Anwalt Schulrecht
Kanzlei für Bildungsrecht Berlin, Hamburg & München
Schulplatzklage, Prüfungsrecht, Disziplinarverfahren
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Kanzlei für Schulrecht aus Berlin, Brandenburg, Hamburg und München. Erfolgreich Schulplatz einklagen
Im Schulrecht geht es um die Wahrnehmung der Rechte Ihrer Kinder im schulischen Kontext. Unsere Kanzlei hat sich auf das Bildungsrecht spezialisiert und vertritt Sie gleichermaßen mit Entschlossenheit und Fingerspitzengefühl beim Einklagen des Schulplatzes, Widerspruchverfahren gegen zugewiesenen Schulplatz oder Ablehnung des Schulplatzes. Aus der Erfahrung von mehr als 3.000 verwaltungsrechtlichen Verfahren wissen wir genau mit anstehenden Herausforderungen der schulrechtlichen Streitigkeiten umzugehen. Unsere Mandanten danken es uns mit durchgehend positiven Bewertungen. Als Anwalt im Schulrecht mit Sitz in Berlin, Hamburg und München ist es die Kombination aus den rechtlichen Kenntnissen und dem zielgenauen Vorgehen um schulischen Kontext, was den Erfolg in der Schulplatzklage ausmacht.
Die Kosten für eine Übernahme besprechen wir bereits im telefonischen Erstkontakt fair und transparent. Dem Anwalt im Schulrecht ist dabei stehts wichtig die individuellen Zielstellungen eines Vorgehens mit Ihnen zu erarbeiten.
Aus unseren zwei Berliner Standorten in Berlin Köpenick und Berlin Charlottenburg sowie unseren Standort im Herzen Hamburgs und München vertreten wir Sie im Schulrecht, um einen Platz an der Wunschschule zu erlangen.
Die Vorteile unserer Anwälte im Schulrecht auf einen Blick:
- Kompetenz und Erfahrung aus mehr als 3.000 verwaltungsrechtlichen Verfahren
- Top-Bewertungen unserer Mandanten
- Fingerspitzengefühl beim Umgang mit den Behörden
- Kanzlei für Verwaltungsrecht
- faire und transparente Kosten
- Zwei Standorte in Berlin Köpenick und Berlin am Kudamm sowie in Hamburg und München für kurze Wege
Schulplatz einklagen: Typische Fallgestaltungen für Anwalt im Schulrecht – Wo kann der Anwalt im Schulrecht helfen?
Das Schulrecht ist thematisch vielfältig, wie die Schule selbst. Es beginnt mit der Wahl der Schule, wo wir Sie beim Erhalt eines Platzes in der Wunschschule unterstützen.
- Ratgeber: Schulplatz erfolgreich einklagen – Dein Weg zur Wunsch-Grundschule und den weiterführenden Schulen
- Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in zugewiesener Schule mangelhaft – Erfolgreich den Wunschschulplatz einklagen
- Informationen zum Prüfungsrecht – ungerechte Benotung
1. Die Schulplatzklage – Weg zur Grundschule und zu den weiterführenden Schulen
Das Schulgesetz sieht vor, dass Eltern Ihre Schüler im Umkreis Ihres Wohnortes an einer Schule anmelden. Meistens stehen den Eltern verschiedene Schulen zur Auswahl. Schon bei der Aufnahme an die gewünschte Grundschule kann es sein, dass diese aufgrund der hohen Nachfrage nicht genügend Aufnahmekapazität bietet und einige Schüler abgelehnt werden. Schüler haben in Deutschland das Recht auf Bildung, jedoch bedeutet dies nicht, dass der Schüler an seiner gewünschten Schule diese Bildung erhält. Wenn Sie Anspruch auf einen Platz in einer bestimmten Schule erheben möchten, setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung. Je eher Sie sich melden und mit unseren Anwälten über das ideale Vorgehen beraten, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, den Schulplatz erfolgreich einzuklagen. Wir erläutern Ihnen die rechtlichen Vorgaben bei der Vergabe der Schulplätze an den Schulen und besprechen die Möglichkeiten einer Schulplatzklage, deren Chancen und natürlich auch die zu erwartenden Kosten. Auch beim Übergang auf die weiterführende Schule besteht die Möglichkeit für den Anwalt im Schulrecht, die Aufnahme an der gewünschten Schule rechtlich durchzusetzen.
Weitere Informationen zur Schulplatzklage finden Sie hier: Schulplatzklage oder unverbindliche Anfragen.
2. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Bei schulischen Fehlverhalten der Schüler sind in den Schulgesetzen der Länder Erziehungsmaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen vorgesehen. Beispiele sind etwa
- der mündliche Tadel,
- der schriftliche Verweis,
- der Ausschluss vom Unterricht oder der Klassenfahrt,
- die Umsetzung in die Parallelklasse oder
- gar die Überweisung an eine andere Schule.
