Verkehrsaufbauseminar für Fahranfänger

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Startseite » Rechtsanwalt für Verkehrsrecht » Verkehrsaufbauseminar für Fahranfänger

Die Fahrprüfung ist geschafft und man bekommt endlich seinen Führerschein. Sie können es kaum abwarten, mit einem Auto durch die Stadt zu fahren und nicht mehr mit etlichen Personen auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen zu sein.

Nach einigen Tagen finden Sie plötzlich einen Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten. Der Vorwurf lautet: Missachten einer roten Ampel. Das ist ja nicht schlimm, denkt man sich, dann zahl ich halt das Bußgeld und kann ruhig weiter mit dem Auto fahren. Aber ist das so?

Bei bestimmten Verkehrsordnungswidrigkeiten kann es sein, dass Fahranfänger ein Aufbauseminar ablegen müssen.

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Kanzlei für Verkehrsrecht für Sie da:

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Verkehrsrecht?

  • Top Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft gegenüber Behörden und Gerichten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit und persönliche Betreuung

Wann muss ich zum Verkehrsaufbauseminar?

Ein Verkehrsaufbauseminar, auch als Aufbauseminar, Nachschulung oder Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) bekannt, bezeichnet Fahrschullehrgänge, die bei Fahranfängern wegen bestimmter Verstöße vom Straßenverkehrsamt angeordnet wird.

Dann heißt es: Zurück in die Schule, denn die Aufbauseminare werden von lizensierten Fahrschulen betreut. Dabei gibt es wie bei der Fahrprüfung einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Der Theorieteil dauert 135 Minuten, aufgeteilt in 4 Sitzungen und der praktische Teil dauert mindestens 30 Minuten, in Form einer Beobachtungsfahrt.

Ziel des Aufbauseminar ist mit den Teilnehmern ihre Verstöße zu besprechen und zukünftige Verstöße zu verhindern.

Neben dem Aufbauseminar gibt es noch das sogenannte Fahreignungsseminar. Das betrifft Fahrer, die schon aus der Probezeit raus sind, sich aber grob Verkehrswidrig verhalten haben und bei denen mindestens 1 Punkt in Flensburg registriert wurde.

Das Fahreignungsseminar kann man freiwillig als Punktabbau nutzen, solange man nicht mehr als 5 Punkte im Konto hat.

Ist die Teilnahme an einem Verkehrsaufbauseminar als Fahranfänger Pflicht?

Bei bestimmten Verstößen ist das Aufbauseminar für Fahranfänger Pflicht.

Verstöße von Fahranfängern im Straßenverkehr werden in A-Verstößen und B-Verstößen unterteilt.

Was sind A-Verstöße als Fahranfänger im Straßenverkehr?

A-Verstöße sind schwerwiegende Verstöße, bei dem schon mit der ersten Zuwiderhandlung ein Aufbauseminar abgelegt werden muss.

Ein A-Verstoß ist zum Beispiel:

Was sind B-Verstöße als Fahranfänger im Straßenverkehr?

B-Verstöße sind weniger schwerwiegende Verstöße. Erst bei der 2. Zuwiderhandlung muss ein Aufbauseminar abgelegt werden.

Ein B-Verstoß ist zum Beispiel:

  • Missbrauch von Kennzeichen
  • Mit abgenutzten Reifen gefahren
  • Falsch auf der Autobahn oder auf Kraftfahrtstraße geparkt
  • Ein Kraftfahrzeug unerlaubt benutzt
  • Personen beim Abbiegen oder Personen in Haltestellen gefährdet oder behindert
  • Hauptuntersuchung 8 Monate lang verzögert

Wieviel kostet ein Verkehrsaufbauseminar? 

Sie müssen zwischen 200 und 500 EUR zahlen. Die genauen Kosten sind je nach Umgebung unterschiedlich.

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Foto: ©Door Coloures-Pic – stock.adobe.com

Verkehrsaufbauseminar bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch

Hier gibt es ein besonderes Seminar. Es gibt ein Vorgespräch mit Verkehrspsychologen, 3 Unterrichtseinheiten von jeweils 180 Minuten innerhalb von 2 bis 4 Wochen. Dabei müssen die Teilnehmer auch Kursaufgaben machen.

Muss ich das Verkehrsaufbauseminar direkt machen?

Es gibt bei der Anordnung des Aufbauseminars Fristen. In dieser Frist müssen Sie dann das Aufbauseminar abschließen (Meistens innerhalb 2 Monate).

Was muss ich beachten, nachdem ich das Verkehrsaufbauseminar beendet habe?

Man bekommt eine Bescheinigung, dass man das Aufbauseminar abgeschlossen hat. Diese Bescheinigung muss man innerhalb einer bestimmten Frist beim Bürgeramt vorlegen oder postalisch zusenden. Sonst wird der Führerschein so lange entzogen, bis die Bescheinigung vorgelegt wird.

Wie oben kurz erläutert, würde man seinen Führerschein entzogen bekommt, bis man eine Bescheinigung vorlegt. Man kann auch nicht nach nur ein paar Theoriestunden abbrechen und später das Seminar fortsetzen.

Was passiert, wenn man nach dem Aufbauseminar nochmal gegen Verkehrsregeln verstoße?

Es gibt dann zwar keine erneute Pflicht zur Ablegung eines Aufbauseminars, jedoch gibt es andere Konsequenzen.

Zum einen bekommt man eine schriftliche Warnung. Es wird von der Behörde geraten, innerhalb von 2 Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Die Teilnahme ist aber ganz freiwillig. Sollte man aber in den 2 Monaten einen A-Verstoß oder 2 B-Verstöße verursachen dann wird die Fahrerlaubnis (Nicht nur der Führerschein!) entzogen. Nach frühstens 3 Monaten darf die Fahrerlaubnis dann neu erteilt werden.

Manchmal kann es auch sein, dass man eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU – umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt) braucht, um eine Fahrerlaubnis wiedererteilt zu bekommen. Das ist zum Beispiel bei Trunkenheitsfahrt wegen mehr als 1,6 Promille erforderlich.

Sollten Sie in der Probezeit einen Bußgeldbescheid oder eine Anordnung zur Teilnahme an einem Verkehrsaufbauseminar erhalten haben, wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Bei Erhalt eines Bußgeldbescheids wird der Anwalt für Verkehrsrecht bei der Verteidigung im Blick haben, möglichst eine Anordnung eines Verkehrsaufbauseminars zu verhindern. Auch kann ein Anwalt für Verkehrsrecht prüfen, ob die Anordnung zur Teilnahme an einem Verkehrsaufbauseminar rechtmäßig ist und Sie entsprechend über Ihre Möglichkeiten beraten.

VIDEO:

Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten? – Was es jetzt zu beachten gilt

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