süddeutschen Raum dahoam is und zum Lebensgefühl einfach dazugehört.

Die Münchener Freiheit ist dabei nicht nur Namensgeber einer bekannten Band, sondern auch abseits davon Grund für viele Unternehmen mit musikalischem Background, sich in der Medienstadt an der Isar niederzulassen. Start-Ups, junge Verlage, Kunstschaffende vom Singer/Songwriter zum Komponisten und auch Major Labels haben München für sich entdeckt.

Daher stehen wir von unserem Kanzleistandort in der Münchener Antonienstraße bundesweit in Sachen Musikrecht zur Verfügung. Vertragsgestaltungen, Beratung zu Lizenzen, Copyright und Co., gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Musikrecht – wir sind Ihr Ansprechpartner.

Unter der Dezernatsleitung von Norman Buse, LL.M. IP & Medienrecht, steht Ihnen BUSE HERZ GRUNST RECHTSANWÄLTE von München aus mit jahrelanger Erfahrung, Effizienz, objektiver Sicht und einem eingespieltem Team in Ihrem besten Interesse zur Seite.

Was ist Musikrecht?

Die Erklärung von Musikrecht muss damit beginnen, dass es streng genommen kein Musikrecht gibt. Es handelt sich um kein eigenständiges Rechtsgebiet wie etwa das Markenrecht oder Verkehrsrecht. Musikrecht ist eine interdisziplinäre Querschnittsmaterie aus vielen verschiedenen Rechtsgebieten, die alle irgendwo eine Rolle im Musikbusiness spielen. Im Zentrum stehen das Urheberrecht mit seinen Verwertungsrechten sowie das Vertrags-, Marken-, Verlagsrecht und das Recht vom unlauteren Wettbewerb. Aufgrund dieser Vielschichtigkeit aus dem Immaterialgüterrecht (unkörperliche Rechte, engl. intellectual property/IP) und dem Wettbewerbsrecht wird das Musikrecht häufig pauschal dem Medienrecht zugeordnet. Ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ist daher genau der richtige Ansprechpartner für Anliegen und Fragen aus dem „Musikrecht“.

Und wen betrifft Musikrecht? Vor allem sind es die Unternehmen, welche die organisatorischen und werblichen Fäden in der Hand halten, die mit Musikrecht in Verbindung stehen. Dazu gehören Konzertveranstalter, Labels (Tonträgerhersteller), Musikverlage, Bookingagenturen, die GEMA, die GVL etc. und neuerdings auch Streaminganbieter und Betreiber von Social Media-Plattformen, die Lizenzverträge wiederum mit u.a. Labels schließen.

Dann gäbe es keine Musik ohne die Musikschaffenden und alle, die in den musikalischen Schaffensprozess (Produktion) eingebunden sind: Songwriter und Komponisten, Singer und Instrumentalisten, Bands, Producer, DJs, Tonstudios und Manager als Bindeglied zwischen Kunst und Kommerz.

Zu guter Letzt und für den kommerziellen Teil der Musikindustrie am wichtigsten: der Verbraucher. Nutzer von Spotify, Apple Music und Co., von Instagram, TikTok und Musikfreunde, die Konzertkarten, CDs und nun auch wieder Vinylplatten kaufen genauso wie das Hochzeitspaar mit eigens kuratierter Playlist. Musikrecht trifft also im Grunde jeden, der irgendwie mit Musik in Berührung kommt. Und je nachdem, wo und wie man Musik berührt, ist das jeweilige Rechtgebiet einschlägig. Es gibt Ärger mit der GEMA? Urheberrecht. Ein Producer baut fremde Melodien ein? Urheberrecht. Jemand verkauft Fake Band-Merch? Markenrecht. Der Künstlervertrag soll geprüft werden? Unter anderem allgemeines Vertragsrecht, ggf. Verlagsrecht, Urheberrecht.  

Musikrecht in München: Wer spielt mit?

München ist Geburtsstätte und Namensgeber für eine Stilrichtung, die in den 70ern Donna Summer und die deutsche Exportsensation Boney M. den Durchbruch verschaffte: Der Munich Sound ist eine Elektro-Dance-Stilrichtung mit Groove und Streichinstrumenten, den man noch heute in Discos und auf Social Media trending sounds zu hören bekommt.

Heute ist München mit der Bayerischen Staatsoper und den Münchner Philharmonikern ein Zentrum klassischer Musik. Daneben spielen Volksmusik und Schlager hier eine große Rolle und bewahren ein Stück deutsches Kulturgut. Die Wiesn mit ihren Besuchern aus aller Welt ist damit musikalisch besonders prägend.