Je früher sich die Eltern in solchen Verfahren anwaltlichen Rat holen, umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass die Angelegenheit ohne eine Maßnahme geklärt werden kann oder zumindest eine relativ geringe Maßnahme für den Schüler verhängt wird. Der Anwalt für Schulrecht hat auch stets die möglichen langfristigen Folgen einer verhängten Schulmaßnahme im Blick.
Hier finden Sie weitere Informationen zu schulischen Disziplinarverfahren. Unsere Anwälte begleiten Sie in allen Belangen des Schulrechts.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema: Wann ist mein Kind verpflichtet, zur Schule zu gehen? – Befreiung von Schulpflicht.
3. Prüfungsrecht – Klausuren, MSA und das Abitur vom Anwalt für Schulrecht prüfen lassen
Der Unterricht ist ein Teilbereich im Schulrecht. Die Lehrer und Lehrerinnen haben die Aufgabe eine Einschätzung der Leistung und Fähigkeiten der Schüler zu geben. Diese spiegelt sich bereits ab der ersten Klasse in den Schulnoten der Schülerinnen und Schüler wieder. Fühlt sich die Schülerin oder der Schüler in einem Unterrichtsfach von dem Lehrer oder Lehrerin ungerecht benotet, können wir helfen. Nicht immer kann der Schüler sich gegen jede Note rechtlich zur Wehr setzen. Ist jedoch die Versetzung gefährdet oder handelt es sich um eine Note auf dem Abschlusszeugnis, können rechtliche Schritte mittels spezialisiertem Anwalt vorgenommen werden und der Sachverhalt überprüft werden. Gleiches gilt natürlich für die Prüfung zum Mittleren Schulabschluss oder die Abiturprüfung. Als Anwälte im Schulrecht stehen wir Eltern und Schülern bei Problemen im Umgang mit Schulen zur Seite.
Weitere Informationen zum Prüfungsrecht im Bereich Schule erhalten Sie hier: Prüfungsrecht
Mandatserteilung für die Anwälte im Schulrecht aus Berlin, Hamburg & München
Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST steht Ihnen in allen Fragen zum Schulrecht beratend zur Seite. Wir vertreten Ihre Interessen bzw. die Interesse der Schüler und Eltern sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Gern können Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail schildern oder einen Beratungstermin in einem unserer Berliner Standorte oder in Hamburg/ München vereinbaren. Wir sprechen dann das weitere Vorgehen ab und erläutern Ihnen Chancen und Kosten des Verfahrens im Schulrecht. Die Mandatsunterlagen können gern auch per E-Mail ausgetauscht werden.
Typische Tätigkeitsschwerpunkte im Schulrecht:
Worum geht es im Schulrecht allgemein?
Sollten Sie das Gefühl haben, dass eine Regelung des Schulrechts nicht korrekt auf Ihre Situation angewendet wurde, steht Ihnen der Weg des gerichtlichen Rechtsschutzes offen. Wir stehen Ihnen dabei beratend zur Seite und vertreten Ihre Interessen; sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich.
Das Schulrecht beinhaltet das Schulgesetz der jeweiligen Landesregierung und die Verordnungen der Verwaltung. Sämtliche Sachverhalte in Zusammenhang mit den Grund- oder weiterführenden Schulen sind im Schulrecht geregelt. Es umfasst aber auch die Rechtsbeziehungen zu Berufsschulen oder Abend-Schulen.
Regelungsgegenstand ist dabei insbesondere die mit der Schule bzw. dem Schulbetrieb zusammenhängenden Rechte und Pflichten der Schüler, Lehrer, Eltern aber auch der Schulaufsicht oder den Schulträgern. Teilbereiche im Schulrecht sind unter anderem Schulträgerschaften, wie die Genehmigen von privaten Schulen, die Schulorganisation, der Unterricht, worunter auch Leistungsbeurteilung und Ordnungsmaßnahmen fallen, die Rechte und Pflichten der Schüler, das Dienstrecht für Lehrer sowie auch die Mitwirkung der Schüler und Eltern am Schulbetrieb.
In Deutschland hat jedes Kind das Recht auf Bildung, trotzdem gibt es kein einheitliches bundesweites Schulrecht. Im Bereich des Schulwesens haben die Länder die Kulturhoheit inne. Damit ist Schulrecht auch gleich Landesrecht. Die Länder sind primär für die Gesetzgebung und die Verwaltung zuständig. Die Gesetze der Bundesländer sind in weiten Teilen gleich aufgebaut. In einigen Bereichen existieren jedoch Besonderheiten. Der im Bildungsrecht spezialisierte Anwalt für Schulrecht kann Ihnen jedoch schnell die in Ihrem Fall einschlägigen Rechtsnormen benennen.
Gerne können Sie auch einen kurzfristigen Termin an einem unserer Berliner Standorte vereinbaren. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Schulrecht und unsere tiefgreifenden Kenntnisse aller Verordnungen im Schulgesetz sowie der Chancen und Möglichkeiten die Eltern und Schüler im Schulrecht haben.