Anwalt Schulrecht: Schulplatz einklagen
Anwalt, Kosten und Rechtsschutzversicherung – was hilft, um den Schulplatz erfolgreich einzuklagen
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Mit dem Anwalt den Schulplatz einklagen – Wie kommt mein Kind an die Wunschschule? Egal ob Hamburg, Berlin oder München – wir sind vor Ort!
Schnell zum Inhalt:
- Ratgeber: An welcher Grundschule muss ich mein Kind anmelden? Platz in Wunschschule erhalten – Ablehnung Schulplatz
- Checkliste: Widerspruch für Schulplatz einlegen und Schulplatz einklagen, wie geht das?
- Kann ich mich Ummelden, um in einen anderen Einschulungsbereich zu kommen? So rät es der Anwalt im Schulrecht – Schulplatz einklagen
- Was muss ich bei der Anmeldung in die Sekundarstufe beachten?
- Was kann ich tun, wenn ich am Gymnasium nicht angenommen wurde?
- Erfolgsaussichten der Schulplatzklage mit einem Anwalt für Schulrecht
- Karte: Übersicht über die Bundesländer – Unterschiede beim Einklagen des Schulplatzes
- Schulplatz einklagen und unverbindlich anfragen
An welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden, ist keine leichte Entscheidung. Und schließlich, wenn Sie den Platz nicht bekommen, müssen Sie den Schulplatz einklagen. Manchmal ist es daher ratsam, mit anwaltlicher Hilfe den Schulplatz einzuklagen, Widerspruch gegen den Schulplatz einzulegen und den zugewiesenen Schulplatz abzulehnen. Bei der Wahl der passenden Schule für das eigene Kind sind viele Faktoren zu berücksichtigen. Hat die Schule einen guten Ruf? Auf welche Schule gehen die Freunde des Kindes? Gibt es an der Schule den richtigen Fremdsprachenunterricht oder besondere Schwerpunkte? Kann mein Kind eine „Europaklasse“ (SESB) besuchen? Die Kriterien, nach denen Sie die richtige Schule für Ihren Nachwuchs auswählen, können Sie selbst am besten einschätzen. Als spezialisierte Anwälte für Schulrecht helfen wir Ihnen dabei, Ihr Kind an der Wunschschule unterzubringen.
Wir helfen und unterstützen Sie mit unseren Anwälten bundesweit und unterstützen Sie vor Ort. Mit uns können Sie vor Ort in Berlin den Schulplatz einklagen, in Brandenburg den Schulplatz einklagen, in Hamburg den Schulplatz einklagen, in Bayern und München den Schulplatz einklagen und in Baden-Württemberg den Schulplatz einklagen.
Die Vorteile unserer Anwälte im Schulrecht auf einen Blick:
- Kompetenz und Erfahrung aus mehr als 3.000 verwaltungsrechtlichen Verfahren
- Top-Bewertungen unserer Mandanten
- Fingerspitzengefühl beim Umgang mit den Behörden
- Kanzlei für Verwaltungsrecht
- faire und transparente Kosten
- Zwei Standorte in Berlin Köpenick und Berlin am Kudamm sowie in Hamburg und München für kurze Wege
Ratgeber: An welcher Grundschule muss ich mein Kind anmelden? Platz in Wunschschule erhalten – Ablehnung Schulplatz
Das Schulrecht ist Landesrecht. Jedes Bundesland ist bei der Regelung der Vergabe von Schulplätzen unabhängig, so dass kein einheitliches Recht in Deutschland besteht. Mit uns haben Sie einen Ansprechpartner, der spezielle Kenntnisse des jeweiligen Schulrechts der Länder hat und Ihre Interessen durchsetzen kann. In der Regel wird für Ihr Kind die zuständige Grundschule durch den sogenannten Einschulungsbereich bestimmt. Danach ist der Wohnort maßgeblich für die Schule, auf der Ihr Kind eingeschult wird. Doch wenn diese aus Ihrer Sicht ungeeignet ist, empfiehlt es sich rechtliche Schritte vorzunehmen und den Schulplatz einzuklagen.
Wie kann ich mein Kind an einer anderen Schule als der im Einschulungsbereich anmelden? Widerspruch für Schulplatz einlegen!