Auf Seiten der Labels ist mit Sony Music Entertainment Germany ein Major Label in München vertreten. Vom Künstlermanagement in klassischer Zusammenarbeit mit einem Musiklabel bis zum Publisher vereint Sony alles, was Musikschaffende brauchen. Aber auch die Indie-Szene hat seit der Neuen Deutschen Welle nicht gelitten: Tonträgerunternehmen wie BSC Music (Label und Verlag), GLM Music GmbH, Hicktown Records mit seinem berühmten High End- Tonstudio und Enja Records für alle Vertreter aus der Indie-Jazz-Szene sind nur einige Akteure der Münchener Musikszene.

Wie können Ihnen unsere Münchener Anwälte für Musikrecht helfen?

Sie suchen einen kompetenten Ansprechpartner für alle Fragen und Anliegen im Bereich des Musikrechts? BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte ist eine Medienkanzlei, die sich auf Immaterialgüterrecht spezialisiert hat und besonderen Wert auf fachgebietsübergreifende und dynamische Betreuung legt. Wichtig zu wissen: Einen Fachanwaltstitel für Musikrecht gibt es streng genommen nicht. – Der Grund liegt darin begründet, dass es kein eigenständiges Rechtsgebiet „Musikrecht“ gibt. Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie aus immaterialgüterrechtlichen Gebieten.

Daher sind Sie mit unserer Expertise bestens beraten unter der Dezernatsleitung von Norman Buse, LL.M. Medienrecht & IP (Intellectual Property), Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie für Urheber- und Medienrecht.

Mit der Unterstützung von Kanzleipartner David Herz, Fachanwalt für IT-Recht, ebenso Urheberrecht & Medienrecht und Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht sowie von Marc Faßbender, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, steht Ihnen in allen musikrechtlichen Anliegen ein zuverlässiges Team zur Seite.

Egal, ob Sie eine Beratung, eine außergerichtliche Vertretung wünschen oder den Rechtsstreit vor Gericht austragen wollen wünschen – wir blicken auf jahrelange Erfahrung im Immaterialgüterrecht zurück und halten uns immer auf dem neuesten Stand. Sie dürfen sich daher in unserer Kanzlei in München auf eine effiziente Lösung Ihres Anliegens bei höchster Qualität verlassen.

Unsere Leistungen im Musikrecht:

  • Erstellen und Prüfen von Künstlerverträgen: Künstler(exklusiv)vertrag, Bandübernahmevertrag
  • Erstellen und Prüfen von Musikverlagsverträgen
  • Erstellen und Prüfen von Managementverträgen und Bookingverträgen
  • Erstellen und Prüfen von Musik-Lizenzverträgen
  • Markenanmeldung und -recherche; Markenüberwachung
  • Allgemeine (Urheber)Persönlichkeitsrechtsberatung
  • Allgemeine urheberrechtliche Beratung
  • Allgemeine wettbewerbsrechtliche Beratung
  • Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen und Wettbewerbsrechtsverletzungen
  • Abwehr von urheberrechtlichen, markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen (inkl. GEMA), gerichtliche Durchsetzung oder Verteidigung (einstweilige Verfügung, Klageverfahren)
Mischpult
Foto © Generative AI – stock.adobe.com

München: Zuständige Gerichte bei Rechtsstreits aus dem Musikrecht

Die im Musikrecht einschlägigen Rechtsgebiete sehen gesetzlich vor, dass im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung das Amtsgericht als erste Instanz ausgelassen wird und direkt die Ebene der Landgerichte die erste Instanz darstellt. Vor den Landgerichten herrscht allerdings der sogenannte Anwaltszwang, sodass sich die Parteien nicht selbst vertreten dürfen. Die Vertretung muss ein zugelassener Anwalt übernehmen.

Das Landgericht München hat zwei Standorte, die funktional voneinander getrennt sind. Für uns im Musikrecht ist ausschließlich das Landgericht München I in der Prielmayerstraße zuständig. Innerhalb des Landgerichts sind die Zuständigkeiten grob nach Rechtsgebieten aufgeteilt. Für Urheberrecht sind zuständig die 7., 21., 26., 33., 37., 42. sowie die 44. Zivilkammer. Ebenso werden dort Streitigkeiten aus dem unlauteren Wettbewerb wie auch Markensachen und dergleichen verhandelt.

Die nächsthöhere Instanz ist dann das OLG München. Hier sind der 6. Zivilsenat und der 29. Zivilsenat zuständig für Rechtsstreits in Urhebersachen, in Sachen des unlauteren Wettbewerbs und Verlagsrecht u.a.. Die Aufteilung erfolgt hier nach den Anfangsbuchstaben der Beklagten. Während vor dem 29. Zivilsenat noch Design- und Geschmacksmusterrecht verhandelt wird, ist der 6. Zivilsenat allein für Markensachen zuständig – soweit nicht das DPMA, welches gleichsam seinen Sitz in München hat.

