Anwalt für
Beamtenrecht aus Berlin
Anwalt für Konkurrentenklage, negative Beurteilung, Dienstunfähigkeit, Ruhestand und mehr
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Von der Bewerbung, der Einstellung über Anträge auf Genehmigung einer Nebentätigkeit und Disziplinarverfahren bis hin zum Vorgehen gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in Berlin, stehen unsere Anwälte für Beamtenrecht aus Berlin Ihnen fest mit Engagement und Kompetenz zur Seite, vertreten und verteidigen Ihre Rechte in Konflikten mit Ihrem Dienstherrn.
Anwalt Beamtenrecht Berlin vertritt Sie vor dem Verwaltungsgericht Berlin, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Berlin hat ein zentrales Verwaltungsgericht in Berlin Moabit in der Kirchstraße. Ebenso ist in Berlin das für Berlin und Brandenburg zuständige Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ansässig.
Mit unserem Hauptstandort in der Hauptstadt sind unsere Anwälte für Beamtenrecht aus Berlin bestens mit den Gepflogenheiten inklusive der zu beachtenden Besonderheiten vor den Verwaltungsgerichten, aber auch den Berliner Behörden vertraut und wissen Ihre Rechte bestmöglich zu vertreten und zu verteidigen.
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Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Anwälte für Beamtenrecht aus Berlin für Sie da:
- Einstellung in das Beamtenverhältnis: Ablehnung der Bewerbung und Konkurrentenklage in das Beamtenverhältnis in Berlin
- Disziplinarverfahren als Beamter in Berlin
- Vorgehen gegen dienstliche Beurteilung als Beamter in Berlin
- Versagen der Beförderung im Beamtenverhältnis Berlin
- Vorgehen gegen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in Berlin
Was sind die Vorteile unserer Kanzlei für Beamtenrecht Berlin?
- Kompetenz und Erfahrung aus mehr als 3.000 Verfahren
- Anwälte für Verwaltungsrecht und Prof. Dr. sowie promovierte Anwältin im Team
- Top-Bewertungen unserer Mandanten für unsere Leistungen im Beamtenrecht
- Faire und transparente Kosten
- Bundesweite Betreuung im Beamtenrecht
- Zwei Standorte in Berlin Köpenick und Berlin am Kudamm für kurze Wege
Das sagen unsere Mandanten über unsere Anwälte im Beamtenrecht aus Berlin:
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Wo finden Sie unsere Anwälte für Beamtenrecht aus Berlin?
Für möglichst kurze Wege sind Beratungen durch unsere Anwälte für Beamtenrecht aus Berlin an unseren beiden Standorten Berlin Köpenick und Berlin Kudamm möglich. Beratungen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich: Rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine Mail und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.
Berlin-Köpenick:
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte
Bahnhofstraße 17
12555 Berlin
Telefon: +49 30 51302682
E-Mail: [email protected]
Berlin-Charlottenburg:
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 11
10719 Berlin
Telefon: +49 30 51302682
E-Mail: [email protected]
Ablehnung Einstellung als Beamter, Entlassung als Beamter und Co – muss ich direkt klagen?
Wie Sie gegen eine Entscheidung Ihres Dienstherrn vorgehen können, hängt für Berliner Beamte vor allem davon ab, um welche Angelegenheit es sich handelt.
Je nach Streitigkeit müssen Sie zunächst Widerspruch gegen den Verwaltungsakt (in der Regel ein Bescheid, z.B. ein Ablehnungsbescheid oder eine Entlassung oder die dienstliche Beurteilung), einlegen.
Wichtig: Widerspruch muss binnen eines Monats eingelegt werden! Die Frist muss unbedingt eingehalten werden, sonst wird der Verwaltungsakt bestandskräftig. Sprich: er kann von Ihnen dann nicht mehr rechtlich angegriffen werden.
Widerspruch müssen Sie bzw. Ihr Anwalt für Beamtenrecht in Berlin nicht einlegen, wenn es um „die Auswahl und Ernennung bei der Bewerbung um eine Beamtenstelle“, „die dienstliche Beurteilung“ oder die „Entscheidung über die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand“ (§ 93 Abs.1 Landesbeamtengesetz Berlin) geht.
Aber Achtung: Auch in Angelegenheiten, bei denen Sie keinen Widerspruch einlegen müssen, muss die Klagefrist beachtet werden. Ist zunächst Widerspruch zu erheben, so ist dies „nur“ ein vorgeschaltetes Verfahren vor einer Klage. Bestenfalls gibt die Behörde schon im Widerspruchsverfahren dem widersprechenden Beamten statt, sodass Sie gar nicht erst zu Gericht müssen.
Hat der Widerspruch aber keinen Erfolg, so kann grundsätzlich (wichtig: Frist!) geklagt werden beim Verwaltungsgericht.
Das klingt nun schon recht kompliziert und vor allem müssen bereits hier Berliner Besonderheiten im Beamtenrecht beachtet werden. Es empfiehlt sich daher, einen mit den Besonderheiten des Berliner Beamtenrechts vertrauten Anwalts für Beamtenrecht Berlin zu wenden. Dieser weiß, wie Sie am besten vorgehen können, kann Ihr Begehren gegenüber Dienstherrn und Gericht fundiert begründen und achtet auch auf die Einhaltung der Fristen, nachdem Sie den Anwalt für Beamtenrecht Berlin beauftragt haben.
Anwalt Beamtenrecht Berlin bei Bewerbung auf eine Stelle als Beamter
Schon bei der Bewerbung auf eine Stelle als Beamter kann Schwierigkeiten mit sich bringen, Hürden, die es zu bewältigen gilt.