Die jeweiligen Schulgesetze sehen Gründe vor, mit denen Eltern ihr Kind an einer Wunschschule anmelden können. Allerdings ist die Aufnahme an beliebten Schulen häufig durch die Platzkapazitäten begrenzt. Sie können gegen den zugewiesenen Schulplatz Widerspruch einlegen. Dann wird jeder Einzelfall i.d.R. vom Schulamt gesondert geprüft. Durch unsere langjährige Erfahrung im Bildungsrecht können wir Ihnen helfen Ihre Gründe zielgenau vorzutragen und Ihre Chancen im normalen Auswahlverfahren erheblich zu verbessern.
Stöbern Sie in den Schulgesetzen Ihres Landes, dort werden die Kriterien meist genannt. Bei der Wahl der Wunschschule gilt es zu beachten, dass unter Umständen für Geschwisterkinder kein bevorzugtes Aufnahmerecht besteht, wenn die ältere Schwester oder der Bruder nicht auf die Schule im Einzugsbereich geht. Sprechen Sie uns unverbindlich an, wenn Sie die Anmeldung trotzdem dort wünschen und klagen Sie sich den Schulplatz für Ihre Tochter oder Ihren Sohn erfolgreich ein.
Schulplatzklage: Kann ich mich Ummelden, um in einen anderen Einschulungsbereich zu kommen? So rät es der Anwalt im Schulrecht
Viele Eltern, insbesondere wenn Sie im Einschulungsbereich einer sogenannten Brennpunktschule liegen, versuchen durch „Scheinanmeldungen“ auf die Wunschschule zu gelangen. Oft führt dies nicht zu der Zuweisung an die Schule der Wahl. Meistens werden diese Maßnahmen zu spät ergriffen. Besser ist es, sich frühzeitig von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Wann sollte ich einen Anwalt im Schulrecht beauftragen, um einen Schulplatz einzuklagen?
Es ist sinnvoll, sich bereits vor der Bewerbung an der Grundschule anwaltlich beraten zu lassen. Wir werden zwar nicht gleich die Bewerbung für Sie übernehmen, können Ihnen aber sagen, worauf es in Ihrem Fall ankommt, welche Fehler zu vermeiden sind, Sie über das Bewerbungsverfahren aufklären und darüber, was sonst noch wichtig ist, damit Ihr Kind am Ende der richtigen Schule zugewiesen wird.
Spätestens wenn Sie einen Ablehnungsbescheid von der Schulbehörde erhalten haben, sollten Sie sich an einen auf das Schulrecht spezialisierten Anwalt wenden. Zwingend ist, dass der Bescheid mit dem jeweils richtigen Rechtsmittel angegriffen wird. In den meisten Fällen ist das der Widerspruch, in einzelnen Bundesländern oder bei einzelnen Schulen kann jedoch gleich eine Klage geboten sein.
Aber wie läuft eine Schulplatzklage ab? Als Anwälte für Schulrecht werden wir zunächst die Vergabe der Plätze an der Schule überprüfen. Dazu bekommen wir Einsicht in die Unterlagen der Schulbehörde und werden die Anzahl der Klassen und deren Besetzung, sowie die Vergabe jedes einzelnen Platzes nachvollziehen. Hierbei können wir immer wieder Unstimmigkeiten aufdecken, die dann zur Freigabe weiterer Plätze führen. Sie müssen also nicht befürchten, jemandem einen Platz wegzunehmen. Wenn daraufhin keine Einigung mit der Schulbehörde möglich ist, können wir den Anspruch für Sie mit der sogenannten Schulplatzklage im gerichtlichen Eilverfahren durchsetzen.
Was kostet es einen Schulplatz einzuklagen?
Über die Kosten für eine Schulplatzklage informieren wir Sie transparent und offen. Tragen Sie sich dazu einfach in unser Kontaktformular ein. Wir arbeiten mit klaren Pauschalen für eine Kostensicherheit und Kostenplanung. Inwiefern die Kosten ganz oder teilweise von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden, klären wir gern mit Ihnen nach der ersten Kontaktaufnahme.
Podcast: DIE ANWALTSSPRECHSTUNDE
Was muss ich bei der Anmeldung in die Sekundarstufe beachten?
