Schulplatz in Hessen einklagen
Anwalt für Schulrecht: Platz in Wunschschule erhalten und Widerspruch einlegen
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Schulplatz in Hessen einklagen mit Anwalt für Schulrecht:
So gelingt Ihnen das Einklagen von Schulplätzen in Hessen
Schnell zum Inhalt:
Am 1. August eines Jahres werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni desselben Jahres sechs Jahre alt werden. Wenn Sie nicht den gewünschten Schulplatz bekommen, kann eine Klage helfen: Jetzt Schulplatz in Hessen einklagen!
Die Vorteile unseres Anwalts im Schulrecht auf einen Blick:
- Kompetenz und Erfahrung aus mehr als 3.000 verwaltungsrechtlichen Verfahren im Bildungsbereich
- Top-Bewertungen des Anwalts für Schulrecht durch unsere Mandanten
- Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Schulleitern, Lehrern und Behörden
- Kanzlei für Verwaltungsrecht
- Faire und transparente Kosten in der Schulplatzklage
- Zwei Standorte in Berlin Köpenick und Berlin am Ku´damm sowie in Hamburg und München für kurze Wege
Aufnahme meines Kindes in eine Hessische Grundschule – jetzt zur Wunschschule Hessen einklagen
Jüngere Kinder können auf Antrag und unter Berücksichtigung weiterer Voraussetzungen (z. B. schulärztliches Gutachten) vorzeitig eingeschult werden. Darüber entscheidet der Schulleiter.
Welchen möglichen Einfluss Sie bereits bei Angabe der Schulwünsche haben, welche Voraussetzungen für einen Härtefall vorliegen müssen, inwiefern die Angabe anderer Gründe für eine Schulwahl sinnvoll und erfolgversprechend ist und was Scheinanmeldungen sind, können Ihnen unsere erfahrenen Anwälte individuell erläutern und Sie bereits im Anmeldeprozess unterstützen. Wurden Sie abgelehnt, legen Sie umgehend den Widerspruch gegen diese Entscheidung ein und werfen Sie einen Blick auf unsere Checkliste. Wir zeigen Ihnen transparent auf, wie Sie Ihren Platz in der Wunschschule Hessen bekommen können.
So kann bereits früh die Chance auf eine Aufnahme gesteigert werden, noch bevor ein Ablehnungsbescheid ergeht und ein behördliches Verfahren zur Verwirklichung des Schulwunsches nötig wird.
Wie kann man einen Grundschulplatz in Hessen einklagen?
Die Wahl der Grundschule in Hessen wird maßgeblich durch den Schulbezirk bestimmt, in dem das Kind wohnt. Die Schulwahl ist damit grundsätzlich nicht frei. Jeder Schüler wohnt in einem Schulbezirk, dessen Grundschule hat er zu besuchen.
Dabei muss es aber nicht bleiben – liegt ein wichtiger Grund vor, kann auch der Besuch einer anderen Schule ermöglicht werden. Dazu ist ein Antrag zu stellen – wird dieser abgelehnt, können Sie den Schulplatz einklagen. Wie das geht, zeigen wir Ihnen in unserer Checkliste bei Ablehnung.
Wichtige Gründe können bspw. sein:
- das Vorliegen eines Härtefalls
- die Schulwegentfernung/ Verekehrsverhältnisse
- pädagogische Gründe
Bleibt der Antrag erfolglos wird das Kind in seinem Schulbezirk beschult.
Schulplatz in einer weiterführenden Schule in Hessen einklagen
Auch der Wechsel des Kindes in eine weiterführende Schule kann von großer Bedeutung für seine individuelle Entwicklung sein.
Jedes Jahr Anfang März können die Eltern ihr Kind in der Schule ihrer Wahl für die Jahrgangsstufe 5, entweder an einer Haupt- oder Realschule oder einem Gymnasium anmelden. Dabei können die Eltern frei wählen, welchen Bildungsgang ihr Kind verfolgen soll. Ein Recht auf den Besuch einer bestimmten Schule besteht allerdings nicht. Deshalb ist es dringend zu empfehlen, auch einen Zweit- und Drittwunsch anzugeben.
Die Grundschule bietet den Eltern zur Wahl des Bildungsgangs Beratungsgespräche an.
Einschulungstag ist regelmäßig im September.
Was passiert, wenn es an der Wunschschule in Hessen mehr Anmeldungen als freie Plätze gibt?
Dann werden die Schüler an einer anderen Schule, entsprechend den Zweit- und Drittwünschen, aufgenommen. Maßgeblich sind die geäußerten Wünsche. Weiterhin ist, neben Härtefällen, die Ermöglichung altersangemessener Schulwege sowie die gemeinsame schulische Betreuung von Geschwistern von Bedeutung.