Melden Sie sich gerne bei uns als Kanzlei für Beamtenrecht aus Berlin, wenn Ihnen der Zugang zu Ihrem Traumjob verwehrt wird.
Anwalt Beamtenrecht Berlin bei Ablehnung der Einstellung als Beamter – was kann ich tun?
In bestimmten Grenzen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, kann die Ablehnung der Einstellung als Beamter oder auch die Ablehnung der Ernennung in das Beamtenverhältnis rechtlich angegriffen werden.
Wurde einem Konkurrenten (einem anderen Bewerber) der Vorrang eingeräumt, so gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, dessen Einstellung anzugreifen (anzufechten) und zugleich einen eigenen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung geltend zu machen.
Wichtig: Hier sind enge Fristen zu beachten. Es gilt nämlich nur eine Frist von 14 Tagen, binnen derer Sie Rechtsschutz suchen müssen. Melden Sie sich in so einer Konstellation also besonders zeitnah an einen Anwalt für Beamtenrecht aus Berlin.
Anwalt Beamtenrecht Berlin hilft bei Beförderung im Beamtenverhältnis
Unsere spezialisierten und erfahrenen Anwälte für Beamtenrecht aus Berlin helfen Ihnen auch bei der Gewährleistung Ihrer Rechte im Rahmen einer (angestrebten) Beförderung. Zwar besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Beförderung. Sie haben aber durchaus einen Anspruch auf bewertungsfehlerfreie Entscheidung über die Beförderung (Bewerbungsverfahrensanspruch) (hier nur Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 20.09.2012 – 7 L 197-12; Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 15.07.2015 – 7 L 203.15). Der Dienstherr muss sich an bestimmte Vorgaben halten, die Einhaltung bestimmter Kriterien beachten. Im Rahmen dieser kann er nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.
Ihr Anwalt für Beamtenrecht aus Berlin kann eine entsprechende Entscheidung rechtlich überprüfen, beispielsweise ob die Vorgaben für die Beförderungsauswahl eingehalten wurden, dass keine Auswahl im Rahmen einer unzulässigen Topfwirtschaft erfolgt und einiges mehr (zur grundsätzlich unzulässigen Topfwirtschaft vgl. z.B. VG Berlin, Beschluss v. 20.09.2012 – 7 L 197.12 m.w.N.).
Maßgebliche Kriterien für eine Beförderung sind dabei Eignung, Befähigung und fachliche Leistung (vgl. Art. 33 Abs.2 GG).
Ihr Anwalt für Beamtenrecht aus Berlin wird zunächst Akteneinsicht beantragen und Sie auf dieser Grundlage über die rechtlichen Möglichkeiten, gegen die Ablehnung vorzugehen, und deren Erfolgsaussichten beraten.
Als Beamter einen Nebenjob ausüben? Anwalt Beamtenrecht Berlin hilft bei Genehmigung Nebentätigkeit durch Dienstherrn
Als Berliner Beamter nebenher TikTok Star? Hier ist gegebenenfalls eine Genehmigung des Dienstherrn für die Ausübung einer Nebentätigkeit erforderlich. Wird diese versagt, stellt sich die Frage, ob der Traum der social media Präsenz nun geplatzt ist? Gegen die Versagung einer Genehmigung einer Nebentätigkeit kann grundsätzlich rechtlich vorgegangen werden. In Berlin muss hier zunächst vor einer etwaigen Klage Widerspruch bei der zuständigen Behörde eingelegt werden.
Wie hier die Erfolgsaussichten bestehen und welche Möglichkeiten es gibt, erklärt Ihnen ausführlich und angepasst an Ihren Fall Ihr Anwalt für Beamtenrecht Berlin.
Die Versagung kann auch mit dem Vorwurf einer Verletzung der Dienstpflichten einhergehen – so ein Fall, den das Verwaltungsgericht Berlin (Urteil v. 18.03.2024 – 36 K 389/22) zu entscheiden hatte: Ein Polizeioberkommissar betrieb ein TikTok Profil, in dem er seine Tätigkeit als Polizist thematisierte. Dieser führte (unter anderem) in einer wohl recht vertrauten Art ein Live Interview mit einem Beschuldigten eines in der Öffentlichkeit bekannten laufenden Strafprozesses über eben diesen Strafprozess und gab sich dort auch als Polizist zu erkennen (Tragen eines T-Shirts mit der Aufschrift „Polizei“). Daraufhin wurde ihm die Genehmigung der Nebentätigkeit in Bezug auf sein TikTok Profil untersagt. Das Verwaltungsgericht bestätigte eine Verletzung der Pflicht des Beamten, „das Ansehen der Polizei und Disziplin zu wahren und sich rückhaltlos für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und für den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung […] einzusetzen“ (VG Berlin Urteil v. 18.03.2024 – 36 K 389/22).
Sollten Sie zum Beispiel einen Ablehnungsbescheid von Ihrem (künftigen) Dienstherren erhalten haben, mit einem Disziplinarverfahren als Berliner Beamter konfrontiert sein oder sonstige rechtliche Probleme als Beamter in Berlin haben, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei für Beamtenrecht aus Berlin. Wir stehen Ihnen mit unserer Fachexpertise zur Seite und unterstützen Sie in allen Verfahrenslagen als Anwälte für Beamtenrecht Berlin.
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Wenden Sie sich für weitere Fragen gerne an unsere Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin per Telefon, per Videoanruf oder vor Ort in unseren Standorten in Berlin, Hamburg und München. Wir stehen Ihnen effizient mit jahrelanger Expertise zur Verfügung.