Für die Sekundarstufe gilt nicht mehr das Prinzip des Einzugsbereiches, aber die Vergabekriterien sind durch die Bundesländer vorab festgelegt. Wir erläutern nachfolgend, wie Sie auch hier erfolgreich den geeigneten Schulplatz einklagen. Grundsätzlich haben alle Schüler des Bundeslandes die freie Wahl des Gymnasiums, der Gemeinschaftsschule und der Oberschule. Meistens sind die Noten das maßgebliche Kriterium für die Annahme an der Wunsch-Schule. Das Land muss jedoch auch Härtefallregelungen schaffen. Zusätzlich gibt es in der Regel den Geschwisterbonus, wenn eines Ihrer Kinder bereits an der Schule ist.
Wer bei der Anmeldung auf ein bestimmtes Gymnasium, einer Gesamtschule, einer integrierten Sekundarschule seine Chancen erhöhen möchte, sollte sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Als Anwälte im Schulrecht können Ihnen sagen, worauf es in Ihrem Fall ankommt, welche Fehler zu vermeiden sind und was sonst noch wichtig ist, damit Ihr Kind am Ende an der richtigen Schule aufgenommen wird.
Was kann ich tun, wenn im am Gymnasium nicht angenommen wurde?
Spätestens nach Erhalt des Ablehnungsbescheides sollte der im Bildungsrecht spezialisierte Anwalt beauftragt werden. Unsere Rechtsanwälte wissen genau, an welchen Stellen sie besonders intensiv nachforschen und gegebenenfalls nachhaken müssen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Verfahren ohne anwaltliche Unterstützung selten erfolgreich verlaufen, nach Übernahme durch den Anwalt im Schulrecht aber schnell geklärt werden können.
Wie sind die Erfolgsaussichten der Schulplatzklage mit einem Anwalt für Schulrecht?
Mit anwaltlicher Vertretung haben Sie sehr gute Chancen, Ihren Wunschschulplatz zu bekommen. Als auf das Bildungsrecht spezialisierte Anwälte haben wir bereits zahlreichen Kindern den Besuch der Wunschschule, sowohl an Grundschulen als auch an weiterführenden Schulen, ermöglicht. Auch Verfahren an den Staatlichen Europaschulen in Berlin (SESB) haben wir bereits erfolgreich betreut. Unsere langjährige Erfahrung im Schulrecht spielt hier eine entscheidende Rolle. Mit großer Leidenschaft sind wir bundesweit für Sie tätig und beraten Sie gern. Nutzen Sie die Erfahrung von über 3.000 betreuten verwaltungsrechtlichen Verfahren, um die bestmöglichen Bildungsbedingungen für Ihre Kinder zu erreichen.
Übersicht Bundesländer: Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern beim Einklagen des Schulplatzes
Für mehr Informationen einfach Karte anklicken
Schulplatzklage Berlin
Ihr Kind hat keinen Platz an der Wunschschule in Berlin erhalten? Es besteht dennoch die Möglichkeit, dass Ihr Kind einen Platz an dieser Schule bekommt. Gegen eine ablehnende Entscheidung besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines Widerspruchs und einer Schulplatzklage, um den Wunschschulplatz zu erhalten. Unsere Anwälte helfen gerne.
Nähere Informationen zur Schulplatzklage in Berlin erhalten Sie hier.
Schulplatzklage Brandenburg
Sie haben einen Ablehnungsbescheid von der Wunschschule in Brandenburg erhalten? Hiergegen können Sie Widerspruch einlegen. Auch besteht die Möglichkeit in Brandenburg, den Wunschschulplatz einzuklagen.
Nähere Informationen zur Schulplatzklage in Brandenburg erhalten Sie hier.
Schulplatzklage Hamburg
Einen Platz für Ihr Kind an der Wunschschule in Hamburg zu erhalten, kann mit Schwierigkeiten verbunden sein. Gerade Stadtstaaten haben wenig Fläche und viele Einwohner, die um die beliebtesten Schulen buhlen. Aber auch nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids von der Wunschschule in Hamburg, besteht noch die Möglichkeit, dass Ihr Kind einen Schulplatz erhält. Insofern kann es lohnenswert sein, den gewünschten Schulplatz einklagen zu lassen und unsere Anwälte zu kontaktieren.