Kann keiner der drei Wünsche erfüllt werden, wird das Kind in eine Schule in zumutbarer Entfernung vom Wohnort eingeschult. Der gewählte Bildungsgang wird garantiert.
Checkliste: Kind wurde nicht an gewünschter Schule in Hessen angenommen, was können wir tun? Anwalt für Schulrecht hilft!
Auch wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, bestehen noch Handlungsmöglichkeiten, bei denen wir Sie gerne unterstützen.
Wurde Ihr Kind jedoch von der Wunschschule abgewiesen und an eine andere Schule zugeteilt, so haben Sie die Möglichkeit gegen diese Entscheidung vorzugehen und Widerspruch einzulegen. Schließlich möchten Sie für Ihr Kind doch den gewünschten Schulplatz erhalten. Wir zeigen Ihnen in unserer Checkliste, wie dieser Schulplatz im Zweifel eingeklagt wird.
- Durch den Widerspruch wird der Schule die Möglichkeit gegeben, ihre Entscheidung zu überprüfen. Hier sollten Sie in jedem Fall die Frist von einem Monat beachten.
- Bereits hier ist es wichtig, den Widerspruch gut und ausführlich zu begründen. Denn bereits ein gut begründeter Wiederspruch kann zum Einlenken der Wunschschule und Aufnahme auf dieser führen und Ihnen bleibt ein gerichtliches Verfahren erspart.
- In Abstimmung mit Ihnen beraten und unterstützen unsere erfahrenen Anwälte Sie gerne beim Einlegen eines Widerspruchs. Klicken Sie hier, um zum Formular zur Schulplatzklage für Hessen zu gelangen. Die Erfolgsaussichten sollten genau geprüft werden. Denn wird der Widerspruch abgelehnt, entstehen Ihnen Kosten beim Schulplatz einklagen.
Nicht immer gelingt den Schulen die fehlerfreie Durchführung der Schulplatzvergabe. So kann es immer wieder zu formellen oder inhaltlichen Fehlern kommen, die einzelne Aufnahmen oder das Verfahren in Frage stellen.
Der Widerspruch wurde abgelehnt, was können wir tun?
Wurde der Widerspruch abgelehnt, so besteht die Möglichkeit innerhalb eines Monats Schulplatzlage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Da sich eine solche Schulplatzklage über einen langen Zeitraum hinziehen kann, sollte ein Eilantrag gestellt werden. Damit kann erreicht werden, dass Ihr Kind noch vor dem endgültigen Urteil einen vorläufigen Platz an der Wunschschule bekommt und von Anfang an am Unterricht teilnehmen und sich mit Mitschülern und Lehrern einleben kann.
Was kostet es einen Schulplatz in Hessen einzuklagen?
Über die Kosten für eine Schulplatzklage in Hessen informieren wir Sie gern transparent und offen. Tragen Sie sich dazu gern in unser Kontaktformular ein. Wir arbeiten mit klaren Pauschalen für eine Kostensicherheit und Kostenplanung. Inwiefern die Kosten ganz oder teilweise von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden, klären wir gern mit Ihnen nach der ersten Kontaktaufnahme. Jetzt auch Ihren Wunsch-Schulplatz in Hessen einklagen.
Hat Ihr Kind besonderen Förderbedarf und benötigt eine spezielle Hessische Schule?
Dann ist es umso wichtiger, ein passendes Umfeld zu finden – eines, in dem Ihr Kind bestmöglich nach seinen individuellen Fähigkeiten gefördert wird, sich entfalten kann, die beste Chance auf gesellschaftliche Teilhabe erfährt. Klar ist: Neben der Förderung der schulischen Fähigkeiten geht es insbesondere auch im soziale Integration. Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf wird geholfen, nicht zum „Außenseiter“ zu werden. Uns ist es eine Herzensangelegenheit, Sie und Ihr Kind dabei zu unterstützen.
Besteht ein solcher individueller Unterstützungsbedarf, empfehlen wir je nach festgestelltem Förderbedarf eine entsprechende Förderschule zu wählen.
Sonderpädagogischer Förderbedarf kann in den Bereichen „geistige Entwicklung“, „körperliche und motorische Entwicklung“, „Hören, „Sehen“ oder auch „Autismus“ bestehen.
Entsprechende Schulen verfügen über die nötigen Förderkapazitäten und stellen spezifische Förderangebote zur Verfügung.
Podcast: DIE ANWALTSSPRECHSTUNDE
Schulplatz einklagen in Hessen:
Die Berliner Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema der Schulplatzklage beratend zur Seite und vertritt Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Gerne können Sie zu diesem Zweck einen kurzfristigen Termin an einem unserer Standorte in Berlin, Hamburg und München vereinbaren.