Der BGH mit Sitz in Karlsruhe ist die daraufhin nächsthöhere Instanz.

Musikrecht vor dem OLG München:
Keine Sittenwidrigkeit bei Musikverlagsverträgen wegen marktüblicher Gepflogenheiten

Das OLG München hatte in neuerer Rechtsprechung die Zukunft der Musikverlagsbranche in den Händen. Was hier dramatisch klingt, ist allerdings wahr. Denn wäre das Urteil anders ausgefallen, hätte es lawinenartig Klagen wegen Sittenwidrigkeit von Musikverlagsverträgen gegeben.

Hintergrund sind Urheber musikalischer Werke, die in den 1960er Jahren Musikverlagsverträge mit der Klägerpartei geschlossen hatten. Der Inhalt regelte Leistungspflichten des Verlegers in handelsüblicher Weise gegen die Übertragung von nahezu allen Nutzungsrechten bis 70 Jahre nach dem Tod des Autoren und individuell vertraglich ausgehandelte (!) Beteiligungen an GEMA-Einnahmen. Die nicht-pauschale Beteiligung des Verlegers sei hier nur deshalb erwähnt, weil diese ansonsten nach aktueller Rechtsprechung tatsächlich unzulässig wäre (vgl. OLG München, 13.12.2013, 6 U 2492/12; bestätigend der BGH zum ergänzenden Auskunftsanspruch am 21.04.2016, I ZR 198/13).

Die Künstler hatten ihre Musikverlagsverträge außerordentlich mit dem Vorwurf der Sittenwidrigkeit gekündigt – wogegen der Verleger nun geklagt hatte. Besonders zwei Punkte wurden als Auswuchs krassen Missverhältnisses angesehen: die Übertragung der Nutzungsrechte für 70 Jahre post mortem auctoris (lat.: nach dem Tod des Autoren) und die sehr umfangreiche Einräumung und Übertragung von Nutzungsrechten. Zu Letzterem zählten im erweiterten Sinne auch die Einnahmen, die über die GEMA generiert wurden. Allerdings handelt es sich hier nicht um den umstrittenen starren Verlegeranteil der GEMA, sondern um eine individualvertragliche Vereinbarung zwischen Autoren und Verleger, die zwar inhaltlich so ausgestaltet war wie bei der unzulässigen Berechnung der GEMA – es nun einmal aber nicht ist. Die Autoren gingen von einem Knebelvertrag aus. Da dieser allerdings weder in den Punkten der üblichen Schutzfristen post mortem aus dem Urheberrecht, noch wegen anderer krasser Missverhältnisse nicht marktüblich waren, konnte nicht wegen Sittenwidrigkeit außerordentlich gekündigt werden (vgl. OLG München, 21.03.2019, 29 U 2854/18).

Was aus anwaltlicher Sicht aus diesem Urteil gezogen werden kann, ist die enorme Wichtigkeit von gut und bedacht verhandelten Verträgen mit den Akteuren der Musikbranche. Bis auf ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis gibt es unter Umständen kaum Gründe, diese einseitig als „Knebelvertrag“ wahrgenommenen Verträge aufzukündigen.

 

Wir empfehlen daher die Vertragsprüfung durch einen Anwalt für Musikrecht. Wir stehen Ihnen mit Expertise und einem objektiven Blick auf die Dinge zur Seite.

Anwalt für Musikrecht in München:
Warum BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte Ihr richtiger Ansprechpartner sind

Das Musikrecht ist durch seine vielen Teildisziplinen ein dynamisches Rechtsgebiet, das sich stetig weiterentwickelt – nicht zuletzt durch technische Fortschritte und Rechtsprechung, die sich diesen Entwicklungen stetig neu anpassen muss. Daher sind neben juristischer Expertise in den Kerngebieten auch ein ausgeprägtes Verständnis und Interesse für die Musikbranche und ihre Akteure essenziell.

Mit unseren Kanzleistandorten in Berlin, der Stadt mit pulsierender Musik- und Kreativszene, sind wir Schnelllebigkeit, kreatives Denken und musikrechtliche Anliegen auf allen Ebenen gewöhnt. Egal, ob Label oder Artist: Wir legen großen Wert darauf, die individuellen Anliegen unserer Mandanten genau zu erfassen und in Sonderfällen ggf. in rechtsgebietsübergreifender Teamarbeit zügig und effizient zur Seite zu stehen. Durch die Zusammenarbeit mit (Fach-)Anwälten mit unterschiedlichen Spezialisierungen bieten wir so eine ganzheitliche Vertretung, die den vielschichtigen Herausforderungen des Musikrechts gerecht wird.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zum Anwalt für Musikrecht Ihres Vertrauens auf

Wenden Sie sich für weitere Fragen zum Musikrecht gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in einem unserer Kanzleistandorte in Berlin, Hamburg oder München.

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