Nähere Informationen zur Schulplatzklage in Hamburg erhalten Sie hier.
Schulplatzklage Bayern: Erfolgreich den Schulplatz in München einklagen
Durch den Erhalt eines Ablehnungsbescheids von der Wunschschule in Bayern sowie insbesondere in Städten wie München, Augsburg, Nürnberg oder Regensburg muss noch nicht das letzte Wort gesprochen sein. Es besteht die Möglichkeit, sich hiergegen zu wehren und einen Anspruch Ihres Kindes auf Aufnahme in die Wunschschule in Bayern geltend zu machen. Klagen Sie jetzt Ihren Schulplatz in München, Nürnberg oder Augsburg ein.
Nähere Informationen zur Schulplatzklage in Bayern erhalten Sie hier.
Schulplatzklage Baden-Württemberg: Schulplatz in Stuttgart einklagen
Gegen eine ablehnende Aufnahmeentscheidung von der Wunschschule in Baden-Württemberg können Sie vorgehen. Nicht selten finden Fehler im Aufnahmeverfahren an den Schulen statt, die dazu führen können, dass Ihr Kind einen Anspruch auf Aufnahme an der Wunschschule in Baden-Württemberg geltend machen kann.
Nähere Informationen zur Schulplatzklage in Baden-Württemberg erhalten Sie hier.
Schulplatzklage Saarland
So bedeutsam die Wahl einer passenden Schule ist, so schwierig kann sie sich gestalten. Insbesondere läuft der Aufnahmeprozess an der Wunschschule im Saarland nicht immer so reibungslos ab, wie man sich das erhofft. Gegen einen Ablehnungsbescheid von der Schule kann aber vorgegangen werden.
Nähere Informationen zur Schulplatzklage im Saarland erhalten Sie hier.
Schulplatzklage Rheinland-Pfalz: Schulplatz in Trier, Mainz oder Koblenz erfolgreich einklagen
Die Schule begleitet unsere Kinder über eine nicht unerhebliche Zeitspanne hinweg. Haben Sie Ihre Wunschschule in Rheinland-Pfalz gefunden und erhalten aber einen Ablehnungsbescheid, so ist entsprechend die Enttäuschung gegebenenfalls groß. Mit Erhalt eines Ablehnungsbescheids muss aber noch nicht das letzte Wort gesprochen sein. Durch Widerspruch und oder Studienplatzklage besteht noch die Möglichkeit, einen Schulplatz zu erhalten.
Nähere Informationen zur Schulplatzklage in Rheinland-Pfalz erhalten Sie hier.
Schulplatzklage Hessen: Schulplatz in Frankfurt am Main einklagen
Sobald Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es grundsätzlich eine Schule besuchen. Aber kann man sich die Schule aussuchen? Gibt es bestimmte Aufnahmekriterien, die mein Kind erfüllen muss, um angenommen werden? Gibt es die Möglichkeit, einen Schulplatz notfalls einzuklagen? Hier gilt es, Einiges zu beachten.
Nähere Informationen zur Schulplatzklage in Hessen erhalten Sie hier.
Schulplatzklage Thüringen
Sie möchten, dass Ihr Kind eine ganz bestimmte Schule in Thüringen besucht, haben aber einen Ablehnungsbescheid erhalten? Dies kann weiter möglich sein. Gegen diese Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden. Sollte dieser keinen Erfolg herbeiführen, bleibt noch die Möglichkeit einer Schulplatzklage in Thüringen.
Nähere Informationen zur Schulplatzklage in Thüringen erhalten Sie hier.
Schulplatzklage Sachsen
Viele Eltern möchten, dass ihr Kind eine ganz bestimmte Schule besucht. Dies kann z.B. an der guten Anbindung der Schule liegen oder daran, dass die Schule ein bestimmtes Angebot anbietet. Insbesondere wegen der begrenzten Aufnahmekapazitäten der Schulen kann es sein, dass Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten. Doch gegen diesen Ablehnungsbescheid von einer Schule in Sachsen kann vorgegangen werden, sodass Ihr Kind möglicherweise doch noch einen Platz an der Wunschschule in Sachsen erhält.
