Prüfungsrecht und Prüfungsanfechtung
im Schulrecht und Hochschulrecht
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der BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte
Kanzlei für Prüfungsrecht aus Berlin, Hamburg und München
Schnell zum Inhalt:
Im Prüfungsrecht geht es um die Anfechtung von Prüfungsleistungen. Viele Mandanten kommen zu uns mit nicht bestandenen oder nicht zufriedenstellenden Prüfungsergebnisse. Unabhängig ob es um den MSA, das Abitur, die Studienklausuren oder das Staatsexamen. Ein Nichtbestehen oder ein schlechtes Ergebnis kann sich stark auf die weitere berufliche Laufbahn auswirken. Aus der Erfahrung von mehr als 3.000 verwaltungsrechtlichen Verfahren wissen wir genau mit anstehenden Herausforderungen der prüfungsrechtlichen Streitigkeiten umzugehen. Unsere Mandanten danken es uns mit durchgehend positiven Bewertungen.
Aus unseren zwei berliner Standorten in Berlin Köpenick und Berlin Charlottenburg sowie in Hamburg und Berlin vertreten wir Sie bundesweit im Prüfungsrecht mit Schwerpunkt in den Regionen Berlin-Brandenburg, Hamburg und München.
Die Vorteile unserer Anwälte im Prüfungsrecht auf einen Blick:
- Kompetenz und Erfahrung aus mehr als 3.000 verwaltungsrechtlichen Verfahren
- Top-Bewertungen unserer Mandanten
- Fingerspitzengefühl beim Umgang mit den Behörden
- Anwalt für Verwaltungsrecht
- Faire und transparente Kosten
- Zwei Standorte in Berlin Köpenick und Berlin am Kudamm, sowie in Hamburg und München für kurze Wege
Im folgenden haben wir für Sie wichtige Informationen zum Prüfungsrecht zusammengestellt. Zum einen mit Hinweisen und Tipps zum Prüfungsrecht im Schulrecht und folgend im Prüfungsrecht zum Hochschulrecht.
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Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in unseren Standorten in Berlin, Hamburg und München. Wir stehen Ihnen effizient mit jahrelanger Expertise zur Verfügung.