Nähere Informationen zur Schulplatzklage in Sachsen erhalten Sie hier.
Schulplatzklage Sachsen-Anhalt
Zwar haben grundsätzlich die Eltern (bzw. volljährige Schüler) in Sachsen-Anhalt das Recht, den Bildungsweg zu wählen (§ 34 Abs.1 SchulG LSA), allerdings bedeutet das nicht, dass Ihr Kind automatisch und garantiert einen Platz an der konkret gewünschten Schule bekommt. Allerdings besteht trotz Erhalt eines Ablehnungsbescheids noch die Möglichkeit, dass Ihr Kind einen Platz an der Wunschschule in Sachsen-Anhalt bekommt.
Nähere Informationen zur Schulplatzklage in Sachsen-Anhalt erhalten Sie hier.
Schulplatzklage Nordrhein-Westfalen: Schulplatz in Köln oder Düsseldorf einklagen
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Schüler eine frei gewählte bestimmte Schule in Nordrhein-Westfalen besucht? Gibt es bestimmte Aufnahmekriterien, nach denen die Schulplätze verteilt werden? Wie kann ich mich dagegen wehren, dass mein Kind keinen Platz an der gewünschten Schule erhalten hat? Mit rund 18 Millionen Einwohnern ist Nordrhein-Westfalen das bevölkerungsreichste Land Deutschlands, also kann nicht jedem Kind der gewünschte Schulplatz zugewiesen werden. Doch wie kommt man dennoch an seinen Wunschschulplatz? Hier kann es sinnvoll sein, den Schulplatz einzuklagen.
Nähere Informationen zur Schulplatzklage in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie hier.
Schulplatzklage Niedersachsen: Schulplatz in Hannover einklagen
Trotz Erhalt eines Ablehnungsbescheids von der Wunschschule in Niedersachsen besteht noch die Möglichkeit, dass Ihr Kind einen Platz an dieser Schule erhält. Zum Beispiel können Fehler im Aufnahmeverfahren gegebenenfalls dazu führen, dass Ihr Kind einen Anspruch auf Aufnahme an der Schule geltend machen kann. Insofern kann es lohnenswert sein, den Schulplatz einzuklagen.
Nähere Informationen zur Schulplatzklage in Niedersachsen erhalten Sie hier.
Schulplatzklage Bremen
Im Rahmen eines Widerspruchs und einer Schulplatzklage kann insbesondere geltend gemacht werden, dass Fehler im Rahmen der Verteilung der Schulplätze unterlaufen sind und dass Ihr Kind deshalb einen Anspruch auf Aufnahme an der Wunschschule in Bremen hat.
Nähere Informationen zur Schulplatzklage in Bremen erhalten Sie hier.
Schulplatzklage Schleswig-Holstein
Die Vergabe von Schulplätzen folgt bestimmten Vorgaben, bestimmten Regeln. Aber auch wenn Sie einen Ablehnungsbescheid von Ihrer Wunschschule in Schleswig-Holstein erhalten haben, so kann hiergegen grundsätzlich vorgegangen werden. Hier ist insbesondere an die Möglichkeit einer Schulplatzklage zu denken.
Nähere Informationen zur Schulplatzklage in Schleswig-Holstein erhalten Sie hier.
Schulplatzklage Mecklenburg-Vorpommern
Es gibt bestimmte Gründe, wieso einem Kind ein Platz an einer bestimmten gewünschten Schule verwehrt werden kann. Allerdings bedeutet das nicht, dass jeder Ablehnungsbescheid rechtmäßig ist. Ob Ihr Kind nicht doch ein Recht hat, an der Wunschschule in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen zu werden, kann Gegenstand z.B. einer Schulplatzklage sein.
Nähere Informationen zur Schulplatzklage in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie hier.
Schulplatz jetzt einklagen:
Die Berliner Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema der Schulplatzklage beratend zur Seite und vertritt Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Gerne können Sie zu diesem Zweck einen kurzfristigen Termin an einem unserer Standorte vereinbaren.
Der Bereich des Schulrechts wird betreut von Rechtsanwälten für Verwaltungsrecht.